+ Auf Thema antworten
Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Legale Menge zum Eigengebrauch?

  1. #1

    33 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006

    Legale Menge zum Eigengebrauch?

    Da ich ja nun demnächst 18 bin, wollte ich mal wissen wie das so ist mit dem Cannabis mit sich führen. Bis wieviel ist das legal oder ist das vielleicht sogar abhängig vom jeweiligen Bundesland? Ich wiederhole: Es geht nur um das besitzen, nicht rauchen in der Öffentlichkeit.

    Gruß

  2. Nach oben    #2

    aus serordentlich uninteressant.
    750 Beiträge seit 01/2008
    Wenn du in der Öffentlichkeit mit Cannabis erwischt wirst hast du ein Problem.
    Lass es mich so ausdrücken:
    Bullen haben bei Cannabis eine "Denktiefe" von 1 Bit.
    Sie differenzieren dabei nur zwischen "haben" (1) und "nicht haben" (0).

    Bei sehr geringen Mengen (z.B. unter einem Gramm) ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Staatanwaltschaft auf eine Anzeige verzichtet und es wegen Geringfügigkeit fallen gelassen wird.
    Muss aber nicht sein. Ein Freund von mir wurde mit nicht einmal 0,5g auf Tasche erwischt und Musste Sozi-stunden machen.

    Zuhause darfst du (eigentlich) bis zu 6g für den Eigengebrauch haben.
    Früher war die zulässige Menge für den Eigengebrauch 10g,
    wurde aber, soweit ich weiß, inzwischen auf 6 reduziert.
    (Oder doch von 6 auf 10 erhöht? Weiß ich grad nich...)
    Najo.
    Fakt ist, dass du in der Öffentlichkeit kein Cannabis mit dir führen darfst.
    Man darf damit kein öffentliches Aufsehen erregen. Leider schnallen die Bullen nicht, dass das öffentliche Aufsehen in fast allen Fällen nur dadurch erregt wird, dass die Polizisten einen Filzen und dann Radau machen.
    Das rauchen ist übrigens nicht verboten. "Nur" der Besitz.
    Das Problem an der Sache ist leider, dass der Konsum in der Regel zwangsläufig mit dem Besitz Hand-in-Hand einhergeht.

    Der einzige gute Tip, den ich dir daher gebe ist ganz simpel:
    Lass dich einfach nicht erwischen.

  3. Nach oben    #3

    38 Jahre alt
    aus allen Wolken gefallen..
    138 Beiträge seit 03/2005
    war es nich so, das dieses "gesetz" nie existiert hat?
    soweit ich mich dran erinnern kann, war es eher so ne art kulanzregelung, bzw hat man erst ab einem bestimmten wert (2g?4g?) reagiert mit strafe und prozess, vorher wurds eingestellt, um somit die gerichte nich mit pillefitz zu bombadieren...

  4. Nach oben    #4

    aus serordentlich uninteressant.
    750 Beiträge seit 01/2008
    Was ich dir da gerade geschildert habe, weiß ich von Polizisten

    Würdest du dich allein, mit 1g Cardermine am Mann, auf ein menschenleeres Feld hocken. Weit und breit keine Menschenseele oder Spuren von Zivilisation zu sehen.
    Würde dich da, mal rein theoretisch, ein Polizist finden und in flagranti erwischen hättest du nichts zu befürchten.
    So viel zur Theorie.
    Das is das Beispiel, welches uns der Polizist damals gebracht hat.
    Klingt auch schön und gut.
    Glaub ich allerdings nicht dran.
    Es gibt so viele Bullen, die richtige Schweine sind und dir einfach eins auswischen wollen.

    Denk dran:
    Alles ist erlaubt - Man darf sich nur nicht erwischen lassen

  5. Nach oben    #5

    43 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Der Besitz von THC haltigen Stoffen ist in Deutschland verboten. (Punkt)

    @jas
    Komische Polizisten kennst du...

    Da ist nix mit "Zuhause darfst du (eigentlich) bis zu 6g für den Eigengebrauch haben.".

