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Thema: Partei gründen

  1. #1

    Partei gründen

    Wollen wir nicht ne Partei gründen und bei der BW 2009 mitmachen.

    Nur ein Wahlversprechen: Volksentscheide und Volksbegehren werden auf Bundesebene eingeführt. Fertig. .

    Ich hätte Lust drauf, kennt jemand zufällig nen Multimilionär der was für den Wahlkampf sponsort?

  2. Nach oben    #2

    43 Jahre alt
    aus →gewandert☼
    64 Beiträge seit 11/2007
    ...wende dich mal an dr.oetker! du lachst.... aber denn gibt es wirklich! der hatt eine stiftung. und wendet einen guten batzen seines geldes zur förderung junger menschen mit guten ideen auf!

    das vorhaben eine partei zu gründen finde ich prinzipiell sehr gut!
    was du brauchst sind zuerst ein paar parteigrundsätze. ein wahlprogramm...und ganz wichtig ein steckenpferd auf dem du rumreitest!

    ...bleib am ball!!

  3. Nach oben    #3

    34 Jahre alt
    1.372 Beiträge seit 06/2006
    naja... ich bin für die gründung der nationalbolschewistischen arbeiterpartei^^

  4. Nach oben    #4

    43 Jahre alt
    aus →gewandert☼
    64 Beiträge seit 11/2007
    ...die gab es schon.

  5. Nach oben    #5
    Zitat Zitat von käsestulle
    ...wende dich mal an dr.oetker! du lachst.... aber denn gibt es wirklich! der hatt eine stiftung. und wendet einen guten batzen seines geldes zur förderung junger menschen mit guten ideen auf!

    das vorhaben eine partei zu gründen finde ich prinzipiell sehr gut!
    was du brauchst sind zuerst ein paar parteigrundsätze. ein wahlprogramm...und ganz wichtig ein steckenpferd auf dem du rumreitest!

    ...bleib am ball!!
    Ich brauche keine Parteigrundsätze und kein Parteiprogramm. Der Grundsatz ist höchstens, Einhaltung der UN Menschnrechte und der Verfassung.

    Parteiprogramm ist: Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

    Nicht mehr und nicht weniger. Das reicht auch meiner Meinung nach. Nur das.
    Alles andere kommt von selbst (vom Volk)

  6. Nach oben    #6

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    Du bist doch höchstens in der 11. Klasse

  7. Nach oben    #7

    43 Jahre alt
    aus →gewandert☼
    64 Beiträge seit 11/2007
    Zitat Zitat von Afterburner
    Ich brauche keine Parteigrundsätze und kein Parteiprogramm. Der Grundsatz ist höchstens, Einhaltung der UN Menschnrechte und der Verfassung.

    Parteiprogramm ist: Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

    Nicht mehr und nicht weniger. Das reicht auch meiner Meinung nach. Nur das.
    Alles andere kommt von selbst (vom Volk)


    und wie stellst du dir dass vor du scherzkeks ...rennen wir dann alle 2 tage wegen jeden fucking entscheid zu den urnen??!!

  8. Nach oben    #8
    Zitat Zitat von käsestulle
    und wie stellst du dir dass vor du scherzkeks ...rennen wir dann alle 2 tage wegen jeden fucking entscheid zu den urnen??!!
    Lol, frag doch mal die gemütlichen Schweitzer, scherzkeks , sagt dir dieses kleien beschauliche Land etwas ?

  9. Nach oben    #9
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    Du bist doch höchstens in der 11. Klasse
    Schön wärs, das waren noch Zeiten

  10. Nach oben    #10
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Naja, bei den Schweizern sind das hauptsächlich Volksentscheide auf kommunaler oder kantonaler Ebene. Die sind eh viel föderalistischer als hierzulande, das kann man sich als Zentralstaatsdeutscher gar nicht vorstellen.

  11. Nach oben    #11

    34 Jahre alt
    aus Kuchenteig hergestellt.
    350 Beiträge seit 04/2007
    Zitat Zitat von Afterburner
    Schön wärs, das waren noch Zeiten
    Dann ist es ja umso schlimmer!

