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Thema: hab da irgendwas blödes gemacht

  1. #1
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gefuchst
    2.553 Beiträge seit 12/2003

    hab da irgendwas blödes gemacht

    irgendwann mal vor lauter langerweile hab ich sone komische lebensprognose gemacht, natürlich die agb akzeptiert ohne zu lesen und nicht mitbekommen dass der ganze spaß geld kosten soll. jetzt hab ich von denen so ein paar warnmails bekommen, die mir ein bisschen angst machen....


    ich kopier das mal was da so von denen heute kam



    Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 2007-01-14 mit der IP
    217.226.144.253 einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir
    berechtigt, die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen.


    Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir folgende gespeicherte
    Daten vorlegen:

    - Anmeldung am 2007-01-14 mit der IP 217.226.144.253

    - Anmeldung verifizert am 14.01.2007 21:35:48 mit der IP 217.226.144.253 in
    Verbindung mit der Email-Adresse: (...)


    Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen, werden wir Ihren Fall für
    weitere Schritte an ein Inkassobüro weitergeben.


    Wichtiger Hinweis:
    Können Sie mit absoluter Sicherheit sagen, dass Sie Ihre Daten niemals auf oben
    genannter Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend
    mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig
    betrachtet, jedoch bitten wir Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe
    der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, zu erstatten.

    Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass doch
    Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, so haben Sie mit
    strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall
    selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.


    was soll ich da jetzt am besten machen? bringt denen die ip von vor monaten noch was? soll ich das ignorieren, à la ich benutz die mail adresse nicht? hab auch meinen richtigen namen nicht angegeben gehabt. oder soll ich sagen ich war das nicht? hilfe

  2. Nach oben    #2

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Hey hatte das selbe Problem aber keine Angst

    http://www.verbraucherrechtliches.de...ertragsfallen/

    Sollte alle fragen Klären

  3. Nach oben    #3
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gefuchst
    2.553 Beiträge seit 12/2003
    danke! den hab ich auch grade gefunden! puuuuu, ich hatte echt angst vor denen, bei nem email titel wie "einleitung rechtlicher folgen" wollt ich das nciht länger ignorieren .

  4. Nach oben    #4
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gefuchst
    2.553 Beiträge seit 12/2003
    kann ich das auch per mail machen? der muster-brief scheint ja für den postweg gedacht.

  5. Nach oben    #5

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Nee, keine Angst! Reine Abzocke das ganze und absolut Unrechtmässig.

    Per Mail wirst dus nich machen können. Die würden sie eh nie erhalten
    Aber per Fax wär ne Möglichkeit... da hast du ja ne Sendebestätigung. Wobei die gerichtliche Wertung da nich so 100%ig is. Eigentlich müsstest dus per Einschreiben mit Rückschein schicken. Aber das kost halt wieder en Haufen Kohle...

  6. Nach oben    #6
    Ein klarer Fall von Abzocke, gleich ab in den SPAM Ordner auf die Blacklist o.a. und gar nicht weiter drumm kümmern.

    Desweiteren darf die Telekom aus Datenschutzgründen deine IP-Adresse gar nicht speichern, schon gar nicht über so einen langen Zeitraum. Auch wenn die wollten könnten die dir gar nichts (ich denke mal nicht, dass du deine Adresse angegeben hast). Wirkliche Mahnungen werden ausschließlich auf dem Postweg versand.

  7. Nach oben    #7
    Die Telekom speichert die Daten im Moment 7 Tage, d.h. alles was länger dauert ist nicht mehr nach zu vollziehen

  8. Nach oben    #8

    37 Jahre alt
    aus Bäääärrllin
    628 Beiträge seit 06/2006
    gilt das auch für arcor?
    weil die sind ja zumindest teilweise unabhängig von der telekom, oder nich?

  9. Nach oben    #9

    38 Jahre alt
    aus aller Welt
    1.064 Beiträge seit 08/2003
    Lebensprognose, haha.. das popup nervt mich auch schon seit gut 3 Monaten. Lohnts sich das mal zu machen?

  10. Nach oben    #10

    38 Jahre alt
    aus Osnabrück
    640 Beiträge seit 08/2003
    Alles was wirklich wichtig ist, wird auf dem Postweg zugesand.
    Wird viel so Rechnungsscheiß etc. zugespammt, aber alles was nur per Mail zugesand wird kann man getrost ignorieren.

