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Thema: Waffenschein

  1. #1

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006

    Waffenschein

    Wie ist das eigentlich mit Waffenscheinen in Deutschland !

    Kann jeder ein machen?
    Was bedeutet es einen Waffenschein zu "machen"?
    Welchen Waffenschein brauch ich für Handfeuerwaffeen?
    Darf man dan eine Handfeuerwaffe auf öffentlicher strasse mitnehmen?
    Ab wieviel jahren darf man ein Waffenschein machen?

    Würde mich ma so interesieren danke für antworten!!

  2. Nach oben    #2

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006

  3. Nach oben    #3

    40 Jahre alt
    336 Beiträge seit 07/2003
    Zitat Zitat von sponge
    Wie ist das eigentlich mit Waffenscheinen in Deutschland !

    Kann jeder ein machen?
    Was bedeutet es einen Waffenschein zu "machen"?
    Welchen Waffenschein brauch ich für Handfeuerwaffeen?
    Darf man dan eine Handfeuerwaffe auf öffentlicher strasse mitnehmen?
    Ab wieviel jahren darf man ein Waffenschein machen?

    Würde mich ma so interesieren danke für antworten!!
    nach den sätzen würd ich dir nichmal ne wasserpistole inne hand drücken

  4. Nach oben    #4

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    ja also wiki hab ich auch gekuckt nur ich wollte jetzt genauer wissen wie so eine anmeldung abläuft?

    Einfach nur ein zettel ausfüllen und abschicken oder muss ich richtig einen test machen.

  5. Nach oben    #5

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006
    erstmal 18 werden! dann in nem schießverein anmelden würde ich mal sagen und dann kannst du über die nen waffenschein machen, wenn du dazu geeignet bist...
    wozu willst den haben?

  6. Nach oben    #6

    36 Jahre alt
    aus dem Leben ausgeschlossen
    775 Beiträge seit 03/2005
    ruft die bullen, schließt die schulen! amokalarm!!!


  7. Nach oben    #7

    35 Jahre alt
    aus serhalb des Definitionsbereichs
    2.421 Beiträge seit 01/2005
    Zitat Zitat von Czech
    ruft die bullen, schließt die schulen! amokalarm!!!

    Wieso? Du weißt doch far nicht, ob er CS spielt?

  8. Nach oben    #8
    Zitat Zitat von sponge
    Darf man dan eine Handfeuerwaffe auf öffentlicher strasse mitnehmen?
    Schon 1000 Mal gesehen.

  9. Nach oben    #9

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von CasaReas
    Schon 1000 Mal gesehen.

    und ob es 1000 mal legal war ist der andere punkt

  10. Nach oben    #10
    ja darf man.
    hab kollegen die manchmal eine bei haben.

  11. Nach oben    #11

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    oh man ich finds immer wieder schlimm das man sowas nicht ergoogeln kann...
    zum waffenrumtragen soweit ich weis darf man z.b. ne gas mit waffenschein umhertragen
    bei luftpistolen muss man meine ich die pistole schon getrennt von der munition transportieren

    und mal ehrlich leuts die mit sowas rumrennen tun mir einfach leid
    also wenn man so viel angst auf der straße hat sollte man sich keine knarre kaufen sondern mal zum psychiater gehen

  12. Nach oben    #12
    Oder umziehen.

  13. Nach oben    #13
    Jetzt mal ehrlich was bringt dir ein kleiner Waffenschein? Du darfst eine Schreckschuss-/Plastikwaffen herum tragen bzw. zum Einsatzort tragen. Benutzen darfst du sie nur im dafür vorgesehenden Gelände oder bei dir zuhause. Eine absolute Gefahrensituation ist wohl eindeutig die Ausnahme und was bringt da eine so ein Plastikding? Da läufst du wohl eher Gefahr von der Polizei übern Haufen geschossen zu werden, als dass sie dir nutzen bringt.

    Selbst bei dem großen Waffenschein (den brauchst du für Handfeuerwaffen) darfst du nicht einfach so mit einer geladenen Waffe herum laufen. Du darfst deine Waffe auch nur auf dem dafür vorgesehenden Gelände benutzen und dort hin transportieren. Um den zu bekommen musst du ein Sportschütze oder Jäger sein. Ich kann zumindestens von der Jägerprüfung sagen, dass die wirklich verdammt schwer und verdammt teuer ist. Dass wird bei den Sportschützen nicht anders sein. Zudem brauchst du zuhause noch einen Tresor o.a. in dem du deine Waffe sicher lagern kannst.

    Spiel lieber weiter Counterstrike oder zieh dir Bonanza rein, da haste wohl mehr von...

