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Thema: gefickt....

  1. #1

    39 Jahre alt
    149 Beiträge seit 02/2007

    gefickt....

    gestern ist es mir auch passiert...ich wurde vom zoll gefickt....

    folgende situation:
    freund und ich haben zusammen im auto einen gekifft (ja, es war ein scheiss platz...) und auf einmal stand der zoll mit 2 autos vor und hinter uns...

    polizei wurde nicht gerufen, obwohl es inland war....lappen haben wir aber schonmal nix zu befürchten, da wir zu dem zeitpunkt standen und der motor auch schon kalt war...

    gefunden haben sie ca 6g, wir konnten ihnen aber klarmachen, dass es nur konsum war und keine kommerziellen hintergründe hatte...

    wir 2 waren bis dato nur unbeschriebe blätter und haben auch keine ahnung was da jetzt auf uns zukommen könnte..
    wir haben alles zugegeben und waren auch sehr kooperativ...
    im besten fall wird die anklage fallen gelassen, aber was im schlimmsten fall passieren könnte, haben wir keine ahnung....vll wisst ihr mehr dazu...

    das 2. problem ist, dass einem vom zoll mein nachname bekannt vorkam und er mich auch nach dem namen von meinem onkel usw gefragt hat...
    ich wohn nicht mehr zuhause, meine eltern wissen es sowieso, dass ist auch nicht das problem was ich hab...
    ich hab nur einfach keinen bock darauf, dass der vom zoll zu meinem onkel rennt und es in der ganzen familie rumspricht...viele aus meiner familie sind in sachen "drogen" nicht wirklich sehr tolerant und deshalb möchte ich das einfach vermeiden...

    rein rechtlich darf er sowas doch garnicht privat erzählen, oder liege ich da falsch?
    wenn es dazu kommen sollte, gibt es dann für mich eine möglichkeit diesen zoll-beamten zu f**ken?

    schonmal danke für die hilfe

  2. Nach oben    #2

    40 Jahre alt
    aus Camp Crystal Lake
    57 Beiträge seit 12/2002
    die ganze geschichte wird wahrscheinlich fallengelassen.

    wirst evtl.nochmal zur bullerei eingeladen für ne aussage und alles , musst aber net unbedingt dahin.
    ich selber wurde mal mit ca.2,5g erweischt und ist auch nix bei rausgekommen.
    voll die luschen

  3. Nach oben    #3
    Avatar von AvengerOfJeanny
    39 Jahre alt
    aus und vorbei
    1.691 Beiträge seit 09/2001
    Danke
    1
    schreib mal dazu in welchem bundesland ihr mit der menge erwischt wurdet.
    die besitzmenge bei welche ein verfahren eingestellt wird ist nämlich von bundesland zu bundesland verschieden

    bei 6 gramm allerdings gehe ich so oder so davon aus das die klage fallen gelassen wird !

  4. Nach oben    #4

    40 Jahre alt
    aus Camp Crystal Lake
    57 Beiträge seit 12/2002
    bei mir isses in NRW passiert, da sind eh fast alle bullen selber Druffis

  5. Nach oben    #5

    39 Jahre alt
    149 Beiträge seit 02/2007
    komm aus rp...
    der zoll hat schon direkt gesagt, dass es sich um eine geringe menge, sprich eigenbedarf handelt...

    wie ist das denn mit dem "bekannten" vom zoll, der muss doch dicht halten?!
    falls nicht, ist mir sowieso alles scheiss egal und dann werd ich auch dicke geschütze wie anwalt usw ausfahren...

  6. Nach oben    #6
    Avatar von AvengerOfJeanny
    39 Jahre alt
    aus und vorbei
    1.691 Beiträge seit 09/2001
    Danke
    1
    es ist definitiv verboten auskunft über ein laufendes verfahren zu geben.
    ausser an erziehungsberechtigte wenn du dein 18 lebensjahr noch nicht vollendet hast
    ich würde nicht drauf wetten aber ich denke mal er ist nicht berechtigt deinem onkel davon zu erzählen

  7. Nach oben    #7

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Nein er darf es nicht erzählen. Wenn er es doch tut kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Auswirkungen hat die aber nur wenn er schon öfters aufgefallen ist, bzw. noch öfters auffällt...

    In NRW ist bis 10g geringe Menge
    Bayern 0 (in worten NULL) geringe Menge
    Irgendwo in D-Land sinds auch 30g, weiss aber nicht mehr wo...

    Verfahren dürfte Fallen gelassen werden, wenn nicht kostet es bisschen Geld. Vermutlich so zwischen 150-500 Euro. Wenn du ganz viel Pech hast noch´n paar Sozialstunden...

    Wenn sie noch schmuggel mit dran hängen (du gibst zu das in Holland gekauft zu haben...) kostet es auf jeden Fall... einfach sagen du hast es am Bahnhof von "so´n Typen" gekauft...