  12. Nach oben    #12

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Afterburner, deine Partei zerrt man doch eh vors Verfassungsgericht

  13. Nach oben    #13
    Zitat Zitat von Andúril
    Afterburner, deine Partei zerrt man doch eh vors Verfassungsgericht
    Man würde wahrscheinlich jede Partei vorher verbieten, die Volksentscheide und Volksbegehren fordert.

    Man muss sich nur mal die Konsequenzen vorstellen: es darf doch nicht sein, dass das Volk auf einmal entscheidet, denn dann wäre D ruck zuck aus der EU draußen, dass würden die da oben niemals zulassen.

    Auch Bestechung und Korruption muss doch weiter gehen.

    Meiner Meinung ist das der einzige (legale) Weg was zu ändern. Seltsam, ich höre hier nur naja zwecklos mit euch .

    Wer ist für Volksbegehren und Volksentscheide? Kann doch nicht sein, dass hier alle davon nichts halten oder?

  14. Nach oben    #14
    Zitat Zitat von Overkill
    Naja, bei den Schweizern sind das hauptsächlich Volksentscheide auf kommunaler oder kantonaler Ebene. Die sind eh viel föderalistischer als hierzulande, das kann man sich als Zentralstaatsdeutscher gar nicht vorstellen.
    Klar hauptsächlich oder meistens auf komunaler Ebene (logisch) , ABER AUCH auf Bundesebene, was hier ja mal gar nicht vorgesehen ist.

    Auch haben die Schweizer die Möglichkeit, Volksbegehren auf Bundesbene zu veranlassen, haben wir nicht. Das heißt erst überhaupt mal die Möglichkeit zu haben, etwas von unten heraus zu ändern.

  15. Nach oben    #15

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Machen wir uns nichts vor, bei konsquenter direkter Demokratie hätten wir innerhalb von einem Monat Wilhelm III und Adolf II

  16. Nach oben    #16
    Zitat Zitat von Andúril
    Machen wir uns nichts vor, bei konsquenter direkter Demokratie hätten wir innerhalb von einem Monat Wilhelm III und Adolf II
    Nein es soll schon bei Gewaltenteilung bleiben, und vor allem bei der Achtung aller Menschenrechte. Wenn das Volk bei der Gesetzgebung abstimmt, ist schon viel Gewonnen. Es muss so sein können, dass das Volk, wenn genug Unterschriften gesammelt sind, Gesetze einzubringen und abzustimmen.
    Das die Regierung gegen den Willen des Bürgers handelt ist doch Fakt, siehe EU, Euro, Afghanistan-Einsatz und und und.

    In Deutschland herrscht doch pure, leider legale Korruption. Politisch korrekt heißt das wohl Nebenjob . Aber das sind mafia-Methode. Wie kann das sein, dass Leute, die in Aufsichtsräten von EON und dergleichen Sitzen, über sowas wie beispielsweise Energiepolitik entscheiden dürfen. Wo gibts denn sowas???
    (Ich weiß, hier )

    Wo ein Clement, der irgendwo bei nem Energieriesen sitzt, Frau Y. ihren Wahlkapf in Hessen sabotiert. Wenn die SPD noch ein bisschen Glaubwürdigkeit bewahrt hätte, hätte sie ihn rausgeworfen.
    Ja wo gibts sowas.

    Das beste war, wo ich gehört habe, dass Nigerias!! Staatschef keine Geschäfte mehr mit Siemens machen will, weil Siemens ihnen zu korrupt ist . Da hab ich echt gelacht.

    Oder wo die Bankchefs ein Rundschreiben aufgesetzt haben, wo drinen stand, dass keine Puffbesuche mehr auf Firmenkosten bezahlt werden
    Ja wo gibts sowas.
    Demokratie ist was anders, hier herrscht eher Aristokratie (die sog. "Eliten").

    Deswegen müssen Volksentscheide her, damit das ganze ein Ende hat, denn es ist nicht rentabel, ein ganzes Volk zu bestechen.

    Macht doch alle mal die Augen auf. Findet ihr es denn nicht komisch, dass z.B. bei einer Bank oder einer sonsigen AG, wenns gut läuft die Aktionäre immer gut verdienen, aber geht das ganze die Wuppa runter, muss der Steuerzahler (die haben ihre € in Liechtenstein) dafür blechen.

