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Thema: Deutsche Justiz - inkompetent?

  1. #1

    Deutsche Justiz - inkompetent?

    Wie kann es angehen, dass man zivilprozeßlich belangt wird, obwohl der Staatsanwalt die strafrechtliche Anklage bereits fallen gelassen hat?

    Unlogisch? Wieso gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Straf-/ und Zivilrecht? Wieso nicht alles in einem Rutsch machen?

  2. Nach oben    #2
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Ich bin zwar kein Jurist, meine aber, einmal gelesen zu haben, dass das Zivilrecht älter sei als das Strafrecht. Der mittelalterliche Gutsherr habe zivilrechtlich entschieden, der Kaiser habe Zivilrecht angewandt, der Herzog, der Graf.
    Das Strafrecht sei eine Erscheinung der neuzeitlichen Konsolidierung des absoluten Staates, der lieber straft anstatt auf gütliche Einigung zu setzen, die Gewalt der Autorität vorzieht und damit Machiavellis Vorschläge an den Fürsten befolgt.
    Weitergehend dann eben das Zivilrecht als Ausdruck gesellschaftlicher, unstaatlicher, naturrechtlicher Tradition im Kontrast zum politischen und positivistischen Strafrecht.

    Aber da ich noch immer kein Jurist bin, bewege ich mich hier auf dünnem Eis.

  3. Nach oben    #3

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    im strafprozess werden die staatlichen interessen vertreten, im zivilprozess werden die interessen des geschädigten vertreten, dem es um schadensersatz geht der an ihn persönlich zu zahlen ist.

  4. Nach oben    #4

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    DrunkenP sagt es richtig. DIe Staatsanwaltschaft stellt ein, weil sie das öffentliche Interesse an der STafverfolgung verneint (den Fall das gar kein hinreichender Verdacht vorliegt lasse ich mal weg), es für die Strafverfolgung also um Peanuts geht. Das beinhaltet natürlich keine Aussage über die Interessen eines evtl. Geschädigten. Stellt euch mal vor, der Staat könnte über eure wirtschaftlichen Interssen verfügen, das Geschrei wäre doch viel größer ( zu Recht)...

    Zitat Zitat von Overkill
    ...Das Strafrecht sei eine Erscheinung der neuzeitlichen Konsolidierung des absoluten Staates, der lieber straft anstatt auf gütliche Einigung zu setzen, die Gewalt der Autorität vorzieht...
    Hast du einen besseren Vorschlag bzw. kennst du eine Gesellschaft ohne Gewaltmonopol des Staates die der Gerechtigkeit (die G-Bombe ) näher kommt?

  5. Nach oben    #5
    Zitat Zitat von drunkenP
    im strafprozess werden die staatlichen interessen vertreten, im zivilprozess werden die interessen des geschädigten vertreten, dem es um schadensersatz geht der an ihn persönlich zu zahlen ist.
    Das ist mir wohl bekannt..

    @anduril:

    Weiß ich doch. Ich wollte eigentlich nur meinem Ärger Luft machen, weil ich zivilrechtlich belangt wurde, obwohl der Staatsanwalt die Sache als "Peanuts" bereits beigelegt hatte.

    Generell halte ich dennoch sehr wenig von der Justiz in Deutschland. Sehr viel Verwaltung, sehr hohe Kosten für den kleinen Mann. Hätte ich keinen Anwalt gehabt, hätte ich wohl den finanziellen Supergau erlebt und bin somit nochmal mit dem blauen Auge davon gekommen.

  6. Nach oben    #6
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Zitat Zitat von Andúril
    Hast du einen besseren Vorschlag bzw. kennst du eine Gesellschaft ohne Gewaltmonopol des Staates die der Gerechtigkeit (die G-Bombe ) näher kommt?
    Sagen wir es so: überspitzt ausgedrückt hat das funktioniert, bis Machiavelli die Staatsräson für alle Staatsmänner dieser Welt entdeckt hat. Dann war die Gerechtigkeit nur noch Mittel zum (politischen) Zweck.