  11. Nach oben    #11

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Zitat Zitat von sad
    Desweiteren darf die Telekom aus Datenschutzgründen deine IP-Adresse gar nicht speichern, schon gar nicht über so einen langen Zeitraum. Auch wenn die wollten könnten die dir gar nichts (ich denke mal nicht, dass du deine Adresse angegeben hast). Wirkliche Mahnungen werden ausschließlich auf dem Postweg versand.
    Gilt für alle Internetanbieter wenn mann eine Flatrate hat. Denn ein Internetanbieter darf nur dinge Speichern die zur Berechnung der Kosten bennötigt werden. Bei einer Flatrate ist die IP kein detail was man zur abrechnung bennötigt. Würden die die IP speeichern oder gar an andere weitergeben würden die sich Strafbar machen schon das sie die gespeichert haben.

  12. Nach oben    #12
    oxy:mod
    40 Jahre alt
    500 Beiträge seit 08/2001
    Selber Spass bei kleinem Bruder...
    hab denen auch eine "nette" eMail geschrieben, seit dem Ruhe.

    Aber schön kleinem Bruder noch eine reingewürgt, dass er sich bei so nem Scheiss anmeldet

  13. Nach oben    #13
    Für solche Ameldegeschichten immer schön http://www.spamgourmet.com/ o.a. benutzen, damit kann man dem ganzen Ärger sehr einfach aus dem weg gehen...

  14. Nach oben    #14

    39 Jahre alt
    aus niedersachsen
    264 Beiträge seit 12/2001
    ich hatte das auch gemacht und hab heute diese mail bekommen, nachdem ich auf die anderen nicht reagiert hatte, ausser ganz am anfang habe ich das widerrufen, weil ich ja auch getäuscht wurde. aber finde diese mail schon heftig. ich habe keine falschen angaben gemacht, ich hab auch schon schriftlich post mal von denen bekommen. was nun? weiter ignorieren?

    "Sie haben sich am 2007-02-07 mit der eMail-Adresse "xxx" und
    Ihrer IP-Adresse 172.158.92.188 im Internet auf der Webseite lebensprognose.net
    angemeldet und haben die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen akzeptiert. Aus dem
    dadurch zustande gekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung in Höhe von 59,00
    Euro.

    Eine Postzustellung haben wir aufgrund Ihrer falschen Angaben vom 2007-03-26
    nicht erwirken können, weshalb Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt wird. Da
    bis heute keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu
    vermuten, dass bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand, sich den
    Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung zu verschaffen, ohne deren Entgelt
    bezahlen zu wollen.
    Nach § 263 StGB stellt dies einen Betrugstatbestand dar und ist strafbar!

    Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von
    62,50 Euro bis spätestens zum 22.04.2007 zu entrichten."

  15. Nach oben    #15

    55 Jahre alt
    aus دار الكفر
    1.274 Beiträge seit 09/2005
    Nichts machen.

  16. Nach oben    #16

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Hihi, is ja süss

    Danke fürs Posten der Mail... ich finds einfach nur herrlich
    Nee, nix machen. Les dir ma den komischen Briefvordruck (steht hier irgendwo weiter oben) durch, dann sollte dir alles klar sein.

  17. Nach oben    #17

    40 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.893 Beiträge seit 09/2001
    Zitat Zitat von cutie
    per Einschreiben mit Rückschein schicken. Aber das kost halt wieder en Haufen Kohle...
    5e oder so

  18. Nach oben    #18

    40 Jahre alt
    aus Desoxyribonukleinsäure
    1.893 Beiträge seit 09/2001
    http://www.lawblog.de/index.php/arch...hmidtleins-co/#

    20. 2 .2007
    Schlappe für Abo-Abzocker

    Kochrezepte, Gedichte, Routenplaner, Lebenserwartung: Die diversen Abo-Abzocker im Internet müssen eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 16. Januar 2007 eine Zahlungsklage ab. Mit der hatten die Macher eines Lebenserwartungs-Tests die angeblich vereinbarte Nutzungsgebühr von 30 Euro eingefordert.

    Die Richterin schaute sich die Seite selbst an und stellte fest, die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sei nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

    In einer Pressemitteilung erläutert das Amtsgericht München Details:

    Pressemitteilung

    Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet

    Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.

    Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

    Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

    Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

    Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

    Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

    Das Urteil ist rechtskräftig.

    Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06

  19. Nach oben    #19

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Muhahahaha hab da auch immer noch was am laufen ..... Wenn von dennen ein Anwalts Schreiben kommt werd ich dennen das^^ ma Schicken (fiese lache) dann werden die wohl ruihg sein.

    Die gerechtigkeit Siegt doch.....manchmal.

  20. Nach oben    #20

    39 Jahre alt
    aus niedersachsen
    264 Beiträge seit 12/2001
    nachdem ich jetzt monate nix mehr gehört hab, kam heute brief vom inkassounternehmen. die forderung beträgt nun schon 92,30 €.

    ausserdem habe ich wohl nen eintrag bei schuldnerverzeichnis.de. dazu die frage, is das gleichzusetzen mit der schufa?? bzw heisst das, so lange die forderung da nich beglichen ist, hab ich diesen öffentlichen eintrag?