    Oder ganz aktuell, Diäten Erhöhung, wieder mal, wieder mal fast 10 %,
    wphlgemerkt 10% von einem sowieso schon großem "Gehalt", das geht schnell, das wird an einem Tag beschlossen, das sind se dicke da, wenn sie sonst nicht da sind , ja da gehts schnell, aber derr Renter bekommt 1% mehr auf seine 500 €

  17. Nach oben    #17
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Zitat Zitat von Afterburner
    Klar hauptsächlich oder meistens auf komunaler Ebene (logisch) , ABER AUCH auf Bundesebene, was hier ja mal gar nicht vorgesehen ist.
    Och, Artikel 29GG sieht Volksentscheide vor, sofern das Bundesgebiet neu geregelt werden soll. Ist also in Bundesdeutschland auch vorgesehen.

    Zudem: ich glaube, jede Landesverfassung sieht Volksentscheide, manche sogar Volksbegehren auf Landesebene vor. Das Problem liegt also eher daran, dass der Bund zu viele Kompetenzen besitzt und damit die legislativen Möglichkeiten der Länder zu sehr beschneidet, als dass es daran läge, dass es keinen einheitlichen Bundesvolksentscheid gibt.

    Zumal ich persönlich auch gegen einen bundeseinheitlichen Volksentscheid bin. Schlicht und ergreifend, weil es zu zentralistisch ist und aus dieser demokratischen Legitimation heraus jegliche föderale Gewaltenteilung unterlaufen werden könnte.

  18. Nach oben    #18

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    Wenn du den Lobbyismus angehen willst, müssten konsequenterweise auch alle Leute, die in der einschlägigen Branche beschäftigt sind bzw. Interessen verfolgen, bei einem Volksentscheid -begehren ausgeschlossen werden.
    1. Was ist das für ein organisatorischer Aufwand nicht nur hinsichtlich Datenerhebung
    2. Haben die Leute, die dort nicht beschäftigt sind und keine Interessen verfolgen, idR auch keine Ahnung von der Materie. Führte also zu extrem beschissenen Gesetzen
    3. Muss es zu einem Entscheid ja zunächst erstmal Gesetzesvorschläge geben, die weiterhin von Regierung, Bundestag od Bundesrat eingereicht werden müssen. Dann Volksentscheid. Zwischen Gesetzesentwürfen und Entscheid muss eine gewisse Zeit bestehen, um sich mit diesen auseinanderzusetzen. Erstmal bin ich mir sicher, dass der Großteil der Bevölkerung von mehr als ihrem Fließbandjob keine Ahnung haben, iÜ dauerte die Gesetzgebung dann ja viel zu lange, es kämeviel zum Stillstand.

    An Overkill: Die Länder haben grds die Gesetzgebungskompetenz, Art. 70 GG, soweit der Bund nicht dazu durch das GG ermächtigt wurde. Nur faktisch gibt es mehr bundesgesetzliche Regelungen, die von dir angesprochenen Kompetenzen sind wie gesagt auf Landesebene in der Überzahl

  19. Nach oben    #19
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    Wenn du den Lobbyismus angehen willst, müssten konsequenterweise auch alle Leute, die in der einschlägigen Branche beschäftigt sind bzw. Interessen verfolgen, bei einem Volksentscheid -begehren ausgeschlossen werden.
    1. Was ist das für ein organisatorischer Aufwand nicht nur hinsichtlich Datenerhebung
    2. Haben die Leute, die dort nicht beschäftigt sind und keine Interessen verfolgen, idR auch keine Ahnung von der Materie. Führte also zu extrem beschissenen Gesetzen
    3. Muss es zu einem Entscheid ja zunächst erstmal Gesetzesvorschläge geben, die weiterhin von Regierung, Bundestag od Bundesrat eingereicht werden müssen. Dann Volksentscheid. Zwischen Gesetzesentwürfen und Entscheid muss eine gewisse Zeit bestehen, um sich mit diesen auseinanderzusetzen. Erstmal bin ich mir sicher, dass der Großteil der Bevölkerung von mehr als ihrem Fließbandjob keine Ahnung haben, iÜ dauerte die Gesetzgebung dann ja viel zu lange, es kämeviel zum Stillstand.

