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Thema: zivildienst/studium

  1. #1

    36 Jahre alt
    aus dem Leben ausgeschlossen
    775 Beiträge seit 03/2005

    zivildienst/studium

    eine kurze frage:

    ich bewerbe mich für ein fach bei einer universität und bekomme einen studienplatz, dann mach ich aber zivi, die uni muss mir den platz freihalten....oder? muss ich dann für diese zeit trotzdem studiengebühren zahlen (bawü)???

  2. Nach oben    #2

    37 Jahre alt
    aus gelaugt
    493 Beiträge seit 08/2006
    Nein, du zahlst keine Studiengebühren, weil du nicht immatrikuliert bist.
    Ja, die müssen dir den Platz freihalten.

  3. Nach oben    #3

    39 Jahre alt
    aus reiner Nachsicht
    1.232 Beiträge seit 07/2003
    ich mein auch, dass du dich gar nicht immatrikulieren darfst, sondern einfach deinen zivildienst beendest (bzw. wenns dir wegen des studienplatzes hilft nen antrag auf frühere beendigung stellst, wofür du aber noch keinen urlaub genommen haben darfs - glaub ich zumindest, hatte als frau ja nie das problem).

    Wenn du dann fertig bist schickst du der uni fürs folgende semester deinen zulassungsbescheid und deine zivildienstbescheinigung und dann bekommst deinen platz.

    ich meine allerdings, dass es nochmal nen unterschied macht ob du dich für den studiengang direkt bei der uni oder bei der zvs bewerben musst..

    ruf doch einfach mal bei der studienberatung der uni an, bzw erkundige dich bei der zvs und ansonsten müsstest du sicher auch was dazu über google finden. dürften ja viele das selbe problem haben..
    dann gehst du auf nummer sicher und dir kann da nichts ans bein laufen.

  4. Nach oben    #4
    oxy:mod Avatar von nord:licht
    aus verkauft
    1.372 Beiträge seit 09/2002
    Danke
    2
    @Czech: Ist das nen ZVS-Studiengang oder ein uni-interner?

    Generell ist es so, dass du durch deinen Dienst (darunter fallen Zivi, Wehrdienst, FSJ/FÖJ/FKJ/FSJ im Ausland) in der Hinsicht keinerlei Nachteile erleiden darfst. Einen während dieses Dienstes zugeteilter Studienplatz kann in der Regel zu den nächsten zwei Bewerbungsterminen wieder eingefordert werden. Konkret bedeutet das, dass du deinen Zulassungsbescheid gut aufhebst und wenn du den Studienplatz annehmen kannst (beim Zivi in der Regel dann für das SS) dich nochmal mit diesem Zulassungsbescheid in der Anlage bewirbst. Die genauen Formalia sind unterschiedlich, wenn der Platz von der ZVS kam, dann kommt es auch noch darauf an, in welcher QUote du den Platz bekommen hast.

    Da du in dieser Zeit nicht eingeschrieben bist (darfst du meines Wissens während des Zivis auch nicht sein), zahlst du selbstverständlich keine Studiengebühren.

  5. Nach oben    #5

    36 Jahre alt
    aus dem Leben ausgeschlossen
    775 Beiträge seit 03/2005
    uni-intern

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