  21. Nach oben    #21
    Zitat Zitat von BoReDcHiC
    nachdem ich jetzt monate nix mehr gehört hab, kam heute brief vom inkassounternehmen. die forderung beträgt nun schon 92,30 €.
    Ein Brief per Mail oder Post? Wenn ja wie sind sie an deine Adresse gekommen?

  22. Nach oben    #22
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gefuchst
    2.553 Beiträge seit 12/2003
    erst thread lesen dann fragen --> sie hat ihre richtigen sachen angegeben

  23. Nach oben    #23

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Zitat Zitat von BoReDcHiC

    ausserdem habe ich wohl nen eintrag bei schuldnerverzeichnis.de. dazu die frage, is das gleichzusetzen mit der schufa?? bzw heisst das, so lange die forderung da nich beglichen ist, hab ich diesen öffentlichen eintrag?

    Ne is ganz bestimmt keine Seite die damit gleichzusetzen ist. Bei der Schufa werden meines wissens eh nur sachen eingetragen die über das Gericht laufen.

    Aber weiterhin gild einfach Ignorieren.

  24. Nach oben    #24

    39 Jahre alt
    aus reiner Nachsicht
    1.232 Beiträge seit 07/2003
    richtig. solang keine wirkliche mahnung ankommt is alles im grünen.

  25. Nach oben    #25

    39 Jahre alt
    aus niedersachsen
    264 Beiträge seit 12/2001
    is das doch ne richtige mahnung, wenn sie vom inkasso kommt...per post

    diary, hast du noch nix wieder gehört??

  26. Nach oben    #26
    Dexter
    oxy:gast
    Du musst nichtmal diesen Brief abschicken. Mir ist mal selbiges passiert und das ist reine Abzocke. Einen Rechtsstreit können die nicht gewinnen, weil die Informationen zu versteckt sind und die Emails nicht in einem Zeitrahmen auftauchen, in dem es einem möglich ist den geforderten Betrag zu zahlen. Das ist absichtlich so. Fallen leider immer wieder Leute drauf rein, scheint sich also doch zu rentieren.

    Jedenfalls ist mir das auch passiert und ich hab auf diversen Seiten nachgeschaut (unter anderem eine tolle österreichische Internetanwaltsseite, der den Usern kostenlose Beratung gibt - da tauchte der Falll auch locker zehn bis zwanzig mal auf) und es reicht, die Mails einfach zu löschen oder zu ignorieren.

    Ach und noch was: Ich hatte den Firmennamen damals mal im Internet eingegeben um dort anrufen zu können. Der Sitz ist angeblich in der Schweiz, Telefonnummer leitet aber nach Tschechien - da kann also schon irgendwas nicht stimmen. Angerufen hab ich trotzdem (mit einem kostenlosen Telefonservice aus dem Internet) und siehe da: Die Nummer gibt es gar nicht.

    @BoredChick: Schreib denen mal ne Mail. Ich habe denen damals geschrieben, dass sich da wohl jemand mit meinen Daten angemeldet haben muss und dass ich nichts bezahle, weil ich das nicht war. War zwar etwas geschummelt, aber danach rieten sie mir, ich solle herausfinden wer das war und in meinem Interesse Anzeige erstatten. Von deren Seite war dann allerdings Ruhe.

  27. Nach oben    #27

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Zitat Zitat von BoReDcHiC
    is das doch ne richtige mahnung, wenn sie vom inkasso kommt...per post

    diary, hast du noch nix wieder gehört??

    Eine mahnung vom gericht ist gemeint. WENN ein gerichtiliches Mahnverfahren gegen dich läuft und du eine Mahnung bekommst ist da ein zettel bei an dem du einfach "Wiederspruch" ankreutzt.

    Sollten sie dann immer noch ihr geld haben wollen müssten sie klagen und bis jetzt gab es nur eine Klage von solchen leuten. Und die wurde Abgewiesen.

    Aber vom gericht wird nichts kommen da bin ich mir 100pro sicher. Die wollen dir nur angst machen in dem sie Inkasso und Anwaltsbriefe schicken. Aber ein brief von einem Anwalt hat genauso einen rechtlichen standpunkt wie ein brief vom Papst oder von mir.

  28. Nach oben    #28
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gefuchst
    2.553 Beiträge seit 12/2003
    hab diesen muster breif bzw die mail dahin geschickt, die haben geantwortet ich müsse trotzdem zahlen, ich habs ignoriert und seit dem ist ruhe. also bis jetzt, oder die mails landen im junk ordner, ka....

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