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Thema: emotionaler quark

  1. #1

    38 Jahre alt
    aus m garten. ▒
    448 Beiträge seit 05/2005

    emotionaler quark

    ich muss rumjammern.

    habe mich vor ein paar wochen in einen arbeitskollegen verliebt, ein absolutes tabu, eigentlich. mache zur zeit ne ausbildung in nem (großen) hotel&war zur aushilfe in dieser abteilung. wir habens uns gut verstanden (er hat mir jede menge musik ausgeliehen, was ich schon mal richtig toll fand). dann sind wir ein paar mal zusammen weggegangen. letzte woche war ich dann bei ihm zu hause. und habe mit ihm geschlafen. war mir zwar schon irgendwie klar, dass es darauf früher oder später hinausläuft, aber bin trotzdem jetzt ein wenig mit der situation überfordert. er ist immerhin 10 jahre älter als ich (meine bisherigen freunde/liebschaften waren eigentlich höchstens 5-6 jahre älter). und dann arbeitet er auch noch im gleichen betrieb wie ich – ich möchte mir gar nicht den tratsch ausmalen, der da noch auf mich zukommen wird… naja, azubi und xy eben, schließlich ist er in der entsprechenden abteilung mein ausbilder usw. und so ganz nebenbei bin ich mir überhaupt nicht sicher, was ich eigentlich will. muss die ganze zeit drüber nachdenken, was mich ziemlich nervt. er ist wirklich süß zu mir, allerdings weiß ich nicht, was er sich eigentlich von „uns“ erhofft… gestern abend wollten wir eigentlich zusammen weggehen, aber er hat abgesagt, weils ihm nicht gutgeht. ist sicher auch so, aber mich treibt das gleich in den wahnsinn, weil ich alles mögliche reininterpretiere. wenn ich mit ner freundin drüber rede, versuche ich immer als halb so wild darzustellen, aber wie ich selbst merke, bin ich anscheinend doch übelst verknallt… ist auch schon ein bisschen pervers – vor gestern abend war ich wohl auch schon verliebt in ihn, aber die tatsache, dass er abgesagt hat, steigert das alles ins unermessliche. wie krank ist das denn?
    tja, wenn ich mir mein geschreibsel anschaue, läuft es eigentlich auf nicht hinaus. muss eben alleine mit dem emotionalen quark klarkommen, den ich mir da eingebrockt habe.

  2. Nach oben    #2
    Zitat Zitat von oxy-sex:liebe FaQ
    Gesetzlich verboten ist, . . .
    Du bist unter 14 und dein Sexpartner ist 14 oder älter.
    Du bist 14 oder 15 und dein Sexpartner ist 21 oder älter.
    Du bist 14 oder älter und dein Sexpartner ist unter 14.
    Du bist 21 oder älter und dein Sexpartner ist unter 16.

    Gesetzlich erlaubt ist, . . .
    Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
    Du bist 16 oder älter aber unter 21. Dein Sexpartner ist mindestens 14.
    Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16.

    Unabhängig vom Alter ist verboten:
    Sex zwischen Geschwistern.
    Sex mit Eltern oder Großeltern.
    Sex mit Schutzbefohlenen, die jemandem zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind. Dazu zählt z.B. Sex mit Lehrern, Stiefvätern, Beratern, Psychotherapeuten, Pflegern usw.
    Und meine Tante ist 20 Jahre Jünger als ihr mann.
    Sie ~30 und er ~50
    Naja aber wenn sie es so wollen und glücklich dabei sind.

  3. Nach oben    #3
    -(-Richie-)->
    oxy:gast
    Rede doch mit ihm über eine mehr oder weniger gemeinsame Zukunft, wirst du sowieso iwann müssen...

  4. Nach oben    #4
    Hallo Paprika,

    das mit dem Alter duerfte egal sein. Sofern es Dir/Ihm nichts ausmacht.
    Auch der Tratsch sollte nicht stoeren (ist dann eh nur Neid).

    Problematisch ist eher die Tatsache, dass er Dir gegenueber Weisungsbefugt ist.
    Er ist Dein Ausbilder! Damit Riskiert er schon mal seinen Job.
    Hoffe ihm ist das klar und dann noch: hoffentlich hat er in dem Betrieb keine Feinde. Denn es ist mit nichten "verboten" - wenn ihr beide Erwachsen seid.
    Dennoch kann der Betrieb unterstellen, dass er seine Position ausnutzt.

    Gruss
    Tramp

  5. Nach oben    #5

    38 Jahre alt
    aus Moe´s Bar
    74 Beiträge seit 05/2006
    is das nich auch sowas wie,

    1) Wer sexuelle Handlungen

    1. [...]

    2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

    3. [...]


    vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



    *klugscheiß*

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