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Thema: warum sollte man stolz auf sein land sein?

  1. #100

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von welobe
    Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 17.07.1990 während der Potsdamer Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ juristisch aufgelöst (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990). Sie existierte vom 23.05.1949 bis zum 17.07.1990 lediglich auf der Grundlage des konstituierenden „Grundgesetzes“. Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBl. 1910)) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Diese provisorische Natur kommt im „GG“ Im Art. 146 zum Ausdruck.
    Da die „Bundesrepublik Deutschland“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr existiert, können Sie diesem vermeintlichen Staat nicht angehören!
    Rechtliche Grundlagen: Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Art.2, Abs.a), Haager Landkriegsordnung (Art.43), SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Art. 1), Deutschlandvertrag (BGBl. 1955 II S. 301), UN-Charta (Art.53 und 107), Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (§1), Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73, 2BvR373/83; BVGE 2, 266 (277); 3, 288 (319ff; 5. 85 (126); 6, 309, 336 und 363, 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01)

    Durch den deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 wurden die Grenzen des Deutschen Reiches nicht verändert, dies gilt auch für die Grenzen des Deutschen Reiches zum Gebiet der freien Stadt Danzig. Das Deutsche Reich hat den Zusammenbruch des Jahres 1945 überdauert und besteht – wenn auch temporär handlungsunfähig – fort (siehe BVerfG 2, 266, 277; 3, 288, 319; 36, 16 u.a.). Diese Entscheidungen des BVerfG binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, sowie alle Gerichte und Behörden, vergleiche § 31 I BverfGG. Gem. Art. 78 III Sz. 2 WeimVerf. dürfen Grenzveränderungen des Deutschen Reiches nur aufgrund eines Reichsgesetzes erfolgen, gem. Art. 45 I WeimVerf. vertritt der Reichspräsident das Reich völkerrechtlich.
    Weder liegt jedoch ein Reichsgesetz vor noch hat der Reichspräsident eine völkerrechtliche Erklärung zu Grenzfragen abgegeben. Dies konnte wie ausgeführt wegen Art. 78 III Sz. sowie 45 I WeimVerf. nicht geschehen sein.
    Entsprechend Ziff. IX des „Potsdammer Abkommens“ wurden die „Oder-Neiße-Gebiete“ ebenso wie das „Gebiet der früheren freien Stadt Danzig“ unter die Verwaltung des polnischen Staates gestellt und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet. Aufgrund bestehenden Völkerrechts hat sich der besetzende Staat „nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften usw.“ zu betrachten und den Bestand dieser Güter zu erhalten, vergleiche Anl. An. 55 iV Hager Abkommen vom 18. Oktober 1907; das Privateigentum darf nicht eingezogen werden, vgl. Anl. Art. 46 Sz. 2, 23 g IV Hager Abkommen.
    Diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind gleichzeitig Bestandteil des Bundesrechts und gehen anderen Gesetzen vor, vgl. Art. 25 GG. Der Vertrag vom 14. November 1990 stellt daher allenfalls die Festlegung einer Verwaltungs- und Demarkationslinie zwischen dem polnischen Verwalterstaat und dem okkupierten west- und mitteldeutschen (Nachkriegs-) „Teil“-Staat dar, keinesfalls jedoch eine Grenzveränderung mit dem nach wie vor in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbestehenden Deutschen Reich.

    [...]

    Das BUNDESBEAMTENGESETZ in der aktuellen Fassung ist auch recht interessant...

    § 185
    Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
    Ach Gottchen.

    Art. 23 GG a.F. ("Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.") regelt zwar das vorläufige Geltungsgebiet und den Beitritt anderer Teile (so Saarland und DDR), es konstituierte jedoch nicht das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

    Art. 146 GG ist ein Relikt "eines politischen Kompromisses um den „richtigen“ Weg zur Herstellung der deutschen Einheit" (BeckOK/Hillgruber, Art. 146 GG Rn. 2).

    Das Deutsche Reich existiert nicht parallel zur Bundesrepublik weiter, denn "mit dem Grundgesetz wurde kein Neustaat geschaffen, sondern der fortbestehende und durch das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes legitimierte deutsche Nationalstaat, die zu wahrende „nationale und staatliche Einheit“ (Präambel S 1 aF), lediglich reorganisiert" (BeckOK/Hillgruber, Präambel GG Rn. 3).

    Die Frau Limbach werde ich vielleicht mal persönlich fragen, ob sie das verfasst hat, wenn ich sie mal sehe...