    Sollte diesmal nix passieren, kannst du mit den o.g. Konsequenzen beim nächsten mal rechnen.


    glahf

    ich bin raus

  8. Nach oben    #8
    Avatar von AvengerOfJeanny
    39 Jahre alt
    aus und vorbei
    1.691 Beiträge seit 09/2001
    Danke
    1
    hier mal ganz interessant und aktuell


    http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Ge...h_Diagramm.png

  9. Nach oben    #9

    36 Jahre alt
    aus in kassel hinter den 7 bergen
    702 Beiträge seit 03/2006
    soweit ich informiert bin...

    -er darf deinen eltern verwandten blablabla nix sagen wenn du 18 bist

    -wenn er doch was sagt kannste wie schon gesagt den typen drann kriegen was ihn aber, wenn das sein 1 vergehen war, ziemlich egal sein kann

    -verfahren wir eingestellt und es bei einer belehrung belassen (verstoß gegen das betübungsmittel gesetz aber in diesem fall unwichtige mengen usw)



    ist mir auch schon passiert... war damals 16 gleich zu meinen eltern halb 3 nachts! achja das gab anschiss uiuiui
    aber die spacken haben mir damals meine bong abgezogen was sie rein rechtlich gesehehn nicht durften! naja damals war ich 16 und hatte richtig heftig angst und 0 ahnung was die dürfen und was nicht mKAY

  10. Nach oben    #10

    38 Jahre alt
    aus sergewöhnlich sexy
    390 Beiträge seit 08/2003
    naja mit den zugeständnissen und soweiter ist immer ganz toll, aber dennoch sollte man sich da bedeckt halten. kann ja freundlich sagen, dass man zum tatverdacht (auch wenn der zoll zeuge ist, ist es nur ein tatverdacht ) keine angaben machen möchte.

    dann gibts ja so nen netten bogen den man ausgefüllt in die handbekommt und wo man irgendwo unterschreiben soll, dass man koorperiert, dass sollte man ansich tunlichst lassen, bevor man nicht mit nem rechtsverdreher gesprochen hat und die herren in grün (ist der zoll ja auch ^^) darauf hinweisen. im normalfall wirds eh fallen gelassen.
    aber ich für meinen teil warte seit 5jahren auf meine bambusbong die mir die grünen abgenommen haben

  11. Nach oben    #11
    Schweineprister
    oxy:gast
    Zitat Zitat von Gaunerli
    naja mit den zugeständnissen und soweiter ist immer ganz toll, aber dennoch sollte man sich da bedeckt halten. kann ja freundlich sagen, dass man zum tatverdacht keine angaben machen möchte.
    besser ist das
    ich war mal wegen verticken angezeigt ...
    dummerweise hab cih bei meiner ersten vernehmung zugegeben das ich regelmäßig cannabisprodukte konsumiere. die anzeige ist fallen gelassen, aber ich hab voll die probleme mit meinem lappen bekommen ...
    ich musste 3 drogentests vom straßenverkehrsamt aus machen ... und son lächerlichen drogenkurs ...
    ich hab zwar alle bestanden und im endeffekt is nix passsiert, aber der kosten- und nervenaufwand war schon extrem ...
    -> niemals ohne vorher mir anwalt gesprochen zu haben irgendwelche sachen zugeben ...

  12. Nach oben    #12

    39 Jahre alt
    aus Man muss entweder englisch können um mit der Welt zu korrespondieren, oder schwäbisch, um mit den wichtigen Menschen zu reden
    979 Beiträge seit 11/2000
    Zitat Zitat von AvengerOfJeanny
    hier mal ganz interessant und aktuell

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Ge...h_Diagramm.png

    oh mein gott in Bw sind des ja gard mal 3 g ...

  13. Nach oben    #13

    38 Jahre alt
    aus sergewöhnlich sexy
    390 Beiträge seit 08/2003
    schön das die strafrechtliche verfolgung so einheitlich ist. ein hoch auf den föderalismus

    :kotz:

  14. Nach oben    #14

    40 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.893 Beiträge seit 09/2001
    vor allem gab es schon vor über 12 jahren nen gerichtsbeschluss, dass die menge bundesweit einheitlich festgelegt werden muss, und wer dem nicht nachkommt, sind wohl unsere hochbeschäftigten politikerfuzzis

  15. Nach oben    #15

    39 Jahre alt
    149 Beiträge seit 02/2007
    ich hab es auch mal in einem öffentlichen pilizeiforum geposetet, hier die antwort, weil es ja vll auch andre leute interessiert ^^

    Ein Frage der Vollständigkeit halber vorweg:
    Haben die Beamten Urintests oder gar eine Blutkontrolle angeordnet?

    Naja ihr werdet beide ne Anzeige bekommen wegen der Einfuhr von Btm bekommen. Wahrscheinlich nochmal eingeladen werden zu ner Beschuldigtenvernehmung zu der ihr nicht erscheinen müsst - nur wenn ihr denkt ihr müsst unbedingt hin gehn.
    Auch unterschreiben hättet ihr nichts müssen !

