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Thema: ausnüchterungszelle

  1. #1
    fast:oxy
    31 Beiträge seit 10/2006

    ausnüchterungszelle

    morgen!
    war gestern ziemlich betrunken. am abend wurde ich am berliner hauptbahnhof von den bullen einkassiert, die mich daraufhin in eine zelle gesteckt haben für so ca. 2 stunden. ich erinner mich dass sie was von einer anzeige wegen widerstand gegen die staatsgewalt gesagt haben - ich wollte mich nicht festnehmen lassen.
    hat einer erfahrung mit sowas gemacht,krieg ich sozialstunden oder so, oder wie sieht es mit den kosten für die zelle aus.. gibt ja bestimmt ein bußgeld!
    danke im vorraus



  2. Nach oben    #2

    aus serdem bitte bleib nicht wenn du gehst... mit swissi den bund der ehe geschlossen :D
    778 Beiträge seit 05/2006
    hab da keine ahnung von, hab mal gegoogelt und das war das einzigste was ich auf anhieb gefunden habe:
    Die Besichtigung der Ausnüchterungszelle war die nächste Station: Die – meist unfreiwillige – Übernachtung kostet um die 46 Euro und meistens werden Betrunkene eingesperrt.


    gefunden hier: http://www.traunreut.de/stadttraunre.../bilder127.htm

    würd mal direkt bei der polizei nachfragen was da nun auf dich zukommt oder wenn du hast nen rechtsanwalt, der wird das auch wissen.

  3. Nach oben    #3

    38 Jahre alt
    aus nahmsweise mal richtig selbstständig :)
    643 Beiträge seit 11/2002
    von wegen "widerstand gegen die staatsgewalt" würd ich mir weniger sorgen machen. die wenigstens betrunkenen lassen sich freiwillig mitnehmen und jeden können die auch nich verklagen. notfalls kann man da bestimmt noch mit unzurechnugsfähigkeit oder sowas kommen.
    wenns nur beim übernachtungspreis bleibt kommst du ja noch ganz gut davon

  4. Nach oben    #4

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    also folgendes zum umgang mit dem vorwurf "widerstand": wenn die polizei dir einen brief schickt, indem steht, dass ein ermittlungsverfahren gegen dich läuft und du als beschuldigter geladen bist, tue folgendes: GEH NICHT HIN! du bist nicht verpflichtet einer polizeilichen vorladung folge zu leisten, sondern nur wenn bereits ein gerichtliches (und eben kein polizeiliches) ermittlungsverfahren gegen dich läuft. die bullen sind in dem fall deine gegner, die haben kein interesse dich zu entlasten, sondern wollen, dass du alles sagst, was sie gerne hören wollten. deshalb solltest du einfach nix sagen, wenn du schon den fehler machst und hingehst (außer personalien und dann wieder ab nach hause) oder aber du bleibst gleich zu hause, hat keinerlei nachteile hab ich auch immer so gemacht.

    so müssen sie nämlich ohne deine mithilfe eine klage gegen dich konstruieren und beim richter einreichen, die der für aufschlussreich und handfest genug hält, das polizeiliche ermittlungsverfahren nicht einzustellen, sondern ein gerichtliches draus zu machen. bei widerstand von nem besoffenen wirds aber wohl eh eingestellt. da würd ich mich net verrückt machen. solang wie keine entscheidung darüber gefällt wurde ob einstellung oder verfahren (bzw. wenn verfahren dann ob schuldig oder nicht), würd ich auch kein bußgeld überweisen. denn wenn du nicht schuldig gesprochen wirst, wieso bist solltest du dann für ein bußgeld latzen.
    sowieso gilt: ab dem zeitpunkt, wo du was vom gericht und nicht der polizei hörst, solltest du nen anwalt einschalten. die bullen kannst du getrost ignorieren mit allem, was sie dir zuschicken.

  5. Nach oben    #5

    34 Jahre alt
    1.372 Beiträge seit 06/2006
    channel wird damit schon recht haben.
    die antifanten und sonstige systemgegner kennen sich mit sowas aus.
    die haben öfters mal vorladungen und so...
    körperverletzung, sachbeschädigung, propagandadelikte...

    denke auch, dass da nichts weiter kommt.

  6. Nach oben    #6
    fast:oxy
    31 Beiträge seit 10/2006
    na das klingt doch ganz gut.. danke für die antworten!

  7. Nach oben    #7

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    ich muss dich enttaeuschen, meine infos hab ich aus diversen nachschlagewerken und leuten die sich damit gezwungenermasen auseinandergesetzt haben. und eine vorladung hab ich bisher nur mal wegen ladendiebstahl bekommen .

    wenn du einen bussgeldbescheid bekommst und den nicht zahlst, dann musst du dass auch mit nem widerspruch den du einreichst verbinden. genauso wenn du einen strafbefehl bekommst ueber sozialstunden oder so (wie gesagt, unwahrscheinlich). ein strafbefehl ist sowas wie ein gerichtsurteil, nur ohne das darueber verhandelt wurde (ja sowas gibts!), in der hoffnung du yahlst und gut is. da musst du natuerlich erst recht widerspruch einlegen und nen anwalt einschalten, damit du zu deiner verhandlung kommst.

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