    An Overkill: Die Länder haben grds die Gesetzgebungskompetenz, Art. 70 GG, soweit der Bund nicht dazu durch das GG ermächtigt wurde. Nur faktisch gibt es mehr bundesgesetzliche Regelungen, die von dir angesprochenen Kompetenzen sind wie gesagt auf Landesebene in der Überzahl
    Nö wieso ausschließen, die sind ja in der Minderherheit, wie es dieselbe Minderheit ist denen es zu gut geht.

    Die Gesetze austüfteln müssen die Politiker, dafür sind sie ja da. Nur sie heben die Plicht, diese Gesetze dem Bürger, der sie ja befolgen soll, verständlich rüberzubringen. Und im Idealfall muss der Bürger dann auch darüber abstimmen. Ich weiss auch das niemals alles Perfekt ist und man es niemals allen alles recht machen kann, aber die Schweiz als positives Beispiel zeigt, das es doch auch anders geht und auch gut damit geht, soweit wie möglich. Direkte Demokratie ist immer gut. Nur hinterher motzen geht dann nicht mehr

  20. Nach oben    #20
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Es mag sein, dass die Residualkompetenz bei den Ländern liegt. Allerdings ist alleine schon die Existenz der Liste für konkurrierende Gesetzgebung ein Anhaltspunkt für die de facto stattfindende und stattgefundene Zentralisierung der Bundesrepublik. Selbst wenn es durch die "Föderalismusreform" nun einige Änderungen gab - das tatsächlich Wichtige obliegt dem Bund.
    Man lese sich die Artikel 73 (Ausschließliche Gesetzgebund des Bundes) und 74/74a (Konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern) des Grundgesetzes durch und denke dann darüber nach, was der Staat sonst noch regeln könnte, ohne stärker an die totalitäre Tür zu klopfen als er es sowieso schon tut.

    Zu guter letzt: Strafrecht, bürgerliches Recht, Personenstandswesen, öffentliche Fürsorge, Waffenrecht, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht für Ausländer, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Gentechnik - warum sollte in solchen Fällen der Bund entscheiden?

  21. Nach oben    #21
    Zitat Zitat von Overkill
    Och, Artikel 29GG sieht Volksentscheide vor, sofern das Bundesgebiet neu geregelt werden soll. Ist also in Bundesdeutschland auch vorgesehen.

    Zudem: ich glaube, jede Landesverfassung sieht Volksentscheide, manche sogar Volksbegehren auf Landesebene vor. Das Problem liegt also eher daran, dass der Bund zu viele Kompetenzen besitzt und damit die legislativen Möglichkeiten der Länder zu sehr beschneidet, als dass es daran läge, dass es keinen einheitlichen Bundesvolksentscheid gibt.

    Zumal ich persönlich auch gegen einen bundeseinheitlichen Volksentscheid bin. Schlicht und ergreifend, weil es zu zentralistisch ist und aus dieser demokratischen Legitimation heraus jegliche föderale Gewaltenteilung unterlaufen werden könnte.
    Ja, ich weiss das ist aber auch die Ausnahme, wurde auch schonmal angewandt.

    Wenn aber Volksentscheide auf Bundesebene, wie du sagst, die förderlae Gewaltenteilung unterläuft, dann ist es aber noch viel mehr, wie du auch erwähnst, das der Bund (Das System) zu viele Kompetenzen hat und zu viel mehr die föderale Gewaltenteling unterläuft.

    Ne, dann doch lieber den Bürger abstimmten lassen auf Bundesebene, weil dort die Sachen abgsetimmt werden wie EU, Euro und Nato, und nich Klein-Klein im Lande, wo relativ "unwichtige" Sachen entschieden werden.

  22. Nach oben    #22
    Man hat ja damals bei den RAF Terroristen auch gesehen, wenn der Staat irgendwas machen will, dann macht ers auch, wie z.B. das Kontaktsperrgesetz usw, er kann also nach Belieben Sondergesetze schnell mal eben einführen wie es ihm passt, wer glaubt er lebe hier in einer Demokratie der hat nen schönen Schaden

  23. Nach oben    #23
    Zitat Zitat von käsestulle
    ...wende dich mal an dr.oetker! du lachst.... aber denn gibt es wirklich! der hatt eine stiftung. und wendet einen guten batzen seines geldes zur förderung junger menschen mit guten ideen auf!

    das vorhaben eine partei zu gründen finde ich prinzipiell sehr gut!
    was du brauchst sind zuerst ein paar parteigrundsätze. ein wahlprogramm...und ganz wichtig ein steckenpferd auf dem du rumreitest!

