Zitat von
Marsmensch
Ich bin in den letzten Wochen zu der Erkenntnis gelangt, dass war eine neue Verfassung brauchen!
Das GG hat - wie die meisten westlichen Verfassung - erkannt, dass vom Staat eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht, und schränkt diese Gefahr dadurch ein, dass es Gesetze, die die elementaren individuellen Freiheitsrechte einschränken, verbietet. Mittlerweile kann man aber sehen, dass die individuelle Freiheit viel mehr von den finanziellen Privilegien, Anreizen und Benachteiligungen gefährdet ist. Dazu hat besonders die Politik des "durch Steuern steuern" geführt; anstatt dass der Staat allgemeine und gerechte Steuern erhebt, um seine Ausgaben zu bestreiten (zB Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer), kamen mittlerweile Steuern hinzu, die das Verhalten der Bürger ändern sollen (zB Mineralölsteuer, Tabaksteuer). Deshalb denke ich, dass man zusätzlich zum Verbot von elementar freiheitseinschränkenden Gesetzen eine verfassungsrechtliche Definition der Aufgaben des Staates bracuht, die nicht nur definiert, was Aufgabe des Staates ist, sondern was explizit NICHT Aufgabe des Staates ist. Das BVG könnte dann Gesetze, die dazu neigen die Kompetenzen des Staates auszuweiten, als nicht verfassungsgemäß ablehnen.
Damit wäre die Gefahr, dass der Staat die individuelle Freiheit durch finanzielle Allgegenwärtigkeit einschränkt, gebannt. Und diese Gefahr besteht!
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