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Thema: Eine neue Verfassung?!

  1. #1

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005

    Eine neue Verfassung?!

    Ich bin in den letzten Wochen zu der Erkenntnis gelangt, dass war eine neue Verfassung brauchen!

    Das GG hat - wie die meisten westlichen Verfassung - erkannt, dass vom Staat eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht, und schränkt diese Gefahr dadurch ein, dass es Gesetze, die die elementaren individuellen Freiheitsrechte einschränken, verbietet. Mittlerweile kann man aber sehen, dass die individuelle Freiheit viel mehr von den finanziellen Privilegien, Anreizen und Benachteiligungen gefährdet ist. Dazu hat besonders die Politik des "durch Steuern steuern" geführt; anstatt dass der Staat allgemeine und gerechte Steuern erhebt, um seine Ausgaben zu bestreiten (zB Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer), kamen mittlerweile Steuern hinzu, die das Verhalten der Bürger ändern sollen (zB Mineralölsteuer, Tabaksteuer). Deshalb denke ich, dass man zusätzlich zum Verbot von elementar freiheitseinschränkenden Gesetzen eine verfassungsrechtliche Definition der Aufgaben des Staates bracuht, die nicht nur definiert, was Aufgabe des Staates ist, sondern was explizit NICHT Aufgabe des Staates ist. Das BVG könnte dann Gesetze, die dazu neigen die Kompetenzen des Staates auszuweiten, als nicht verfassungsgemäß ablehnen.

    Damit wäre die Gefahr, dass der Staat die individuelle Freiheit durch finanzielle Allgegenwärtigkeit einschränkt, gebannt. Und diese Gefahr besteht!

  2. Nach oben    #2
    Zitat Zitat von Marsmensch
    Ich bin in den letzten Wochen zu der Erkenntnis gelangt, dass war eine neue Verfassung brauchen!

    Das GG hat - wie die meisten westlichen Verfassung - erkannt, dass vom Staat eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht, und schränkt diese Gefahr dadurch ein, dass es Gesetze, die die elementaren individuellen Freiheitsrechte einschränken, verbietet. Mittlerweile kann man aber sehen, dass die individuelle Freiheit viel mehr von den finanziellen Privilegien, Anreizen und Benachteiligungen gefährdet ist. Dazu hat besonders die Politik des "durch Steuern steuern" geführt; anstatt dass der Staat allgemeine und gerechte Steuern erhebt, um seine Ausgaben zu bestreiten (zB Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer), kamen mittlerweile Steuern hinzu, die das Verhalten der Bürger ändern sollen (zB Mineralölsteuer, Tabaksteuer). Deshalb denke ich, dass man zusätzlich zum Verbot von elementar freiheitseinschränkenden Gesetzen eine verfassungsrechtliche Definition der Aufgaben des Staates bracuht, die nicht nur definiert, was Aufgabe des Staates ist, sondern was explizit NICHT Aufgabe des Staates ist. Das BVG könnte dann Gesetze, die dazu neigen die Kompetenzen des Staates auszuweiten, als nicht verfassungsgemäß ablehnen.

    Damit wäre die Gefahr, dass der Staat die individuelle Freiheit durch finanzielle Allgegenwärtigkeit einschränkt, gebannt. Und diese Gefahr besteht!

    Prinzipiell hast du irgendwo natürlich Recht. Die Politik bastelt sich immer wieder was dazu, um ihre Haushaltslöcher zu stopfen.
    Aber wie immer geht es nach der Mehrheit, und die begrüßt anscheinend eine Tabaksteuer, da die Mehrheit Nicht-Raucher sind.

  3. Nach oben    #3
    Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit sah das GG eh eine neue Verfassung vor. Könnte man ja mal umsetzen.

  4. Nach oben    #4

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Man muss natürlich eine Mehrheit für eine solche Verfassung finden. Ich weiß allerdings nicht, ob dazu eine absolute Mehrheit ausreicht (Overkills Theorie), oder ob man die 2/3-Mehrheit in BT und BR braucht.

  5. Nach oben    #5
    Hey wir leben seit 1949 mit einer "Verfassung", die nie direkt vom Volk bestätigt wurde. Da werden für die Neue ja wohl 50% + 1 Stimme reichen.

  6. Nach oben    #6

    38 Jahre alt
    aus Osnabrück
    640 Beiträge seit 08/2003
    Zitat Zitat von prince
    Aber wie immer geht es nach der Mehrheit, und die begrüßt anscheinend eine Tabaksteuer, da die Mehrheit Nicht-Raucher sind.
    Genau so wird leider oft argumentiert. So reden Politiker auch oft im Zusammenhang mit dem allgemeinem Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Kneipen, etc. von großem öffentlichen Druck, der das fordert.
    Ich persönliche erlebe das aber eher anders. Auch viele Nichtraucher haben nichts gegen Raucherlaubnis, erst recht wenn es getrennte Bereiche gibt.
    Zu solchen Aussagen hätte ich dann immer gerne noch unabhängige Gutachten, Statistiken etc.

  7. Nach oben    #7
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Zitat Zitat von Marsmensch
    Man muss natürlich eine Mehrheit für eine solche Verfassung finden. Ich weiß allerdings nicht, ob dazu eine absolute Mehrheit ausreicht (Overkills Theorie), oder ob man die 2/3-Mehrheit in BT und BR braucht.
    Da verwechselst du imho aber etwas. Artikel 146 GG sieht eben keine Abstimmung im Bundesparlament über die neue Verfassung vor, weswegen man dort weder eine absolute noch eine 2/3-Mehrheit benötigt.

  8. Nach oben    #8

    34 Jahre alt
    325 Beiträge seit 03/2006
    Zitat Zitat von CasaReas
    Hey wir leben seit 1949 mit einer "Verfassung", die nie direkt vom Volk bestätigt wurde. Da werden für die Neue ja wohl 50% + 1 Stimme reichen.
    also nicht so ganz. die bayerische verfassung wurde ja mit einem volksentscheid verabschiedet

  9. Nach oben    #9

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Zitat Zitat von Overkill
    Da verwechselst du imho aber etwas. Artikel 146 GG sieht eben keine Abstimmung im Bundesparlament über die neue Verfassung vor, weswegen man dort weder eine absolute noch eine 2/3-Mehrheit benötigt.
    Ich hab das schon richtig verstanden, nur mich dumm ausgedrückt. Ich weiß nicht, ob man die 2/3-Mehrheit in BT und BR braucht, oder ob eine Volksabstimmung mit 50%-Mehrheit ausreicht.

  10. Nach oben    #10

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    das problem is, dass du ne neue verfassung ja einführen müsstest, während die alte noch existiert, d.h. grundgesetzeskonform. du scheiterst schonmal an den "unveränderlichen", denn solange die bestehen bleiben ist das ganze erstmal nur ne verfassungsÄNDERUNG, und DAFÜR brauchts die 2/3.

  11. Nach oben    #11

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Wie gesat, ich finde diese Stelle im GG eine sehr schwierige. Würde dazu gern mal die Meinung eines Verfassungsjuristen hören.

  12. Nach oben    #12
    Zitat Zitat von Eckes
    also nicht so ganz. die bayerische verfassung wurde ja mit einem volksentscheid verabschiedet
    Dann kann ich ja beruhigt weiterleben.

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