    ...bleib am ball!!
    Das Problem ist, dass wohl kein Kapitallist mir oder sonst irgend jemandem Geld geben würde , Klar die CDU und die FDP bekommen bestimmt dick Geld von Rüstungsunternehmen, Banken, und allen anderen legal, illegal, schwarz weiss und grau

    Aber ich armes Würstchen, die würden mich auslachen. Die die so etwas unterstützen haben aber kein Geld , obwohl wieviele Leute leben von Harz 4?
    Wenn mir jeder nur nen Euro geben würde ....

    Achso, Dr, Oetker ich weiss den gibts wirklich, aber vielleicht rückt ja jemand eher was raus wenn ich den entführe

  24. Nach oben    #24
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Frag mal bei der Bertelsmanngruppe nach. Als rotes Medienimperium dürften die wohl für sowas zu haben sein.

  25. Nach oben    #25

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    Zitat Zitat von Overkill
    Es mag sein, dass die Residualkompetenz bei den Ländern liegt. Allerdings ist alleine schon die Existenz der Liste für konkurrierende Gesetzgebung ein Anhaltspunkt für die de facto stattfindende und stattgefundene Zentralisierung der Bundesrepublik. Selbst wenn es durch die "Föderalismusreform" nun einige Änderungen gab - das tatsächlich Wichtige obliegt dem Bund.
    Man lese sich die Artikel 73 (Ausschließliche Gesetzgebund des Bundes) und 74/74a (Konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern) des Grundgesetzes durch und denke dann darüber nach, was der Staat sonst noch regeln könnte, ohne stärker an die totalitäre Tür zu klopfen als er es sowieso schon tut.

    Zu guter letzt: Strafrecht, bürgerliches Recht, Personenstandswesen, öffentliche Fürsorge, Waffenrecht, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht für Ausländer, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Gentechnik - warum sollte in solchen Fällen der Bund entscheiden?
    Habe auch nie was anderes behauptet, sondern lediglich deine Terminologie bemängelt Die Kompetenz liegt wie gesagt grds bei den Ländern. Nur ist der Bund de facto der überwiegende Gesetzgeber.
    Der Bund sollte in den von dir angesprochenen Fällen die Gesetzgebungskompetenz haben, um einer Rechtszersplitterung entgegenzuwirken. Denk doch mal nach: Es wäre ja untragbar, machte man sich in NRW für etwas strafbar, das in Niedersachsen nicht strafbedroht ist; noch härter wär dies im Bürgerlichen Recht insbesondere für den Laien. In Niedersachsen etwa gäbe es gewisse Verbraucherschutzregelungen, die es in NRW nicht gäbe. Wie soll der Durchschnittsbürger da durchblicken? Im Übrigen ist das BGB sicherlich eins der wenigen Gesetze, die im Prinzip sehr gut sind - und deshalb ja u.a. auch von Japan übernommen wurden.

    In der Schweiz funktionieren die Volksentscheide übrigens, weil da nur coole Leute sind, die Porsche fahren

  26. Nach oben    #26
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Tut mir leid, deinen Einwand wegen der "Rechtszersplitterung" kann ich so nicht gelten lassen. Was ist so schlimm daran, wenn in NRW andere Regelungen herrschen als in Niedersachsen? Wenn ich ne halbe Stunde Auto fahre, dann bin ich über dem Rhein und unter französischer Rechtsprechung, da gelten auch andere Regelungen. Soll Frankreich deshalb auch die bundesrepublikanische Rechtsprechung übernehmen, um keine Verwirrung zu erzeugen, gerade nicht für Laien? Bei Reisen in andere Länder wird den Urlaubswilligen immer wieder empfohlen, sich mit der dortigen Gesetzeslage auseinanderzusetzen, um nicht zufällig die Hand abgehackt zu bekommen, nur weil man auf dem Basar das eventuelle Kaufobjekt angefasst hat, warum kann man das nicht auch von Reisenden innerhalb des Bundesgebietes erwarten? Die deutschen Länder hatten ursprünglich einmal Staatscharakter. Und eigentlich leitet die Bundesrepublik ihre Legitimität aus ihnen ab, nicht umgekehrt.

