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Thema: Rechtsfrage Gebrauchtwagenkauf

  1. #1

    37 Jahre alt
    aus Oberbayern
    402 Beiträge seit 01/2007

    Rechtsfrage Gebrauchtwagenkauf

    Habe mal eine Rechtsfrage:

    Habe vor ein paar tagen ein gebrauchtes auto beim vertragshändler gekauft (knapp 2 jahre alt). Da es bei der besichtigung des KFZ stark geregnet hat habe ich dummerweise nicht unter die motorhaube geschaut.
    Gestern habe ich beim waschen bemerkt dass im motorraum alles rostet bzw. stark oxidiert ist...

    Habe ich eine chance das vom händler ersetzt zu bekommen?

  2. Nach oben    #2

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    wohl kaum...

    Normal ist "gekauft wie gesehen". Egal ob du nun drunter geschaut hast oder nicht. Es ist auch kein "Haustürgeschäft" oder "Versandhandel"...

    Aber schau doch mal in den Kaufvertrag, vielleicht steht da ja was von 14 tägigem Rückgaberecht oder so drin.

    ich bin raus

  3. Nach oben    #3

    37 Jahre alt
    aus Oberbayern
    402 Beiträge seit 01/2007
    soweit ich weiß gibts die klausel "gekauft wie gesehen" nicht mehr...

  4. Nach oben    #4

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Kann schon sein, mein Wissen beruht auf Theorie.

    Hab noch nie einen Gebrauchten gekauft *protz*

    ich bin raus

  5. Nach oben    #5

    37 Jahre alt
    aus Oberbayern
    402 Beiträge seit 01/2007
    ich habe bis jetz auch noch keinen gekauft, sonst wär mir dieser fehler wohl nicht passiert....
    könnt mich schwarz ärgern!!!

  6. Nach oben    #6

    aus .....| bye :/ |
    354 Beiträge seit 10/2005
    Stell mal ein Bild online.

  7. Nach oben    #7

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    naja, ist ja eigentlich nen mangel und da der dir wohl verschwiegen wurde müssteste die kiste eigentlich zurück geben können

  8. Nach oben    #8

    37 Jahre alt
    aus Oberbayern
    402 Beiträge seit 01/2007
    Zitat Zitat von drunkenP
    naja, ist ja eigentlich nen mangel und da der dir wohl verschwiegen wurde müssteste die kiste eigentlich zurück geben können
    wie gesagt ich hätte ja unter die haube geschaut wenns nicht so geregnet hätte.
    darauf hin gewiesen wurde ich in keinster weise...
    kann ich was machen falls ich ihn nicht zurückgeben kann bzw. keine kaufpreisminderung bekomme?
    will ja nicht dass mir mein "neues" auto unterm hintern weg rostet...

  9. Nach oben    #9

    39 Jahre alt
    aus Man muss entweder englisch können um mit der Welt zu korrespondieren, oder schwäbisch, um mit den wichtigen Menschen zu reden
    979 Beiträge seit 11/2000
    hm...

    schwere Sache , du hast bei Gebrauchtwagen [die beim (Fach-)Händler gekauft werden ] 1 Jahr Garantie.

    Rückgagerechet gibts nur bei Online, Versand- und Haustürgeschäften.

    Desewegen kann man von einem Kaufvertarg auch nicht so einfach zurücktreten. Anders is es bei Finazierungen, Versicherungs und Handyvertägen usw.
    Da besteht ein 14tägiges Rücktrittsrecht.

  10. Nach oben    #10

    37 Jahre alt
    aus Oberbayern
    402 Beiträge seit 01/2007
    hab ihn gestern zum händler gebraucht, der verkäufer meinte sie würden dass in ordnung bringen....
    frage mich nur wie man einen oxidierten bzw. verrosteten motorblock wieder in ordnung bringen will....

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