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Ergebnis 34 bis 42 von 42

Thema: Mann (74) hat seine Tochter (42) über 20 Jahre eingesperrt

  1. #34

    37 Jahre alt
    aus serdem oft Probleme, Ironie zu erkennen
    1.626 Beiträge seit 03/2001
    Ich denke auch, dass gewisse Delikte einfach nicht gelöscht werden sollten. Immerhin hat ja sowieso nicht jeder Zugriff auf die Strafakten. Und ein Arbeitgeber hat das Recht, zu wissen, wen er einstellt...
    Und vor allem, wie schon gesagt wurde: Wenn es sich um sensible Bereiche handelt, wie zum Beispiel bei Kindern, sollte das auf jeden Fall überprüft werden.

    Und obwohl ich in Fällen wie diesen manchmal schnell bin mit unbedachten Aussagen wie "Der gehört erschossen." oder "Ich würde ihm den Schwanz abhacken." denke ich doch, dass die Todesstrafe nicht in Ordnung ist.

    1. Sollte niemand das Recht haben, über den Tod anderer zu entscheiden.
    2. Sollte der Staat nich mit so einem schlechten Beispiel vorangehen und "Gleiches mit Gleichem" vergelten.
    3. Falls sich herausstellen sollte, dass der Verurteilte doch unschuldig ist, kann man ihn immer noch aus der Haft entlassen und als "Wiedergutmachung" Schadenersatz zahlen. Das wiegt zwar sicher bei weitem nicht auf, was er durchmachen hat müssen, aber immerhin noch besser als, er ist tot.

    Jetzt ist mir ein neuer Fall eingefallen, den ich vor ein paar Tagen in den Nachrichten gehört habe:
    Irgendwo wurden auf dem Computer eines Lehrers pornografische Bilder von Kindern gefunden. Er wurde nicht gefeuert, sondern nur beurlaubt, damit festgestellt werden kann, ob dieser Lehrer eine Gefahr für die Kinder darstellt. Das soll von einem Psychologen geprüft werden.
    Bitte? Das kann ja wohl nicht wahr sein?! Ein Mensch, der solche Bilder auf dem Computer speichert, kann ja nicht normal sein und ist mit Sicherheit eine Gefahr. Ich würde mein Kind von dieser Schule nehmen!
    Muss immer erst etwas Schreckliches passieren, bevor gehandelt wird?

  2. Nach oben    #35

    46 Jahre alt
    aus Hessen, Camberg
    735 Beiträge seit 07/2002
    @Traurig genau sowas meine ich, das da trivialisiert wird....ganz beliebtes Beispiel sind dafür ja immer irgendwelche PFarrer die sich an Kindern vergreifen aber dennoch weiter seitens der Kirche eingesetzt werden...das versteh ich nie..

    Nächstes Beispiel (das war glaub ich sogar hier irgendwo in der Gegend)
    Lehrer über jahrzente seine Schüler mißbraucht- teilweise waren das sogar generationsübergreifend (Vater, Sohn in der selben Schule)...
    Das waren mehrere 100 Fälle....

    Der Typ selbst war auch schon irgendwas um die 70....

    Passiert ist ihm nix weiter auser das er sich in Behandlung begeben muss....Urteilsbegründung....bei der Menge an Fällen muss von einem psychologisch krankhaftem Problem ausgegangen werden und daher ist eine Haftstrafe nicht gerechtfertigt....

    Ergo- was lernt man daraus....wenn du ein vergewaltigst oder umbringst bist mitunter gearscht---wenn schon dann must dus richtig machen und gleich 100erte Fälle ham...dann bist einfach nur bissel krank und dafür kannst ja schließlich nix.

    Was ich auch zum kotzen finde ist generell die Rechtssprechung oder Urteilshandhabung in Deutschland.

