Wie schreibt man eine Kündigung?
Geht darum, dass sich jemand aus Versehen bei 5vor12.de angemeldet hat, das aber net wollte. Bzw. nicht wusste, dass das kostet.
Wie schreibt man jetzt eine Kündigung dafür?
Muss so schnell wie möglich sein.
Wie schreibt man eine Kündigung?
Geht darum, dass sich jemand aus Versehen bei 5vor12.de angemeldet hat, das aber net wollte. Bzw. nicht wusste, dass das kostet.
Wie schreibt man jetzt eine Kündigung dafür?
Muss so schnell wie möglich sein.
Sehr geehrte ....,
ich möchte meinen Vertrag vom (Zeit des Vertragsabschlußes) hier mit kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
...
So oder in der Art.
kann man den überhaupt kündigen? gibt da ja immer paar tricks in den agb's.
und du musst ja auch keinen grund angeben normalerweise. also einfach das, was mein vorredner geschrieben hat.
eltern fragen - zweiwöchige frist.
sorry aber....
WAS kannst du eigentlich??
Der "jemand" sollte sich auf das Fernabsatzgesetz berufen und den Vertrag widerrufen, binnen 14 Tagen kein Problem. Da genügt ein Satz, so nach dem Motto: "Gemäß Fernabsatzgesetz mache ich von meinem Recht Gebrauch und trete hiermit von meinem am ... geschlossenen Vertrag zurück".Zitat von Milkakuh
Sind die 14 Tage verstrichen, würde ich wie folgt vorgehen und die beiden Fälle hier unterscheiden:
a) Hat man sich mit Fake-Daten registriert, würde ich gar nichts machen. Diese Vereine kriegen in der Regel auf juristischem Weg keine Auskünfte, wer sich wirklich registriert hat (also über den Provider anhand der IP-Adresse oder die Handy-Nummer). Normalerweise versuchen sie das auch gar nicht, weil sie wissen, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen.
b) Hat man sich mit "echten Daten" (also mit einer gültigen Anschrift) registriert, dann würde ich mir anschauen, ob die Widerrufsbelehrung und die AGB wirklich deutlich bei Registrierung sichtbar waren und ob klar war, dass es sich um ein Abonnement handelt. Meist ist eines davon nicht der Fall.
War eine Sache davon absichtlich "versteckt" oder "verschleiert" (wie das bei diesen unseriösen Angeboten häufig der Fall ist), würde ich denen mitteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Hilfsweise (und das ist wichtig!) würde ich dann von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen (das meines Wissens sechs Monate gilt, wenn die Widerrufsbelehrung nicht eindeutig angegeben ist). Dieses "hilfsweise" ist wichtig, weil man sich hier ja bei seiner Argumentation auf den Standpunkt stellt, dass gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Nur für den Fall, dass der Anbieter es anders sieht, muss er mit Widerruf nach Fernabsatzgesetz rechnen.
Ist alles binnen 14 Tagen passiert, spielt das natürlich keine Rolle.
Ich sollte aber dazuschreiben, dass ich kein Jurist bin und keine Garantie dafür übernehmen kann, dass das in jedem Fall so klappt.
Viele Grüße,
Steffen
Nichts zu danken.....
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