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Thema: ergänzendes arbeitslosengeld

  1. #1

    39 Jahre alt
    336 Beiträge seit 02/2004

    ergänzendes arbeitslosengeld

    also meine mutter hatte bis august letzten jahres ergänzendes arbeitslosengeld bekommen da sie in ihrem job nicht genug verdient.dieses geld hat sie ein paar moinate bezogen.im august habe ich geerbt.der angestellte sagte das ich das geld verleben muss d.h das bis dahin das zusatzgeld gestrichen ist und das ich ca. 10 monate damit auskommen müsste.das war aber nur mündlich,schriftlich haben wir nie was bekommen.jetzt ist die frage ob es probleme gibt das wir das jetzt wieder neu beanttragen da wir nichts schriftlich haben und in wie fern dürfen sie in meine bankkonto schauen ,da ich da unregelmässige beträge abgehoben habe und mir auch mal was geleistet habe damit ich nich das ganze erbe für essen,monatskarte,kleidung etc. verschwende...

  2. Nach oben    #2

    39 Jahre alt
    aus höchster Narrheit entsteht höchste Weisheit
    336 Beiträge seit 08/2001
    kann man nen erbe echt als einkommen gelten lassen?? is ja makaber

  3. Nach oben    #3

    39 Jahre alt
    336 Beiträge seit 02/2004
    jep is leider so

  4. Nach oben    #4

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    wieso soll der staat zahlen wenn du selber kohle hast?

  5. Nach oben    #5

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Bei so ungenauen Angaben kann man da eigentlich nix zu sagen, aber ich versuche es mal.

    Wenn es um Arbeitslosengeld geht ist es völlig egal wer wieviel Geld gespart hat.

    Wenn es um HartzIV geht darf deine Mutter nur einen sehr geringen Betrag gespart haben (auf jeden Fall unter 5k).

    Wenn du unter 18 bist darfst du auch nur einen geringen Betrag haben, alles darüber wird automatisch deiner Mutter mit angerechnet.

    Da du über 18 bist ist es völlig egal wieviel Geld du auf dem Konto hast, jedenfalls für das HartzIV Geld deiner Mutter... Wenn du natürlich selbst HartzIV beantragst gilt für dich genauso, das du fast nix gespart haben darfst und das erst los werden musst. (Bei grösseren Beträgen bieten sich Schweiz und Luxembourg nachwievor an und bei kleineren die Matratze...)

    Nix genaues weiss man nicht, daher sind o.g. Angaben ohne Gewähr.

    ich bin raus

  6. Nach oben    #6

    39 Jahre alt
    aus serordentlich begabt
    272 Beiträge seit 10/2001
    Heb alles Geld ab und bunker es zuhause, die Zinsen entfallen aber du hast dann "nichts" mehr was du aufbrauchen könntest.

  7. Nach oben    #7

    aus der Haut gefahren
    107 Beiträge seit 11/2002
    problem dabei is ja nur dass es ja aufliegt das ers geld bekommen hat - daher denk cih wirds nit klappen

  8. Nach oben    #8

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Casino, verschenkt, geklaut, verloren, freundin...

    Gibt so viele Möglichkeiten Geld los zu werden.

    Aber nach wie vor gilt, keine genauen Angaben, keine genauen Antworten...

    ich bin raus

  9. Nach oben    #9

    39 Jahre alt
    aus serordentlich begabt
    272 Beiträge seit 10/2001
    Genau das, man muss die Ausgabe des Geldes nur geschickt verpacken.

  10. Nach oben    #10
    vip:oxy
    41 Jahre alt
    aus senfassade brökelt; man wird nicht jünger
    686 Beiträge seit 10/2002
    Zitat Zitat von Der Mann
    Bei so ungenauen Angaben kann man da eigentlich nix zu sagen, aber ich versuche es mal.

    Wenn es um Arbeitslosengeld geht ist es völlig egal wer wieviel Geld gespart hat.

    Wenn es um HartzIV geht darf deine Mutter nur einen sehr geringen Betrag gespart haben (auf jeden Fall unter 5k).

    Wenn du unter 18 bist darfst du auch nur einen geringen Betrag haben, alles darüber wird automatisch deiner Mutter mit angerechnet.

    Da du über 18 bist ist es völlig egal wieviel Geld du auf dem Konto hast, jedenfalls für das HartzIV Geld deiner Mutter... Wenn du natürlich selbst HartzIV beantragst gilt für dich genauso, das du fast nix gespart haben darfst und das erst los werden musst. (Bei grösseren Beträgen bieten sich Schweiz und Luxembourg nachwievor an und bei kleineren die Matratze...)

    Nix genaues weiss man nicht, daher sind o.g. Angaben ohne Gewähr.

    ich bin raus
    gute das es ohne gewähr ist, da es absoluter schwachsinn ist

    ergänzendes Arbeitslosengeld ist und bleibt Hartz IV. Ein Erbe wird als Einkommen angerechnet im ersten Monat in dem es zugeht an sich sollte es sonst Vermögen sein. Bei übersteigendem Vermögen wird anhand deines Bedarfes errechnet wie lange das Geld "halten" muss.

    bei Fragen gerne PM

    Geld geschickt verpacken ist oft schwieriger als man denkt

  11. Nach oben    #11

    37 Jahre alt
    aus serdem oft Probleme, Ironie zu erkennen
    1.626 Beiträge seit 03/2001
    ...und mir auch mal was geleistet habe damit ich nich das ganze erbe für essen,monatskarte,kleidung etc. VERSCHWENDE...

    wie geil!
    Ich lebe von meine Teilzeitjob, weil es sich anders nicht mit dem Studium vereinbaren lässt, zeitlich gesehen. Ich VERSCHWENDE mein Geld nur für Sachen wie Essen, Wohnen, Anziehen und kann mir "nichts leisten"

    Arsch hoch kriegen und Arbeit suchen, dann kann man sein Erbe auch für nicht lebensnotwendige Dinge rauswerfen!

    Ich krieg die Krise!

  12. Nach oben    #12

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Zitat Zitat von Traurig!!!
    ......dann kann man sein Erbe auch für nicht Lebensnotwendige Dinge rauswerfen!...
    Oder halt an die Seite packen für Wohnungseinrichtung, Auto, schlechte Zeiten oder wasauchimmer

    ich bin raus

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