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Thema: rechtsfrage

  1. #1

    34 Jahre alt
    249 Beiträge seit 03/2007

    rechtsfrage

    Also ich hab ein problem:
    Mein Roller ist neulich abgesoffen beim fahren und nicht mehr angesprungen. Daraufhin hab ich ihn in die werkstatt gebracht und die haben mir dann gesgat, dass die Elektronik durchgeschmorrt ist und dass das ein eindeutiger Garantiefall ist.
    Ich hab mir gedacht, gut hast ja noch ewig Garantie, da rufste schnell an und dann hats sich. Dann hab ich eben die Garantiepapiere und alles zusammengesucht und bei der Firma angerufen.
    Dort wurde mir gesagt, dass ich eine Bestätigung eine rWerkstatt vorlegen muss, dass die erste Wartung 1Monat nach Kauf durchgeführt wurde, sonst erlischt der Gewährleistungsanspruch...
    Hier mein Problem: In den Garantiepapieren steht nur etwas, dass man eine termingerechte Wartung durchführen soll. Ich hab den Roller seit nem halben Jahr und der hat nur 500km und n paar zerbrochene drauf (konnte ne zeitlang ent fahren etc). Woher sollte ich wissen, dass man nach 1Moant ne Wartung durchführen soll? Normal macht man die bei 1000km... Zudem beinhaltet die Wartung ja nur Sachen wie Ölwechsel, Reifendruck, usw. die ich selbst durchgeführt habe. In der Werkstatt hätte man dabei sicher auch net erkannt, dass ab werk etwas falsch verkabelt wurde, was später zum durchschmorren des Motors führt.
    Was meint ihr. Soll ich wenn nötig mit einem Rechtsanwalt auf die garantie bestehen oder soll ich das jetzt aus eigener Tasche zahlen (immerhin 250€)

  2. Nach oben    #2

    34 Jahre alt
    aus der wunderschönen Wein- & Sektstadt Freyburg/ U.
    626 Beiträge seit 11/2006
    wenn das in den papieren bzw vertrag nicht drinsteht könntest du durchkommen.
    ich würds auf jeden fall mal meinem anwalt zeigen. ich hoffe mal du hast auch ne rechtschutzversicherung? in dem fall halt dort abklären, dass eventuelle kosten übernommen werden, anwalt zeigen und erstmal schauen was der sagt. tjoah...und wenn er meint du hast recht dann einklagen, auf jedenfall! bissl papierkram aber das wärs mir wert.

    wenne keine rsv hast is natürlich pech.
    dann würdes sich wegen den anwalts- und rechtskosten wahrscheinlich nicht lohnen...
    aber das kannste ja auch vorher ungefähr abchecken.

    auf jeden fall nicht gleich selber blechen sondern zuerst gucken was sich mchen lässt!

  3. Nach oben    #3

    aus H-Over
    180 Beiträge seit 04/2002
    Auch ohne Rechtsschutzversicherung kannste nen Anwalt heranziehen.

    Vorausgesetzt du bist Schüler/Student/Azubi bzw. Geringverdiener.
    Dann kannste nämlich von deiner Gemeinde Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
    --> Bedeutet: Die zahlen den Anwalt und ein späteres Gerichtsverfahren, sollte es soweit kommen. Du musst nur einen Eigenanteil von 10 € bezahlen.
    Erkundige dich beim zuständigen Amtsgericht für deinen Bezirk!

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