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Thema: Mähen

  1. #1

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006

    Mähen

    Jo leude war grad am Mähen und da hat sich ne frau beschwert das das von 13 bis 15 uhr nicht erlaubt ist. Nu zu meiner Frage gilt das nur für kleingärten oder auch für Grundstücke mit Haus bei dennen ein Garten dabei ist. Wir haben so ein Einfamlilien Haus und hinten ein garten dahinter sind dann ein paar kleingärten!

    Gilt das verbot nun auch für mich oder darf ich mähen wie ich lustig bin?

  2. Nach oben    #2
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gesprochen uhu...
    3.787 Beiträge seit 10/2001
    mittagsruhe im wohngebiet nennt sich das.

    was mähst du auch mittags den rasen, wenn bei euch die sonne nur genauso scheint wie bei uns verbrennts dir gleichmal die ganzen schnittstellen.

  3. Nach oben    #3

    34 Jahre alt
    aus Hamburg
    430 Beiträge seit 08/2006
    Nein es scheint nich so derbe die sonne sind höchstens 20 grad. Und das bei bedenkem himmel.

    Naja danke für die Antwort.

  4. Nach oben    #4

    36 Jahre alt
    aus gelaugt und am Ende
    1.359 Beiträge seit 05/2004
    Normalerweise geht mittagsruhe von 12-14 uhr soweit ich weiß. und soweit ich auch weiß gibt´s die nicht mehr. sonst müssten sich ja auch die bauarbeiter daran halten, und dass tun sie ja auch nicht

  5. Nach oben    #5

    32 Jahre alt
    217 Beiträge seit 01/2007
    Die Häusliche Mittagsruhe verlangt eine Einschränkung lärmintensiver Tätigkeiten zur Mittagszeit, die je nach lokaler Vereinbarung zwischen 12 und 15 Uhr definiert wird.
    Sie ist mit der spanischen Siesta verwandt und dient in ihrem Grundgedanken dem ungestörten Mittagsschlaf. Gartenarbeiten wie Schreddern, Sägen oder Mähen sowie Handwerksarbeiten, etwa unter Verwendung einer elektrischen Kreissäge oder eines Bohrhammers, sollten in dieser Zeit nicht durchgeführt werden.

    In Deutschland kann die Mittagsruhe im Mietvertrag, der Hausordnung oder durch eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung geregelt sein, betrifft aber im Allgemeinen nur Privatpersonen. Hartnäckige Verstöße können von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.

  6. Nach oben    #6
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gefuchst
    2.553 Beiträge seit 12/2003
    wenn mir da einer samstags oder sonntags um 13 oder 14 neben dran den rasenmähen würde, wäre ich auch stinkig. das gehört sich nicht, da will man doch entspannen.

  7. Nach oben    #7

    32 Jahre alt
    aus erkoren mami und papi nicht ähnlich zu sehen :>
    514 Beiträge seit 01/2003
    also hier ist die mittagsruhe abgeschafft ^^

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