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Thema: "die einzelunternehmung" (wirtschaftsrecht)

  1. #1

    36 Jahre alt
    aus rangiert.
    600 Beiträge seit 08/2003

    "die einzelunternehmung" (wirtschaftsrecht)

    morgeeeen,

    hab da mal eine frage zum thema einzelunternehmung (wirtschaftsrecht). kann mich nicht mehr an den lehrer wenden, da mo. schon die prüfung geschrieben wird und joa

    also. laut den unterlagen heißt es: "Der Firmenzusatz muss die Einzelunternehmung andeuten, z.B. durch e.K., e.Kfm. oder e.Kffr."

    soweit ist ja alles klar und leuchtet auch ein. und nun steht dort ein beispiel, wie die ganze sache NICHT heißen darf, nämlich: "Heinz Schlau e.K. Gartenmöbelfabrik"

    meine frage nun.. warum?!

    der name macht doch auf die einzelunternehmung aufmerksam. oder passt da einfach nur "fabrik" nicht?! es heißt ja, zur gegenüberstellung, laut den unterlagen auch "Max Bahr GmbH Baumärkte"

    versteh ich nicht.

    hatte die sachen vorgestern mit zur arbeit genommen und einen der rechtsanwälte, der gerade zu sprechen war, gefragt. dieser meinte, dass die sachen, so wie sie in den unterlagen stehen, falsch sind. konnte mir aber nicht wirklich genau erklären wieso.. er meinte nur, dass er sich auch nur so nennen darf, wie er im handelsregister steht und sich dieser herr schlau halt nicht so nennen darf, da diese bezeichnung nicht dem eintrag des handelsregisters entspricht. aber darüber steht hier in den unterlagen auch nichts, deshalb musste ich es halt so hinnehmen. nachdem ich dann noch knapp 30 minuten im HGB rumgewälzt habe, hab ich es aufgegeben, da es mir absolut nicht einleuchtet.

    hilfe?!

  2. Nach oben    #2

    39 Jahre alt
    aus Midgard
    344 Beiträge seit 01/2002
    ich bin zwar kein jurist, aber ich denke "Heinz Schlau e.K. Gartenmöbelfabrik" ist nicht falsch.

    ich hab jetzt mal in der deutschen gewerbeordnung nachgeschaut. für mich sind alle bedingungen erfüllt. und ich denke auch nicht dass das wort fabrik stört.
    es sagt ja soweit ich weiss rechtlich nichts über ein unternehmen aus.
    fabrik kann man alles nennen. obs sinn macht ist eine andere frage

    ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass es in deinen unterlagen falsch steht. frag doch mal kollegen die was davon verstehn. ihr müsst doch in einem forum oder so organisiert sein?!

  3. Nach oben    #3

    36 Jahre alt
    aus rangiert.
    600 Beiträge seit 08/2003
    nene. der rechtsanwalt sagte ja auch, dass es so richtig ist. nur in den unterlagen meines lehreres steht, dass es eben so nicht heißen darf. und das verwirrt :/

  4. Nach oben    #4

    39 Jahre alt
    aus Midgard
    344 Beiträge seit 01/2002
    ja wie gesagt, eine einwandfreie rechtliche auskunft wirst du hier nicht bekommen. versuchs lieber bei kollegen oder in einem juristen forum

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