    Dieser "Eigenbedarf" ist Bundeslandabhängig, hat aber auch nix mit "erlaubt" zu tun. Ein Polizist MUSS den Besitz (wenn er ihn feststellt) zur Anzeige bringen (tut er es nicht, kannst du dich zwar freuen, aber er macht sich selbst strafbar...). Wenn du Glück hast wird das Verfahren eingestellt, aber wenn du Pech hast wird das Verfahren auch bei <1g nicht eingestellt, es ist halt ein Glücksspiel. Bei transport aus Holland kommt übrigens noch Schmuggel hinzu, daher nie sagen "hab ich aus Holland" besser "...von so ´nem Typen vom Bahnhof".

    Auch das "irgendwo auf dem Feld"-beispiel ist nicht richtig. THC haltige Stoffe fallen unter das BTMG und dieses verbietet den Besitz schlicht und ergreifend (ohne Sondergenehmigung). Du darfst hackendicht aus Holland kommen, aber nix bei dir haben. Um deinen Führerschein müsstest du auch noch bangen.


    Das beste ist: Lass es sein, oder dich wenigstens nicht erwischen!
    Und wenn du doch erwischt wirst, sag so wenig wie möglich.


    Und @jas
    Bevor du jetzt mit "Aber..." kommst, liess das BTMG, ich habs getan...

    ich bin raus

  6. Nach oben    #6

    aus serordentlich uninteressant.
    750 Beiträge seit 01/2008
    Nene, werd schon nicht mit "Aber..." kommen.
    Bin vorhin dann doch auch etwas skeptisch geworden und hab mich noch einmal ein Wenig informiert und musste feststellen, dass ich da tatsächlich einem Fehlglauben unterlag. Hatte leider keine Möglichkeit mehr mich diesbezüglich noch hier zu äußern.

    Hm...da denkt man mal, man kann den Informationen vom "Freund und Helfer" Glauben schenken und muss dann feststellen, dass die einen scheinbar auch ganz gern mal verarschen (oder vllt selbst keine Ahnung haben...).
    Nuja. Wieder etwas gelernt. Danke für die Belehrung

    Immerhin sind wir uns in einem Punkt einig:
    "Nicht erwischen lassen"

    Bin zum Glück noch nie wegen Drogenbesitz mit der Polizei aneinander geraten.
    Letztes Jahr haben uns 2 Bullen mit 2 Bongs erwischt. Die haben bei uns weder Gras gefunden noch warenReste in den Köpfchen.
    Trotzdem haben die uns die Bongs abgezogen mit der Begründung "Bongs sind verboten, ihr scheiss Junkies. Wegen euch verpass ich das Fußballspiel!"
    Schade nur, dass man Bongs (so wie alle anderen Rauchutensilien) völlig legal in Shops kaufen kann. (Ja, hier in Deutschland).
    Als ich dann Monate später meine Aussage bei denen aufm Revier gemacht habe, hab ich da nochmal nachgefragt und der Typ da hat mir bestätig 8und explizit versichert!), dass Bongs sehr wohl legal sind und die uns die Bongs garnicht hätten abnehmen dürfen.
    Versteh das mal einer...

    Najo...wie gesagt.
    Wieder was gelernt, danke^^

  7. Nach oben    #7
    von bundesland zu bundesland unterschiedlich (ländersache). aber auf keinen fall sollte man sich in bayern mit irgendwas erwischen lassen. bei nem freund von mir haben sie mal 0,5 g gefunden. der durfte ne nacht in der zelle verbringen und die polizei hat ne hausdurchsuchung gemacht lol (hat nix daheim gehabt).

  8. Nach oben    #8
    In NRW sind die Gesetze as far as i know am "günstigsten".
    Ansonsten: Es ist extrem dumm mehr als 5g zu bunkern. Lasst es euch einfach gesagt sein.

    Und unter 5g wird alles eingestellt ..

  9. Nach oben    #9

    aus serordentlich uninteressant.
    750 Beiträge seit 01/2008
    Schwachfug, prince ^^
    En Freund von mir wurde mit 0,xy g erwischt und musste Sozistunden machen.

  10. Nach oben    #10
    Ja dann hat er aber schon extremstes Pech gehabt. Normalerweise kommt sowas nie zur Verhandlung. NIE.

  11. Nach oben    #11
    na ja, wenn man den durchschnittswert der länder nimmt könnte man glaub theoretisch mit so 15 g rumrennen. hab jetzt nich lang gesucht und die tabelle der länder nich gefunden. falls jemand so ne seite hat, kann derjenige die ja reinstellen.

+ Auf Thema antworten

Lesezeichen für Legale Menge zum Eigengebrauch?

Lesezeichen