    2 kontroverse Beispiele:
    Wir entsinnen uns alle noch an Dresden? Den kInderficker, der da aufm Dach rumspaziert ist? Auch hier wieder Täterschutz vor Opferschutz....wieso kann der ne Nacht auf dem Dach rumspazieren?
    Man hätte ihn halt wieder in seine Zelle verfrachten müssen.
    Weis inzwischen eigentlich wer, was der Typ als Strafmass bekommen hat?

    weiterer Fall aus meinem eignen Bekanntenkreis, sehr lieber Freund von mir, von Nazis fast totgeprügelt wurden.....(und das ist nicht übertrieben)
    Die Typen sind ALLE freigesprochen wurden. Der eigentliche Anstifter, hat jemanden aus seiner "Nazigang" vorgeschoben der noch unters Jugendstrafrecht fällt ala "ich wars nicht, der da war der Anstifter".
    Dem selbst konnte aber logischerweise aus Mangel an Beweisen nichts nachgewiesen werden.
    Bei den restlichen Typen hies es auch trocken....zulange her, nichtmehr nachvollziehbar...daher Freispruch für alle........

    Dem gegenüber hat man das Strafmas bei Steuersündern und ähnlichem....die mitunter mehr bekommen als ein Pädophiler.
    Was soll man bitte von nem Staat halten, dem seine eignen Taschen lieber und wichtiger sind, als die Sicherheit seiner Bürger (ohne die der Staat eigentlich gar nix wäre)

    Kat

  3. Nach oben    #36

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von Hans Arsch
    Ich sehe das ähnlich wie Prince, ein solcher Mensch sollte erschossen werden, so umgeht man auch direkt die Gefahr eines Rückfalls.
    Ohne jetzt eine generelle Diskussion über Moral und Unmoral der Todesstrafe vom Zaun brechen zu wollen (die habe ich bsiher nicht mal für mich selbst entscheiden) gibt es dennoch einen Punkt den man sich vor Augen halten muss. Es besteht immer das Risiko, dass man den falschen erwischt. Ich persönlich möchte aber nicht in einem Land leben, dass die Tötung eines letztlch Unschuldigen billigend in Kauf nimmt. Klar, in dem Fall ist die Beweislage wasserdicht, aber in anderen Fällen sieht das ganz anders aus und Richter stellen die Schuld auch angesichts von Tatsachen rechtskräftig fest, die zumindest Zweifel hinterlassen. Da man aber auch in solchen Fällen bei der Wahl des Strafmaßes gebunden ist (das gilt insbesondere für den Mord, der bekanntlich zwingend lebenslang zur Folge hat), kann man das Absehen von der Todesstrafe im Einzelfall nicht mit Zweifeln begründen...
    Menschlich kann ich eure Auffassung nachvollziehen...


    @ Mondhexe: Vorsicht mit solchen Aussagen. Bei den Richtern, die ich kenne ist ab einer gewissen Schwere der Tat nicht mehr zu Spaßen und das sind nicht mal besondere Hardliner. Eine Einstellung ist da selbst beim simpelsten Fall der Körperverletzung nicht ohne weiteres möglich und ich habe auch schon Strafmaße in Fällen erlebt, in denen ich nicht mal die Eier gehabt hätte überhaupt einen Schuldspruch zu verhängen, weil ich mir nach der Beweisaufnahme nicht sicher war. Du siehst also, dass deine schlechten Erfahrungen nicht ohne weiteres übertragbar sind. Dasselbe gilt für die Horrorgeschichten aus den Zeitungen. Das ist zwar tragisch, aber letztlich geht es um Einzelfälle. Im Endeffekt scheint die deutsche Strafjustiz doch zu funktionieren.