  14. Nach oben    #14

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    jep und haste sie mal in einer absoluten gefahrensituation benutzt dann sollte die nächste absolute gefahrensituation nicht nochmal mit den selben leuten stattfinden da die sich hirnloserweise bis dahin sicher auch hochgerüstet haben...
    in diesem thread sieht man echt toll wie einfach sich sowas bei leuten hochschauckelt die meinen mit so nem ding wären sie der held...

  15. Nach oben    #15
    Die Einstellung Gefahrenquellen/-Situationen grundsätzlich aus dem Weg zu gehen und im Notfall Selbstverteidigung oder eine "Kampfsportart" zu können bringt einem _wesentlich_ mehr, als eine Schusswaffe oder Messer. Zu 90% der Fälle reicht es einfach nüchterner als der Abschaum zu sein

  16. Nach oben    #16

    36 Jahre alt
    aus gewandert und heimgekehrt
    237 Beiträge seit 03/2003
    hmm,
    an ein WAFFE heranzukommen ist dagegen wesentlich einfacher. Da brauchst du theoretisch noch nichtmal nen Waffenschein für. Du kannst, wenn du 18 bist, eine 9mm-Pistole kaufen. Die musst du dann bei der Polizei anmelden und ca. 50 € zahlen. Im Endeffekt darfst du die Waffe dann also besitzen und zuhause im Schrank rumliegen haben. Sie spazierenführen oder sogar damit schießen darfst du allerdings nicht (wobei wer kontrolliert das?). Ich hoffe ich hab hier niemanden auf dumme Ideen gebracht

  17. Nach oben    #17

    41 Jahre alt
    aus Hagen/Hohenlimburg
    71 Beiträge seit 08/2004
    Kurzer ich kann dir nur eins sagen....einen Waffenschein bekommt in Deutschland niemand, außer wichtige Personen, die zu ihrem eigenen Schutz eine Waffe tragen dürfen.

    Das einzige was es gibt ist die sog. Waffenbesitzkarte (WBK). Damit kann man bspw. Sportwaffen auf sich anmelden.
    Auch wenn man eine WBK hat, darf man damit eine Waffe lediglich von der Lager- zur Schießstätte transportieren (getrennt von der Munition) und wieder zurück. Das Mitführen einer Waffe in der Öffentlichkleit ist so oder so untersagt.

    Also schlag dir den Waffenschein aus dem Kopf, den wirst du nie bekommen


    Damit du eine WBK beantragen darfst musst du bestimmte Lehrgänge mitgemacht haben.

  18. Nach oben    #18

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Ich frag mich was ihr alle habt?

    Ich habe mich lediglich erkundigen wollen wie das in Deutschland ist mit Waffenschein...

    Doch die Frage die ich beantwortet haben wollte scheint keiner beantwortet zu haben....


    also:

    Wie läuft es ab wenn man einen Waffenschein machen will?

    Nur ein Formular ausfüllen oder muss man richtig eine Prüfung machen???

  19. Nach oben    #19

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    lol leider glaube ich darf ich meine derzeitigen gedanken nicht niederschreiben und posten
    aber les dir nochmal den thread durch da wird deine frage beantwortet

  20. Nach oben    #20

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Ich finde nichts in diesem Thread wurde nur von Waffenschein machen gesprochen doch was das heist steht da nich...

  21. Nach oben    #21

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006
    ja du musst in nem verein sein so sportschützen oder so, und über die darfst du dann nen waffenschein für die waffen machen. was da nicht dran zu verstehen
    oder gehst zur bullerei
    wobei mich echt interessieren würde wozu?????

  22. Nach oben    #22

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Zitat Zitat von sweety_nrw
    ja du musst in nem verein sein so sportschützen oder so, und über die darfst du dann nen waffenschein für die waffen machen.
    Ja was heißt das einen Waffenschein machen??

    Ne Prüfung Theorie oder Praxis.

  23. Nach oben    #23

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    falsch
    zumindest wenn mecki recht hat

    @spinge dann beschreib mir doch bitte was an mecki's posting so unverständlich ist und ich werde es dir gerne näher erläutern

  24. Nach oben    #24

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    mecki redet von einem WBK und nicht Waffenschein jetzt bitte nur noch poste die meine frage beantworten...

  25. Nach oben    #25

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von sponge
    Ja was heißt das einen Waffenschein machen??

    Ne Prüfung Theorie oder Praxis.

    würde mal behaupten beides und eventuell nen psychisches gutachten???

  26. Nach oben    #26

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    ja er hat auch begründet warum wieso weshalb und das posten solltest du nicht verbieten
    oh man dir sollte man das sinnlose threadserstellen verbieten
    wenn es dich so nervt dann erstelle keine threads sondern nutze dieses tolle seite namens google

  27. Nach oben    #27

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    man geielt es dich auf in meine threads zu schreiben?

    ICH WILL WISSEN WAS ES BEDEUTET EINEN WAFFENSCHEIN ZU MACHEN!!!