    Vom (neo-)liberalen Standpunkt aus soll der Staat außerdem nicht für Gerechtigkeit sorgen (das tut die Religion bzw. eine durch religiöse Werte beeinflusste Gesellschaft), sondern für Sicherheit, sprich: Verbrecher bestrafen, um damit Verbrechen zu verhindern. Fast alle Projekte des 20. Jahrhunderts, die einen Gerechtigkeitsstaat anstrebten (natürlich nicht auf traditionell-religiöser Basis), sind grandios gescheitert.

    Aber das ist ein weites Feld, zumal sowieso kein Konsens über den Inhalt des Wortes "Gerechtigkeit" herrschen dürfte.

  7. Nach oben    #7

    33 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von Andúril
    DrunkenP sagt es richtig. DIe Staatsanwaltschaft stellt ein, weil sie das öffentliche Interesse an der STafverfolgung verneint
    aber der staat muss doch ein interesse an Strafverfolgung haben, wenn ein Bürger geschädigt wurde oder? Und wenn dem nicht so wäre, dürfte es ja auch keinen zivilprozess geben, sehe ich das falsch?

  8. Nach oben    #8
    Zitat Zitat von Feliks
    aber der staat muss doch ein interesse an Strafverfolgung haben, wenn ein Bürger geschädigt wurde oder? Und wenn dem nicht so wäre, dürfte es ja auch keinen zivilprozess geben, sehe ich das falsch?
    Generell hast du recht. Aber in der Praxis sieht das so aus, dass die Staatsanwälte und Richter dramatisch unterbesetzt sind und aus diesen Gründen kleinere Delikte einfach nicht weiter verfolgen.
    In meinem Fall war es kein kleines Delikt mehr, es hat mich auch sehr gewundert warum es einfach so eingestellt wurde..

    Wenn du z.b. mit 2g Gras erwischt wirst, kannst du dir sicher sein, dass du keinen Richter siehst.

  9. Nach oben    #9

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    was für den staat peanuts sind, sind für privatpersonen und firmen keine peanuts.

    und wer eine straftat begeht der muss dafür nunmal grade stehen.

  10. Nach oben    #10

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von Overkill
    Sagen wir es so: überspitzt ausgedrückt hat das funktioniert, bis Machiavelli die Staatsräson für alle Staatsmänner dieser Welt entdeckt hat. Dann war die Gerechtigkeit nur noch Mittel zum (politischen) Zweck.

    Vom (neo-)liberalen Standpunkt aus soll der Staat außerdem nicht für Gerechtigkeit sorgen (das tut die Religion bzw. eine durch religiöse Werte beeinflusste Gesellschaft), sondern für Sicherheit, sprich: Verbrecher bestrafen, um damit Verbrechen zu verhindern. Fast alle Projekte des 20. Jahrhunderts, die einen Gerechtigkeitsstaat anstrebten (natürlich nicht auf traditionell-religiöser Basis), sind grandios gescheitert.

    Aber das ist ein weites Feld, zumal sowieso kein Konsens über den Inhalt des Wortes "Gerechtigkeit" herrschen dürfte.
    In einem Fehdewesen hat der "Schwache" doch überhaupt keine Möglichkeit seine Rechte durchzusetzen. Daher empfinde ich die Entwicklung zum Gewaltmonpol des Staates (und materiellem Rechtsstaat) als Fortschritt. Im übrigen verfolgt die Strafe auch heute noch "Gerechtigkeit", so § 46 StGB: "Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.". Und grandios gescheitert ist die BRD bisher wohl nicht

  11. Nach oben    #11
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Das Fehdewesen ist ein wenig anders als nur Stark gegen Schwach oder was auch immer. Es ist eine aristokratische Form der Problemlösung, mit gewissen Regeln, die dem heutigen "aufgeklärten" Menschen weitgehend fremd ist. Überhaupt würde ich es so einschätzen, dass eine Fehde gegen einen Schwächeren schon aufgrund der Ehrenlosigkeit dieser Bewandtnis die absolute Ausnahme wäre.