  27. Nach oben    #27

    aus serdem oft im Kleiderschrank deiner Freundin
    277 Beiträge seit 01/2003
    Das kanns ja nicht sein: Homosexualität in Bayern unter Strafe gestellt, während in Sachsen Körperverletzung mit rechtem Hintergrund straf erleichternd geahndet wird
    Frankreich ist wesentlich größer als ein Bundesland. Du willst dich doch nicht mit 5 verschiedenen Rechtslagen beschäftigen müssen, wenn du von Schleswig Holstein nach BAyern fährst und aus dem Auto Abfall schmeißt. Kannst dir sicher sein,d ass schon so ein kleiner Scheiß in keinem Land gleich geregelt wäre.
    Auch würde so eine Regelung den Rechtsverkehr zwischen den einzelnen Ländern sehr einschränken, mal eben was von nem Ebay Anbieter aus nem anderen Bundesland zu kaufen, ist dann halt nicht drin, will man sich nicht vorher mit dem jeweiligen Recht auseinandersetzen.
    Es kann doch auhc nicht sein, dass sich alle Asylbewerber dann in einem Bundesland sammeln, weil die dortigen Gesetze besonders schlaff sind?
    Ich könnte stundenlang so weiter machen, das geht einfach nicht. Denk auch mal an den unglaublichen Verwaltungsaufwand. Jedes Land bräuchte dann ja auch noch mal ein paar zusätzliche Gerichte, insbesondere Oberverwaltungsgerichte, die in Anlehnung an das BundesverfGer die Übereinstimmung von landesrechtlichen Normen mit dem GG prüfen muss. (Das BVerfG ist schon jetzt von einer unglaublich hohen Zahl von Anfragen betroffen)Oder gibt es bei dir auch keine Verfassung mehr, bis auf die jeweiligen Landesverfassungen?

  28. Nach oben    #28
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Zitat Zitat von feuchter_bub
    Das kanns ja nicht sein: Homosexualität in Bayern unter Strafe gestellt, während in Sachsen Körperverletzung mit rechtem Hintergrund straf erleichternd geahndet wird
    Einfach gefragt: Warum? Wenn die Bayern und Sachsen jeweils mit den Regelungen klarkommen - wo liegt das Problem?

    Frankreich ist wesentlich größer als ein Bundesland.
    Die Schweiz und Österreich z.B. sind kleiner. Auch Dänemark. Tschechien ebenfalls. Luxemburg und Belgien seien hier auch erwähnt.
    Zudem: Bayern ist um einiges größer Hamburg oder Berlin, NRW ist sehr viel größer als das Saarland. Warum sollten die also die selben Regelungen haben?

    Du willst dich doch nicht mit 5 verschiedenen Rechtslagen beschäftigen müssen, wenn du von Schleswig Holstein nach BAyern fährst und aus dem Auto Abfall schmeißt. Kannst dir sicher sein,d ass schon so ein kleiner Scheiß in keinem Land gleich geregelt wäre.
    Wo liegt das Problem dabei? Wenn ich mich nicht mit den Regelungen beschäftigen will, dann werde ich entweder a) keinen Müll aus dem Auto werfen oder b) nicht dorthin fahren, wo ich die Regelungen nicht kenne. Easy as that.

    Auch würde so eine Regelung den Rechtsverkehr zwischen den einzelnen Ländern sehr einschränken, mal eben was von nem Ebay Anbieter aus nem anderen Bundesland zu kaufen, ist dann halt nicht drin, will man sich nicht vorher mit dem jeweiligen Recht auseinandersetzen.
    Kaufen deutsche Ebay-Nutzer also nur etwas von deutschen Ebay-Anbietern?

    Es kann doch auhc nicht sein, dass sich alle Asylbewerber dann in einem Bundesland sammeln, weil die dortigen Gesetze besonders schlaff sind?
    Warum nicht? Muss jedes Bundesland eine bestimmte Quote an Asylbewerbern aufnehmen oder wie? Der Asylant geht dorthin, wo es ihm am besten erscheint. Und wenn das nunmal dieses oder jenes Bundesland ist - warum sollte das stören? Wo liegt da das Problem?

