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Thema: unterhaltsnachzahlungen

  1. #1

    39 Jahre alt
    336 Beiträge seit 02/2004

    unterhaltsnachzahlungen

    Mein Vater konnte eigentlich noch nie Unterhalt an mich bezahlen aufgrund seiner Krankheit.Nun ist seine Mutter gestorben ujnd er hat Geld geerbt.Inwiefern kann man davon Unterhaltsnachzahlungen einklagen oder ist das generell nicht möglich?

    Vielleicht kennt ja jemand so eine oder eine ähnliche Situation.

  2. Nach oben    #2

    aus : gesprochen schlecht angefangen, dann aber stark nachgelassen
    178 Beiträge seit 06/2002
    Tendenziell ist das möglich insofern ein Anwalt die geerbte Summe gerichtlich feststellen und pfänden lassen kann. Das bringt aber ordentlich Aufwand mit sich und kann im Endeffekt auch nach hinten losgehen wenn ihr alles einleitet und am Ende die Kosten selber tragen müsst wenn das Gericht anders entscheiden sollte.

    Mein Vater hat damals auch eine Abfindung bekommen, die Anwältin hat mehrmals Pfändung beantragt, geworden ist es noch nichts. Mit der Begründung, dass die in dem Fall gezahlte Summe für den "Lebensabend" reichen muss war mein Vater auf der sicheren Seite.

    Was ebenfalls noch möglich wäre ist ein Vergleich (weniger zahlen als er gesetzlich muss, aber er zahlt immerhin etwas, lass es 50EUR sein, bei mir waren es 120).
    Ebenso eine außergerichtliche Einigung. Würde so aussehen, dass du persönlich mit ihm redest und dann so etwas ausmachst. Am Ende kann dann der "Unterhalt" so aussehen, dass er dir z.B. ab und an eine Sachleistung anbietet (neues Fahrrad, Zuschuss zum Führerschein, weiß der Geier) und ihr das eben so regelt. Ist nicht das Gelbe vom Ei, aber immerhin etwas.

    Alles was nicht über den gerichtlichen Weg läuft erspart erheblichen Aufwand, das was aber dabei rauskommt muss nicht gerade die Welt sein. Liegt an Euch und Eurer finanziellen Situation wie ihr das handelt.

    Hoffe ich konnte dir helfen!

  3. Nach oben    #3

    39 Jahre alt
    336 Beiträge seit 02/2004
    Ich hab mal gehört das ein Anwalt in dem Fall nichts kostet.

    Aber danke für deine Antwort

  4. Nach oben    #4

    aus : gesprochen schlecht angefangen, dann aber stark nachgelassen
    178 Beiträge seit 06/2002
    Also das mit den Anwaltskosten stimmt nur bedingt. Ein ganz normaler Anwalt wird nicht kostenlos sein. Du musst Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen. Das kann entweder direkt am Amtsgericht oder durch eine andere Institution (Arbeitsamt, Sozialamt... sowas halt) geschehen.

    Bei mir war meine Mutter Klägerin, da sie die Prozesse gegen meinen Vater immer für mich geleitet hat (war damals noch nicht volljährig und so). Mittlerweile habe ich das selber alles übernommen und sie hat damit nichts mehr am Hut. Wenn sie es weitergemacht hätte hätte das auch weiterhin Geld gekostet, da sie wegen ihrem Verdienst keine Beihilfe für so etwas bekommt.
    Als Jugendlicher ohne nennenswertes Einkommen steht dir das natürlich zu. Dafür musst du aber auch der Kläger sein.

  5. Nach oben    #5

    39 Jahre alt
    336 Beiträge seit 02/2004
    Ja,denn tritt das letzte bei mir wohl in Kraft,da ich noch Schülerin bin.

  6. Nach oben    #6

    aus : gesprochen schlecht angefangen, dann aber stark nachgelassen
    178 Beiträge seit 06/2002
    Meine Mutter hat fast 19 Jahre immer mit dem Unterhalt zu tun gehabt, es ging immer über Anwälte. Seitdem ich die Sache habe war nicht mehr ein Anwalt damit beschäftigt. Ich bin meinen Vater einfach auf gut Glück besuchen gefahren und habe die Sache mit ihm persönlich geklärt, von sowas halte ich mehr.

  7. Nach oben    #7

    39 Jahre alt
    336 Beiträge seit 02/2004
    Ja,bei mir ist das ziemlich kompliziert,da der gesetzliche Betreuer meines Vaters,auch gleichzeitig der Patenonkel meiner Schwester ist und der wohl nicht ehrlich ist was die finanzielle situation meines Vaters betrifft.

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