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Thema: ipod kaputt - widerrufsrecht?!

  1. #1
    vip:oxy
    aus |requiescat in pace |19.08.99 04.04.04 16.01.06|
    2.797 Beiträge seit 03/2003

    ipod kaputt - widerrufsrecht?!

    hallo.


    folgendes sachlage: hab nen ipod bei ebay (bei nem "geschaeft" das da vertreten ist) gekauft. dieser ipod ist mir nun aus ~1m hoehe runtergefallen, wodurch jetzt das linke drittel des displays kaputt/verzerrt ist.
    geliefert wurde mir der ipod am freitag dem 15.02., was bedeutet, dass ich bis zum 29.02. nutzen vom sogenannten "widerrufsrecht" machen kann, sprich den ipod zurueck an den haendler schicken und das geld zurueckfordern kann.

    das problem liegt nun auf der hand: der ipod wurde mir originalverpackt und unbeschaedigt zugesendet und ist erst in meinem besitz kaputtgegangen - erlischt dadurch das widerrufsrecht, bzw habe ich sonst mit irgendwelchen konsequenzen (ggf reparaturkosten o.ae.) zu rechnen, oder kann ich das geraet einfach einsenden, das geld zurueckbekommen und mir ein neues geraet kaufen?



    willi.

  2. Nach oben    #2
    ich glaube die antwort kannst du dir selbst geben?

    Wenn ich mir nen Ferrari kaufe, und den zu schrott fahre, glaubst du wirklich der Händler nimmt den ohne weiteres zurück und gibt mir meinen kompletten bezahlten Betrag zurück????

  3. Nach oben    #3
    vip:oxy
    aus |requiescat in pace |19.08.99 04.04.04 16.01.06|
    2.797 Beiträge seit 03/2003
    glaubst du wirklich, dass wenn ich einen menschen umbringe ich mit einer strafe von weniger als 10 jahren davonkommen kann?

    ich denke nicht, dass man sich mit logischem denken das deutsche recht erschliessen kann - also kann ich mir die antwort nicht zwangslaeufig selber geben.

  4. Nach oben    #4

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Nein, du kannst dat Dingen natürlich nicht einfach wieder zurück geben!

    Die Antwort solltest du dir schon selber geben können...

    ich bin raus

  5. Nach oben    #5
    Wenn du ein ganz eiskaltes Schwein bist, kannst du sagen das Teil hast du so ausgepackt. Aber ob du damit durchkommst?! Ich glaube nicht.

    Nen Versuch wärs wert...

  6. Nach oben    #6
    vip:oxy
    aus |requiescat in pace |19.08.99 04.04.04 16.01.06|
    2.797 Beiträge seit 03/2003
    ich fasse zusammen: ihr sagt groesstenteils, dass das nicht moeglich sei - begruenden soll ich mir das allerdings selbst.

    ich habe keineswegs behauptet, dass ich vorhabe eventuellen reperaturkosten aus dem weg zu gehen, sondern wollte mich im bezug auf den umgang mit dem geschrotteten geraet informieren.

    siehe:
    Zitat Zitat von Kleiner-Willi
    erlischt dadurch das widerrufsrecht, bzw habe ich sonst mit irgendwelchen konsequenzen (ggf reparaturkosten o.ae.) zu rechnen,


    dass es mir dennoch, wie wohl jedem anderen auch, sympathischer waere den kosten aus dem weg zu gehen duerfte klar sein.

    hat jemand eine ahnung wie viele (ggf unerfolgreiche) reparaturversuche vorgenommen werden muessen bevor der haendler auch ein defektes geraet zuruecknehmen muss?

  7. Nach oben    #7

    41 Jahre alt
    aus dem wilden Süden
    1.679 Beiträge seit 12/2001
    Ich glaube ja, dass Wiederrufsrecht bezieht sich nur auf quasi unbenutzte Ware.
    Ist ja eigentlich nur gedacht, um irgendwelche aufgeschwatzten Dinge an der Haustüre,... wieder loszuwerden, nachdem man sich en paar Tage später klar geworden ist, dass mans ja gar nicht braucht.
    Aber das beruht auf keinerlei rechtlicher Kenntniss

    Reperaturversuche sinds glaub ich 3, nachdem er dir das Gerät umtauschen muss. Aber ein halbwegs versierter Händler wird dir schon nachweisen, dass du das Teil selbst kaputt gemacht hast.

  8. Nach oben    #8
    vip:oxy
    aus |requiescat in pace |19.08.99 04.04.04 16.01.06|
    2.797 Beiträge seit 03/2003
    es geht nicht darum dem haendler einen fehler unterzuschieben, geschweige denn den vorfall zulasten der deutschen post auszulegen - ich moechte lediglich wissen ob ich das ding zurueckgeben kann (man kann btw auch "benutzte ware" umtauschen, zumindest wenn sie nicht kaputt ist - das weiss ich) oder nicht.

  9. Nach oben    #9
    Das Ding ist kaputt! Die Frage stellt sich gar nicht...

  10. Nach oben    #10
    Zitat Zitat von f*tzenriecher
    Wenn du ein ganz eiskaltes Schwein bist, kannst du sagen das Teil hast du so ausgepackt. Aber ob du damit durchkommst?! Ich glaube nicht.

    Nen Versuch wärs wert...
    Zustimmung. Bester Beitrag.
    Würde ich so machen..

  11. Nach oben    #11

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    ja, du kannst die ware zurückgeben, allerdings musst du für die differenz von kaufpreis zum jetzigen wert aufkommen.

    ergo, du schickst das teil zurück, das teil ist aber schrott, also kriegste kein geld zurück, fertig.

  12. Nach oben    #12

    34 Jahre alt
    39 Beiträge seit 07/2007
    was isn das fürn ipod? der touch hat wohl son defekt bei dem das display unten komisch verzerrt darstellt. kannst ja apple garantie versuchen

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