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Thema: mit führerschein mit 17 auch a?

  1. #1

    34 Jahre alt
    325 Beiträge seit 03/2006

    mit führerschein mit 17 auch a?

    Da ich demnächst meinen B-schein beginne und eigentlich parallel auch meinen A schein machen wollte, hab ich mir die frage gestellt, ob man die normale ermäßigung für das parallele machen der scheine auch noch bei dem kleinen zeitunterschied kriegt?^^
    Ich bin nämlich nicht der reichste und das wäre schon einiges an Geld für mich..

  2. Nach oben    #2

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Wie wärs, wenn du einfach ma bei der Fahrschule deiner Wahl nachfragst. Wenn dies nicht machen, kannst ja immernoch zu ner Andren in deiner Gegend gehn.

    Wenns irgendwo eine gibt die das so macht, hilft es dir ja eh nix.

  3. Nach oben    #3

    34 Jahre alt
    325 Beiträge seit 03/2006
    sowas muss eigentlich allgemein geregelt sein, wegen pflichtstunden etc

  4. Nach oben    #4

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Ach so! Nu hab ich gerafft was du meinst!

    Geht dann ja hauptsächlich um die Theorie dabei oder? Ich glaub die Sachen sind für 1 Jahr "gültig"

  5. Nach oben    #5

    34 Jahre alt
    325 Beiträge seit 03/2006
    ja. ich meinte, dass man wenn mans gleichzeitig macht nur einmal theorie macht und deswegen weniger zahlt.
    aber danke für diene hilfe

  6. Nach oben    #6
    vip:oxy
    2.678 Beiträge seit 02/2002
    Danke
    1
    autofleppe mit 17 ja, sonst nix. motorrad is eben kein auto.

  7. Nach oben    #7

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Naja, du machst etwas mehr Theorie (also es gibt da ja nen Grundteil, und je nen Sonderteil für Auto & Motorad), du machst dann eben 1mal den Grundteil und je den Teil für Auto & Motorad dazu.
    Wenn du die Führerscheine getrennt machst musst halt den Grundteil 2mal machen.
    Also als ich meinen Führerschein gemacht hab, war die Theorie 1 Jahr lang gültig. Also du hast deine Prüfung abgelegt, und konntest danach dann noch bis 1 Jahr warten, bis du die praktische Prüfung für den Führerschein bestehst.

    Wie das nu mit der neuen Regelung ist, weiss ich nicht. Aber frag echt am Besten mal in ner Fahrschule nach. Die müssens ja wissen.

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