  4. Nach oben    #37

    46 Jahre alt
    aus Hessen, Camberg
    735 Beiträge seit 07/2002
    @An komisch nur das es solcher Einzelfälle gar viele gibt

    Kat

  5. Nach oben    #38

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Beleg das mal

  6. Nach oben    #39
    Zitat Zitat von Andúril
    Ohne jetzt eine generelle Diskussion über Moral und Unmoral der Todesstrafe vom Zaun brechen zu wollen (die habe ich bsiher nicht mal für mich selbst entscheiden) gibt es dennoch einen Punkt den man sich vor Augen halten muss. Es besteht immer das Risiko, dass man den falschen erwischt. Ich persönlich möchte aber nicht in einem Land leben, dass die Tötung eines letztlch Unschuldigen billigend in Kauf nimmt. Klar, in dem Fall ist die Beweislage wasserdicht, aber in anderen Fällen sieht das ganz anders aus und Richter stellen die Schuld auch angesichts von Tatsachen rechtskräftig fest, die zumindest Zweifel hinterlassen. Da man aber auch in solchen Fällen bei der Wahl des Strafmaßes gebunden ist (das gilt insbesondere für den Mord, der bekanntlich zwingend lebenslang zur Folge hat), kann man das Absehen von der Todesstrafe im Einzelfall nicht mit Zweifeln begründen...
    Menschlich kann ich eure Auffassung nachvollziehen...

    Na dann sollte man die Todesstrafe auch nur bei wasserdichten Fällen anwenden, oder?

  7. Nach oben    #40

    46 Jahre alt
    aus Hessen, Camberg
    735 Beiträge seit 07/2002
    @An ich hab ohne große Probleme 3 Fälle ausm Hut gezogen.

    * Weitere Beispiele waren die Pfarrer, ich denke wir wissen alle wovon ich rede.

    * Ein Pädophil vorbestrafter der mit Bewährung von kommen ist und sogar an Arbeitsplatz in ner Kita bekommen hat

    * generell wissen wir hier denke ich alle das pädophile und Vergewaltiger immer eher sanftmütig bestraft werden...weil dann meist irgendwie a Anwalt rauskramt, das der Vater des Täters in Frauenklamotten rumrannt ist.

    Klar sind das immre noch wenige Fälle gegenüber den Gesamtstraffällen.

    Aber wenn man sieht wie schnell der Staat bei der kleinsten Steuernachlässigkeit hinterher ist---schwups bist im Mahnverfahren und schwups gehts zum Pfändungsbescheid.

    Kat

  8. Nach oben    #41

    41 Jahre alt
    aus Stockholm / Leipzig
    169 Beiträge seit 09/2001
    Zitat Zitat von Andúril
    Es besteht immer das Risiko, dass man den falschen erwischt.
    ja, es gibt aber auch mehr als genug wiederholungstäter... bei denen wäre man sich zumindest sicher

  9. Nach oben    #42

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Man kann das Strafmaß doch nicht von der Beweislage abhängig machen! Wie sähe der Schuldspruch aus? "Aufgrund 80% Sicherheit der Täterschaft bleibts bei lebenslang"? Ganz oder gar nicht, wer verurteilt wird, dessen Schuld steht für das Recht fest und der Richter ist beim Strafmaß gebunden. Man müsste dem "Täter" dann sogar noch zu Lasten halten, dass er nicht geständig war, keine Reue zeigt, etc....

    @ Mondhexe: Du sagt wir wissen wovon du redest. Ich weiß gar nicht 100% worauf du hinauswillst. Mir fallen da auf Anhieb die Horrorgeschichten ein, die gelegentlich durch die Medien geistern, da aber von Regelmäßigkeiten zu sprechen halte ich für gewagt zumal du selbst von einem Fall mit "Sicherheit" weißt. Es wäre vor allem zuerst einmal zu prüfen und belegen, ob das mit viel zu geringen (Bewährungs)strafen überhaupt so stimmt. Wenn du das hier in den Raum stellst, ist das eigentlich deine Aufgabe.
    Im Übrigen betreibt überlicherweise das Finanzamt selbst Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Dafür braucht es keine Strafgerichte. Und wenn es dann tatsächlich zu strafbaren "Steuersünden" kommt ist ein schief gelaufenes anderes Strafverfahren auch die denkbar schlechteste Entschuldigung, zeugt nur von fehlendem Unrechtsbewusstsein...

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