    Es ist mir egal wer den nur bekommen wird ich will nur wissen wie man ihn "macht".

  28. Nach oben    #28

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    es geielt mich immer auf deine sinnlosen threads zu sehen
    und was es bedeutet einen waffenschein zu machen ist wohl individulell

    für die einen bedeutet es die erfüllung eines kindheutstraum für die anderen ein lästiges mitbringsel ihrer arbeit..


    Zitat Zitat von sponge
    Wie ist das eigentlich mit Waffenscheinen in Deutschland !

    Kann jeder ein machen?

    Zitat Zitat von sponge
    Es ist mir egal wer den nur bekommen wird ich will nur wissen wie man ihn "macht".
    oh man niemand kann was dafür das du mitten im thread feststellst oh jeder hält mich für... wenn ich so frag also denke ich mir einfach ich hätte was anderes gefragt
    oder was auch immer in dir vorgeht

  29. Nach oben    #29

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    denkst du du bist lustig oder bist du einfach nur blöd?

  30. Nach oben    #30

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Zitat Zitat von sponge
    Was bedeutet es einen Waffenschein zu "machen"?
    noch fragen....nein

    ich aber also...

  31. Nach oben    #31

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006
    da wir uns ja im kreise drehen habe ich mal etwas rumgesucht:


    Allgemeine Informationen
    Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein.

    Hiervon sind ausschließlich Schreckschuss- und Gaswaffen mit "PTB-Zeichen" betroffen.

    Dies gilt nicht für Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen.

    Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.


    Voraussetzungen
    Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis

    Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde überprüft.
    Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatlich anerkannten Prüfungskommission erforderlich.
    Ein Bedürfnis kann nur dann anerkannt werden, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.

    Waffenschein

    Einen Waffenschein benötigt man, um in Deutschland eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, das heißt, sie außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums sichtbar oder unsichtbar zu tragen (unabhängig davon, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist). Die Erlaubnis wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist sie erneut zu beantragen. Zu den erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehören insbesondere alle Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre) für Patronenmunition, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Zum Transport der Schusswaffe beispielsweise zum Waffenhändler oder zum Schießstand ist kein Waffenschein erforderlich, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist.

    Der Waffenschein wird in Deutschland von der zuständigen Waffenbehörde (z.B. Kreisverwaltungsbehörde oder zuständiges Polizeipräsidium) oder vom Landratsamt oder im Rathaus einer kreisfreien Stadt ausgestellt (je nach Bundesland verschieden). Voraussetzung sind Volljährigkeit, die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, die erforderliche Sachkunde und eine entsprechende Versicherung. Weiterhin muss man glaubhaft nachweisen, dass man wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf seinen Leib und sein Leben gefährdet ist und dies durch das Führen einer Waffe verringert werden kann. Die genauen rechtlichen Umstände sind im Waffengesetz geregelt.

    Bewachungsunternehmen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Waffenschein, sofern diese nachweisen, dass sie Aufgaben wahrnehmen, die eine bewaffnete Tätigkeit zwingend erfordert. Bewachungsunternehmen mit Waffenschein sind jedoch selten, die überwiegende Mehrheit der Unternehmen hat keine Waffenzulassung.

    Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und den nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt.

    Der Waffenschein berechtigt nicht zum Führen der Waffe bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen. Dort sind Waffen durch das Versammlungsgesetz verboten.

    Kleiner Waffenschein

    Der so genannte kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt, die mit dem PTB Zeichen versehen sind, das sich in einem Kreis befindet.

    Zum „Erwerb“ einer entsprechenden Waffe wird, wie oft fälschlich vermutet, kein kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum „großen“ Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt.

    Der kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt.


    Ausstellung des kleinen Waffenscheins

    Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt.

    Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:

    keine Vorstrafen
    einwandfreies Führungszeugnis
    fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
    Mindestalter 18 Jahre
    Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
    Keine Geisteskrankheiten
    Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert meist drei bis sechs Wochen und kostet etwa 50 Euro.

    Der kleine Waffenschein wird meist auf dem selben Vordruck hergestellt wie der so genannte große Waffenschein, wird jedoch per Hand oder mit der Schreibmaschine entsprechend modifiziert.


    zu finden hier: http://www.waffenboard.de/viewtopic....508b473876bc8d

    denke mal die wissen eher von was se reden


    editus: und hier noch was zur waffenbesitzkarte: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenb...Deutschland%29

  32. Nach oben    #32

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    endlich...endlich etwas was mir hilft...vielen dank auch sach ich mal hat schon meine frage beantwortet

  33. Nach oben    #33

    38 Jahre alt
    aus Phantasìen
    2.483 Beiträge seit 08/2002
    wie machen das dann die ganzen leute im schützenverein? gefahr auf leib und leben dürften die kaum nachweisen können.

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