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Thema: Abzocke die 2.

  1. #1

    Abzocke die 2.

    Nochmal zum Thema Abzocke,
    vor ein paar Tagen kam ein Brief einer (im Internet bekannten) Anwaltskanzlei mit der "Mahnung" innerhalb von 7 Tagen 250€, wegen einer Urheberrechtsverletzung im P2P-Netz, zu zahlen, sonst würde die Kanzlei im Auftrag der Geschädigten Anzeige erstatten, was mit 25.000€ zu buche schlagen würde. Zudem solle man eine Unterlassungerklärung inklusive Schuldgeständnis unterschreiben.

    Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und werde mit einer abgeänderten "Strafbewehrten Unterlassungserklärung", die ich per Einschreiben inklusive Rückschein verschicke, reagieren, natürlich nicht zahlen und sämtlichen folgenden Schriftverkehr gekonnt ignorieren.

    Wem änliches passiert ist kann sich hier http://abmahnwahn.dreipage.de/ informieren. Evtl. kann ich auch die eine oder andere Frage beantworten.


    PS: Es geht um einen Dokumentarfilm mit dem amüsanten Titel "Sperma Kracher" den angeblich mein kleiner Bruder oder ich über torrent gezogen und somit an die gesamte Welt verteilt haben

  2. Nach oben    #2

    37 Jahre alt
    aus nahmsweise bin ich wach
    499 Beiträge seit 03/2002
    Ich hab mich da euch schonmal eingelesen. Isn ganz interessantes Thema mit den Abmahnungen.
    Da trifft der Satz "Anwälte sind nur dazu da um Probleme zu lösen, die es ohne sie nicht gäbe" vollkommen zu.

    Ich hätte wohl nicht mal die abgeänderte Erklärung zurückgeschickt, sondern das ganze einfach ignoriert.

  3. Nach oben    #3
    Zitat Zitat von Scretch
    Ich hätte wohl nicht mal die abgeänderte Erklärung zurückgeschickt, sondern das ganze einfach ignoriert.
    Jo, aber sicher ist sicher. Sie könnten dir ein Eilverfahren aufbrummen, in der du zunächst alle auftretenden Kosten tragen müsstest, welches ein paar Tausend Euro sind, die angesetze Schadensumme kann bis zu mehreren 10.000€ betragen. Wenn es tatsächlich zu einem Urteil kommt, wirst du vermutlich frei gesprochen und bekommst deine Kohle wieder, das Problem ist, dass das sehr lange dauern kann sie dich wegen der laufenden Kosten sehr unter Druck setzen könnten. Wenn man eine solche "Strafbewehrten Unterlassungserklärung" abegeben hat, kann es nicht zu einem Eilverfahren, nur zu einem normalen Verfahren kommen, der Aufwand würde sich für die klagenden Anwälte und Firma kaum lohnen da die max. Schadenssumme nur 5000€ betragen würde und du zunächst nur deine Gerichtskosten zu tragen hättest, da lohnt sich eine Klage nicht, besonders weil es bisher nur eine Handvoll bekannter Fälle gibt, wo es tatsächlich zu einer Verhandlung gekommen ist. Diese sind übringens immer zu gunsten der "Täter" ausgefallen.

  4. Nach oben    #4

    37 Jahre alt
    aus nahmsweise bin ich wach
    499 Beiträge seit 03/2002
    Hm, gut zu wissen.

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