    Ich könnte stundenlang so weiter machen, das geht einfach nicht. Denk auch mal an den unglaublichen Verwaltungsaufwand. Jedes Land bräuchte dann ja auch noch mal ein paar zusätzliche Gerichte, insbesondere Oberverwaltungsgerichte, die in Anlehnung an das BundesverfGer die Übereinstimmung von landesrechtlichen Normen mit dem GG prüfen muss. (Das BVerfG ist schon jetzt von einer unglaublich hohen Zahl von Anfragen betroffen)
    Da hilft nur eins: weniger regeln. Das führt einerseits zu weniger Verwaltungsaufwand. Andererseits natürlich weiterhin zu mehr Freiräumen für die Bürger. Ich erkenne nicht, was daran nachteilig sein sollte. Außer für Vater Staat natürlich.

    Oder gibt es bei dir auch keine Verfassung mehr, bis auf die jeweiligen Landesverfassungen?
    Wie kommst du jetzt darauf?

  29. Nach oben    #29

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Mal beschränkt auf das bürgerliche Recht:
    Worin besteht denn der Nachteil einer Regelung auf Bundesebene bzw. warum sollte diese Materie denn unbedingt durch die Länder geregelt werden?
    Davon abgesehen: Auf dem Gebiet BRD 16 verschiedene Rechte einzuführen würde es dem Rechtssubjekt tatsächlich erheblich erschweren. Vor allem im Bereich des Handels findet ja regelmäßig und z. T. überragend grenzüberschreitender Rechtsverkehr statt. Rechtszersplitterung würde dazu führen, dass der Rechtsunkundige (also praktisch jeder) vielleicht gerade noch auf Landesebene bei der Geschäftsabwicklung auf halbwegs sicherer Seite wäre (rechtlich) und darüber hinaus immer Juristen zu Rate ziehen müsste. Jedes Land müsste seine eigenen Kollisionsregelungen schaffen (K in Bundesland B bestellt bei V in Bundesland A, wessen Leistungsstörungsrecht gilt?). Darüber hinaus wäre es auch für den Rechtsanwender kaum überschaubar, ein BGB/HGB ermöglichen hingegen einen rasche Bewertung praktisch aller in Betracht kommenden Fälle. Das ist auch genau der Grund warum auf internationaler Ebene verstärkt versucht wird die Unterschiede zu beseitigen, die EG haut ständig neue Richtlinien raus (die in Deutschland letztlich auch zur Schuldrechtsmodernisierung geführt haben) und die Staaten einigen sich in Verträgen auf Rechtsvereinheitlichung in besonders relevanten Rechtsbereichen, das Ergebnis ist zum Beispiel das UN-Kaufrecht.

    Im Strafrecht gebietet es mE schon die Verfassung im Allgemeinen und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip ein einheitliches StGB für das gesamte Bundesgebiet zu erlassen, eine Änderung der Art. 70 ff. wäre meiner Meinung nach verfassungsrechtlich zumindest bedenklich.

  30. Nach oben    #30
    Muss mal sagen, das Overkill mir hier die Augen geöffnet hat in Bezug darauf, dass den Ländern Kompetenzen enzogen und auf den Staat übertragen wurden (bzw. werden können). Denn in den Ländern könnten wir ja noch "mitreden", so wird es dahin verlagert, wo wir übehaupt keine Möglichkeit haben Einfluss zu nehmen. So hab ich das ja noch gar nicht betrachtet, in Wahrheit war die Förderalismusreform nur wieder ein weitere Entmündigung.

  31. Nach oben    #31

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Quark, mit der Förderalismusreform ist die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes weggefallen...

  32. Nach oben    #32
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Tut mir leid, deine Frage geht am Thema vorbei. Das bürgerliche Recht steht im Ursprung auf der Liste für konkurrierende Gesetzgebung, d.h. der Bund kann diese Bereiche in begründeten Fällen an sich ziehen. Die Frage müsste also lauten: "Warum sollte der Bund das regeln?" und nicht umgekehrt. Der Bund leitet seine Legitimation von den Ländern ab, nicht die Länder die ihrige vom Bund. Ein Punkt, der oftmals vergessen oder mutwillig übersehen wird.