    Auch wenn Dein Kumpel gesagt hat es gehöre ihm, bekommst auch du ne Anzeige. Wie hoch das letztliche ausfällt, kommt auch den Staatsanwalt oder evtl. Richter drauf an, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte. Wahrscheinlich gibts ein blaues Auge für Euch beide - denn die Menge war nun nicht sooooo viel ne wink

    Was mir mehr Angst machen würde ist die Führerscheinstelle. Mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geht eine Meldung ans Landratsamt / Führerscheinstelle.
    D.h. es kann passieren, dass die einen Nachweis über Eure Tauglichkeit ein Kraftfahrzeug zu führen wollen.
    In Eurem Fall wäre dazu geeignet ein --> tatatataaaa --> Ärztliches Gutachten.
    Konsequenz für Euch jetzt: Absolute Abstinenz für eine seeeeehr lange Zeit, denn die Verwaltung arbeitet meist langsam und es ist keine Seltenheit, dass die erst nach einem Jahr drauf kommen und Euch überprüfen wollen

  16. Nach oben    #16

    40 Jahre alt
    aus Camp Crystal Lake
    57 Beiträge seit 12/2002
    Zitat Zitat von cole
    ich hab es auch mal in einem öffentlichen pilizeiforum geposetet, hier die antwort, weil es ja vll auch andre leute interessiert ^^

    hast mal nen link zu diesem polizeiforum , will da mal gerne bisschen rumgeistern

  17. Nach oben    #17
    Der Besitz der 6g wird wohl kaum strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen!

    Ich würde mich aber auf eine einladung der führerscheinstelle zum amtsarzt einstellen.
    denn solang ihr nicht gerade in eurer garageneinfahrt mit dem auto gestanden habt, wird man euch, bzw. dem fahrer, unterstellen, dass er danach noch fahren wollte...

  18. Nach oben    #18

    aus Psihadelic vol.3.76
    511 Beiträge seit 11/2003
    Selbst wenn man als Fußgänger mit Drogen erwischt wird, wird man sofern man einen Lappen besitzt, in jedem Fall Post von der Zulassungsstelle bekommen^^

  19. Nach oben    #19

    40 Jahre alt
    aus bayern
    68 Beiträge seit 06/2006
    so hab nur deinen ersten post gelesen, aber mach dir keinen kopf, das wird selbst hier bei uns in bayern fallen gelassen...ist ne geringe menge...
    nur falls dich jetzt in zukunft die polizei anhält kannst du damit rechnen das du jedes mal "pissen" musst...ich kenne das, bei jeder kontrolle einen drogentest...

  20. Nach oben    #20

    40 Jahre alt
    aus bayern
    68 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von Simon Moon
    Selbst wenn man als Fußgänger mit Drogen erwischt wird, wird man sofern man einen Lappen besitzt, in jedem Fall Post von der Zulassungsstelle bekommen^^
    joa und was soll passieren?!so wie ich das lese haben sie keinen drogentest machen müssen und auch kein blut gezapft...
    und um dir den lappen nehmen zu können wollen/brauchen sie deinen cooh-wert und den haben sie ja nicht

  21. Nach oben    #21

    42 Jahre alt
    aus den tiefen Abgründen der Seele!
    1.033 Beiträge seit 12/2001
    im grunde brauchen die gar nix. die auffälliglkeit mit gras und der punkt dass du nen führerschein hast reicht um dir eben selben abzunehmen...

  22. Nach oben    #22

    37 Jahre alt
    aus nahmsweise bin ich wach
    499 Beiträge seit 03/2002
    Zitat Zitat von feierfreund
    im grunde brauchen die gar nix. die auffälliglkeit mit gras und der punkt dass du nen führerschein hast reicht um dir eben selben abzunehmen...
    jup, so habe ich das auch mitbekommen.

    ein freund von mir wurde inner disco von den securities mit wirklich wenig erwischt
    ->anzeige
    er hat danach eh aufgehört und is auch zu ner drogenberatung gegangen. fand die richterin auch ganz toll und meinte sie lässt ihn jetzt mal mit ner verwarnung gehen - nur mit der führerscheinstelle könnte es noch probleme geben.
    gabs dann auch
    es kam ein schreiben in dem (in etwa) stand: wegen drogen müssen sie ihren führerschein abgegen. wieder bekommen sie ihn nur wenn sie uns beweisen können, dass sie (so ca.) ein jahr drogenfrei sind.
    seitdem geht er halt alle paar monate zu nem arzt und lässt sich testen.
    ist wohl nicht ganz billig...

    da war ich dann ganz froh, dass ich bevor die bullen mich mal pissen haben lassen paar monate nix geraucht hatte.

  23. Nach oben    #23

    40 Jahre alt
    aus bayern
    68 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von feierfreund
    im grunde brauchen die gar nix. die auffälliglkeit mit gras und der punkt dass du nen führerschein hast reicht um dir eben selben abzunehmen...
    also ich hab danach nie was von der führerscheinstelle gehört bzw musste ihn abgeben.wer weiss wie das bei denen entschieden wird...am ende sitzen sie abends zusammen am tisch,kiffen und würfeln das aus

  24. Nach oben    #24
    Was sagt ihr in dem zusammenhang zu dem BVerfG Urteil von Juni 2002 ?
    (http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm#karlsruhe)

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