    Aber gesetzt den Fall, es gäbe das: wäre dann deine Lösung tatsächlich die Schaffung einer übermächtigen Institution, der gegenüber alle schwächer sind?

    Über das Scheitern der BRD ließe sich vortrefflich streiten.
    Zumal auch noch geklärt werden müsste, ob dein eingebrachtes Zitat tatsächlich (die noch nicht definierte) "Gerechtigkeit" erzeugt. Schließlich werden da ja die Leute ungleich behandelt.

  12. Nach oben    #12

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Ich gebe zu, bzgl. der Geschichte kann ich mich nur auf den üblichen Geschichtsunterricht, die Rechtsgeschichtevorlesung und wikipedia berufen, ich kann dir also nicht anhand von historisch korrekten Quellen nachweisen, dass die Fehde den Schwächeren in der Praxis grundsätzlich benachteiligt. Fakt ist aber, dass der schwächer gestellte keinen verlässlichen Schutz aufweisen kann und da nützt ihm auch die Wahrscheinlichkeit und das Ehrgefühl (ebenso schwammig wie "Gerechtigkeit"?) des Stärkeren nichts, wenn der Notfall doch eintritt. Dass das nicht dem System der Fehde entspricht ist mir auch klar, nur was nützt das dem Betroffenen, wenn niemand vollstrecken kann?

    Die Lösung sehe ich tatsächlich im System des Grundgesetzes bzw. des mat. Rechtsstaates, der einzelne gibt sein Faustrecht auf und überträgt es an den Staat, der gleichzeitig eine effektive Strafverfolgung garantiert und an den Bürger gebunden wird. Durch die Bindung handelt es sich eben nicht um eine übermächtige Institution.

    Um ehrlich zu sein möchte ich es vermeiden, eine grds. Diskussion über den Begriff der Gerechtigkeit auszulösen. Aber das Zitat ist Ausdruck einer absolute Strafzwecktheorie, genauer der Vergeltungstheorie nach Kant, es geht ausschließlich darum, das geschaffene Unrecht durch Strafe auszugleichen. Es ist auch ohne 100% Definition evident, dass dies der Gerechtigkeit näher als der Sicherheit kommt. Die Präventiven Aspekte kommen in den nachfolgenden Vorschriften zum Ausdruck.

  13. Nach oben    #13
    Zitat Zitat von Overkill
    Das Fehdewesen ist ein wenig anders als nur Stark gegen Schwach oder was auch immer. Es ist eine aristokratische Form der Problemlösung, mit gewissen Regeln, die dem heutigen "aufgeklärten" Menschen weitgehend fremd ist. Überhaupt würde ich es so einschätzen, dass eine Fehde gegen einen Schwächeren schon aufgrund der Ehrenlosigkeit dieser Bewandtnis die absolute Ausnahme wäre.
    .
    Nein, Overkill du vermischt hier geradeeben das Fehdewesen mit dem Duellwesen und die dazugehörigen Ehrbegriffe. Die alle unterschiedlich sind.
    Für das Fehdewesen ist es perse ersteinmal egal ob der andere schwächer ist. Es ist nichts unehrenhaftes dabei wenn ich mit 50 Schhlägern die Bauern von Ritter XY verprügele der nur 20 Schläger hat.
    Bei einem Duell gibt es feinere Regeln für Ehrlosigkeit, und selbst da, ist es egal ob Hans Schlagetot, gegen Otto Weichei kämpft. Bei einem duell geht es ja nicht primär um das Gewinnen oder das Töten seines genübers, sondern durch die Ritualisierte Handlung seiner beleidigten Ehre Genugtuung zu verschaffen bzw. aus gesellschaftlichen Zwängen zu dieser Genugtuung bereit zu stehen.

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