    Dass es besonders die Juristen sind, die sich ein einheitliches Recht für alle wünschen, ist mir schon verständlich. Nichtsdestoweniger bedeutet die gesetztliche Regelung auf der kleinstmöglichen Ebene eine Be- und Einschränkung des Staates, sowie eine größere Nähe zum Bürger, auch und gerade in Sachen Nachvollziehbarkeit. Und wenn das Ganze dann eben zu viel wird, dann hilft, und da wiederhole ich mich, eben nur ein Weniger an Regelung. Oder aber eine Absprache zwischen zwei Rechtsräumen, um den Handel oder sonstigen Austausch einfacher zu gestalten.

    Das verhält sich im Übrigen auch beim Strafrecht so. Das Rechtsstaatsprinzip beinhaltet keineswegs einen gleichgeschalteten Rechtsraum, es besagt lediglich die Beschränkung der Staatsmacht durch gesetzliche Regelungen. Ob diese Regelungen sich in den jeweiligen Gliedstaaten unterscheiden dürfensollenkönnenmüssen, ist dabei irrelevant.

    Im Übrigen habe ich auch nichts gegen rechtliche Annäherung, es ist eher die Gleichschaltung ("Harmonisierung") von oben, die mir sauer aufstößt. Hat ein Bundesland in einem Bereich eine besonders gute Regelung getroffen und die anderen Länder ziehen freiwillig nach, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

  33. Nach oben    #33

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Der Bund regelt diese Materien da die Voraussetzungen seiner Kompetenzuweisung vorliegen. Daher steht für die Ausübung gar nicht zu Disposition, ob er das auch tun sollte, mich hat lediglich interessiert, wie du zu der Auffassung kommst, die Länder könnten die angesprochenen Bereiche zweckmäßiger regeln. Ob bloßes Interesse schon am Thema vorbeigeht will ich nicht beurteilen, ich finde eher, es ist diese "Mimimi, der böse Bund"-Diskussion. Im Übrigen überschätzt du die Stellung der Länder, wenn du sagst, der Bund leite seine Legitimation von selbigen ab. Der Bund ist originäre Staatsmacht und auch wenn die Begrifflichkeiten dies nahe legen, macht das GG die Existenz und Macht des Bundes zu keiner Zeit von der Existenz der Länder abhängig. Es sichert diesen lediglich Mitwirkung im Bundesstaat zu.

    Ich bestreite gar nicht, dass eine konsequente vertikale Gewaltenteilung der Freiheitssicherung im Staat dienen kann. Übertreibt man es aber damit, ist das genaue Gegenteil der Fall. Das ein praktisches Bedürfnis nach Rechtsvereinheitlichung/annäherung besteht, scheint ja unstreitig zu sein. Wenn es aber im Ermessen des einzelnen Landes liegt, gibt es keine Gewähr dafür, dass sich die Länder auch tatsächlich zur Zusammenarbeit bequemen können. Mit der Kleinstaaterei in Deutschland kennst du dich wahrscheinlich besser aus als ich und ich räume auch ein, dass es im Einzelfall klappen kann (Bsp.: UCC in den USA), aber es gibt eben keine Sicherheit und im Fall der Fälle den Salat. Eben an dieser Stelle greift dann doch das Rechtstaatsprinzip, dass nicht nur formal Beschränkung der Staatsmacht bestimmt, sondern auch eigene materielle Inhalte hat. So muss nicht nur die einzelne Rechtsnorm, sondern auch die Rechtsordnung insgesamt für den Bürger klar und widerspruchsfrei sein. Je stärker eine Norm grundrechtsrelevant ist, desto strenger sind die Anforderungen des Rechtsstaatsprinzip. Insbesondere im Strafrecht ist für den Bürger keine Klarheit mehr gegeben, wenn er auf dem Gebiet der BRD mit 16 verschiedenen Ausgestaltungen des materiellen Strafrechts konfrontiert wird (beim Verfahrensrecht mag das anders sein). Aber auch im bürgerlichen Recht würde es eine erhebliche Einschränkung seiner durch Art. 2 geschützten (Vertrags)freiheit darstellen, wenn der Verkehr zwischen den einzelnen Ländern durch unterschiedliche Gesetzgebung auch nur erschwert würde.

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    Von _shy im Forum Brainstorm : Politik
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