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Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Jura-studenten/fachmänner?

  1. #1

    39 Jahre alt
    aus dem schönen Hamburg
    250 Beiträge seit 04/2004

    Jura-studenten/fachmänner?

    Hiho,
    Hatte letztens einen netten (privaten) Zettel unterm Scheibenwischer. Sinngemäß stand dort "Sie parken vor einer Einfahrt!" Hab mir das dann mal genauer angeschaut. Kantstein war tatsächlich zur Hälfte abgesenkt. Allerdings fehlte die Einfahrt. Der Fussgängerweg war aus Sand und änderte sich auch an dieser Stelle nicht. 2 Meter weiter war eine Einfahrt und dort wurde der Sandweg durch die Steinauffahrt unterbrochen (Der Kantstein war hier auch voll abgesenkt). Dort, wo die vermeintliche Einfahrt sein sollte stand so ein blickdichter, 2m hoher Holzzaun. Sah für mich so aus, als hätte man die riesige Hecke (bestimmt 2,80m) an dieser Stelle weggemacht und diese Holzwand hingestellt. So wie ich das erkennen konnte stand hinter der Holzwand teilweise ein Geräteschuppen, teile war dort normaler Rasen (Garten) also eigentlich keine Einfahrt. Tatsächlich teilt sich diese Doppelhaushälfte mit der anderen Hälfte und einem weiteren Doppelhaus eine andere Ein(Auf)fahrt. dort ist auch die Haustür des besagten Hauses - jedoch kein Stellplatz.

    An der Holzwand wurde übringens noch ein schönes, handgemaltes Parkverbotschild hingemalt. Nach Anfrage bei meinem Freund (der nebenan wohnt), ist es die Tochter des Hausbesitzers, die, seitdem sie den Lappen hat, den Parkplatz vor der vermeintlichen Einfahrt für sich beansprucht, das lustige Schild gemalt hat und jeden, der dort parkt, am besten noch persönlich, ansonsten per Zettel auf sein Vergehen hinweist und auch gerne mal damit droht den Wagen beim nächsten mal abschleppen zu lassen.

    Frage: Auf welcher Seite steht Deutschland? Ne, hat sie damit recht? Ist das ne Einfahrt oder nicht? Wie definiert sich Ein- bzw. Auffahrt?


    Kurze Zusammenfassung:
    Halb abgesenkter Bordstein; keine Auffahrt; Holz(wand)zaun (kein Tor); imho keine Möglichkeit die vermeintliche Einfahrt zu Nutzen (Zaun, Gartenhaus, Garten mit Pflanzen). Vielleicht war es am Anfang als Einfahrt gedacht, wurde aber nicht gebraucht und von daher der Platz anderweitig genutzt (Wand, Pflanzen, Gartenhaus)...

  2. Nach oben    #2

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    bin kein jura mensch
    aber soweit ich weis sind ausfahrten irgendwo festgelegt sprich müssen beantragt werden
    man kann also nicht einfach ein stück seines landes zu einer offiziellen ausfahrt machen
    ist es aber so wie du es vermutest mal ne ausfahrt gewesen und wurde nie abgemeldet(sonder einfach bepflanzt) so wäre es vor dem gesetzesgeber immernoch eine ausfahrt

  3. Nach oben    #3

    41 Jahre alt
    aus Berlin
    695 Beiträge seit 02/2004
    guck in die StVo

  4. Nach oben    #4

    38 Jahre alt
    aus dem Web 2.0 verängstigt und geschockt zurück
    1.145 Beiträge seit 10/2005
    park nen meter weiter vor oder zurück

  5. Nach oben    #5

    39 Jahre alt
    aus dem schönen Hamburg
    250 Beiträge seit 04/2004
    Zitat Zitat von evolution
    park nen meter weiter vor oder zurück
    Das ist ja das Problem: Die Parkplätze sind dort äußerst rar... Genau darum hat sie sich wohl ihren Privatparkplatz gezaubert.

  6. Nach oben    #6

    aus psychischen Gründen nicht ernst zu nehmen | Freiheit für H3Nn355Y den Propheten
    766 Beiträge seit 03/2006
    Auch wenn ich nicht zu der gesuchten Zielgruppe gehöre:
    Also soweit ich weiß (habe gerade ein bisschen gegooglet) ist zumindest das Parken vor einem abgesenkten Bordstein unzulässig.

  7. Nach oben    #7

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Also mal ganz gleich ob es nun eine Ausfahrt ist oder nicht....

    Wenn sie dich abschleppen lassen würde, müsste sie die Abschleppkosten im vorraus an den Abschlepper zahlen und dann schauen wie sie das Geld von dir wieder zurück bekommt... die wenigsten wollen sich den Stress antun sobald sie erstmal herausgefunden haben wie der Hase läuft....

    Wollte ich nur erwähnt haben...

    ich bin raus

  8. Nach oben    #8

    42 Jahre alt
    aus den tiefen Abgründen der Seele!
    1.033 Beiträge seit 12/2001
    wenn sie dich abschleppen läßt, lass sie abschleppen, wenn sie sich auf ihren "privatparkplatz" stellt... denn es ist ja offensichtlich ne einfahrt und sie steht davor.
    so ein unsinn, dass leute echt nix besseres zu haben als sich solche scheisse einfallen zu lassen und andere amit zu nerven.

  9. Nach oben    #9

    41 Jahre alt
    871 Beiträge seit 09/2004
    Zitat Zitat von feierfreund
    wenn sie dich abschleppen läßt, lass sie abschleppen, wenn sie sich auf ihren "privatparkplatz" stellt... denn es ist ja offensichtlich ne einfahrt und sie steht davor.
    falsch
    deine eigene ausfahrt darfst du zustellen solange du niemanden anderes behinderst

  10. Nach oben    #10

    aus psychischen Gründen nicht ernst zu nehmen | Freiheit für H3Nn355Y den Propheten
    766 Beiträge seit 03/2006
    Also ich habe vorhin beim googlen gelesen, dass man nur vor seiner Einfahrt parken darf, wenn der Bordstein nicht abgesenkt ist.

  11. Nach oben    #11

    39 Jahre alt
    aus dem schönen Hamburg
    250 Beiträge seit 04/2004
    Zitat Zitat von Aaaaaaaaaaaargh
    Also ich habe vorhin beim googlen gelesen, dass man nur vor seiner Einfahrt parken darf, wenn der Bordstein nicht abgesenkt ist.
    Das habe ich auch rausgefunden. Muss nochmal gucken, ob der Bordstein wirklich abgesenkt ist...

    Man darf nur vor seiner Einfahrt parken, wenn es gar keinen Bordstein gibt oder dieser nicht abgesenkt ist. Ansonsten kann dir die Polizei (oder Ordnungsamt) n Knöllchen verpassen bzw. dich abschleppen.

  12. Nach oben    #12

    38 Jahre alt
    aus dem Web 2.0 verängstigt und geschockt zurück
    1.145 Beiträge seit 10/2005
    Zitat Zitat von Aaaaaaaaaaaargh
    Also ich habe vorhin beim googlen gelesen, dass man nur vor seiner Einfahrt parken darf, wenn der Bordstein nicht abgesenkt ist.
    kann eine einfahrt ohne abgesenkter bordstein sein??

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