morgeeeen,
hab da mal eine frage zum thema einzelunternehmung (wirtschaftsrecht). kann mich nicht mehr an den lehrer wenden, da mo. schon die prüfung geschrieben wird und joa
also. laut den unterlagen heißt es: "Der Firmenzusatz muss die Einzelunternehmung andeuten, z.B. durch e.K., e.Kfm. oder e.Kffr."
soweit ist ja alles klar und leuchtet auch ein. und nun steht dort ein beispiel, wie die ganze sache NICHT heißen darf, nämlich: "Heinz Schlau e.K. Gartenmöbelfabrik"
meine frage nun.. warum?!
der name macht doch auf die einzelunternehmung aufmerksam. oder passt da einfach nur "fabrik" nicht?! es heißt ja, zur gegenüberstellung, laut den unterlagen auch "Max Bahr GmbH Baumärkte"
versteh ich nicht.
hatte die sachen vorgestern mit zur arbeit genommen und einen der rechtsanwälte, der gerade zu sprechen war, gefragt. dieser meinte, dass die sachen, so wie sie in den unterlagen stehen, falsch sind. konnte mir aber nicht wirklich genau erklären wieso.. er meinte nur, dass er sich auch nur so nennen darf, wie er im handelsregister steht und sich dieser herr schlau halt nicht so nennen darf, da diese bezeichnung nicht dem eintrag des handelsregisters entspricht. aber darüber steht hier in den unterlagen auch nichts, deshalb musste ich es halt so hinnehmen. nachdem ich dann noch knapp 30 minuten im HGB rumgewälzt habe, hab ich es aufgegeben, da es mir absolut nicht einleuchtet.
hilfe?!
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