    Zum Thema Reichsgebiet:

    Ohne das BBG groß zu kennen, habe ich vermutet, dass § 185 BBG irgendwelche Übergangsvorschriften betrifft und inzwischen gegenstandslos sein dürfte, zumal das Wort "Reichsgebiet" in anderen BBG-Normen auch nicht zu finden ist.

    Eine kurze Juris-Recherche ergibt, dass die einzige Referenz auf § 185 BBG der "§ 29 G131, gültig ab 01.04.1967 bis 30.09.1994" (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen) war. Dabei handelt es sich um Übergangsvorschriften für die Versorgung von Personen, die ehemals im öffentlichen Dienst standen.

    § 185 BBG ist also inzwischen gegenstandslos geworden. Also ganz und gar uninteressant.

  2. Nach oben    #101
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Auch hier nochmal: die großpreußische Union namens "Deutsches Reich" war selbst eine illegitime Gründung. Das Sacrum Imperium wurde juristisch nie aufgelöst, alle sog. Nachfolgestaaten sind rechtswidrige Einrichtungen.

  3. Nach oben    #102

    40 Jahre alt
    aus spaß hau ich jetzt mal den kopp auf die tastatur: mhjnb
    521 Beiträge seit 04/2003
    Welobe gehört der rechtsextremen "Reichsbürgerbewegung" an. Wenn er schon selbst mit Paragraphen und Rechtsverdrehereien um sich schmeißt, um zu verbergen wessen Geistes Kind der ist, dann mach ich das jetzt halt mal.
    Hier mal ein paar Informationen zu den Neonazistischen Zielen und Ideologien der Reichsbürgerbewegung:

    http://www.netz-gegen-nazis.de/lexik...uergerbewegung

    http://www.netz-gegen-nazis.de/artik...schutz-hamburg

    //www.unser-land-bleibt-tolerant.de/Reich_lich_Unsinnig_di.311.0.html

    http://www.netz-gegen-nazis.de/artik...uergerbewegung

    http://www.verfassungsschutz.nieders...0_D0_I541.html

    und ihren bekanntesten Aktivisten: Horst Mahler
    http://www.netz-gegen-nazis.de/artik...ismus-kampagne

    http://www.adelaideinstitute.org/Con...ahler1.htmhttp


    dazu gibts eigentlich nichts mehr zu kommentieren...
    Revanchisten und Nazis und Geschichtsrelativierer, die Täter zu Opfern machen gehören ins Klo! Wir brauchen kein viertes Reich!

  4. Nach oben    #103

    46 Jahre alt
    aus geburt des fliegenden Spaghettimonsters
    34 Beiträge seit 02/2008
    Zitat Zitat von channel
    Welobe gehört der rechtsextremen "Reichsbürgerbewegung" an. Wenn er schon selbst mit Paragraphen und Rechtsverdrehereien um sich schmeißt, um zu verbergen wessen Geistes Kind der ist, dann mach ich das jetzt halt mal.
    Wow... Meine Hochachtung. Du urteilst über mich, ohne mich zu kennen. Aber klar, DEUTSCHES REICH = NAZI, RECHTS, ADOLF! Das Leben is ja so einfach wenn man sein Hirn nich benutzen muß.
    Der Begriff DEUTSCHES REICH ist über 1000 Jahre alt. Adolf hat da grad mal 12 Jahre was mit zu tun gehabt. Der "Pawlowsche Reflex" läßt grüßen...

  5. Nach oben    #104
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Der Begriff "Deutsches (König-)Reich" (regnum Teutonicum/Teutonicorum) ist in der Tat über 1000 Jahre alt und kann bis ins 10. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Damals ging es darum, die Ansprüche der ostfränkischen, nicht-karolingischen Herrscher auf das gesamtfränkische Reich zu schmälern, indem sie eben von Frankenkönigen zu Königen der Deutschen gemacht wurden. Alternativ auch, um sich im ostfränkischen Raum vom westfränkischen Einfluss zu lösen. Schließlich war man als rex Teutonicorum der erste unter den mitteleuropäischen Fürsten und damit nicht im fränkischen Herrschaftsverband dem Karolingerkönig der Francia verpflichtet.

    Dass dieser Begriff allerdings für eine großpreußische Union im Fahrwasser des revolutionärfranzösischen Nationalismus missbraucht wurde, ist in meinen Augen unerträglich und mehr als nur revisionistisch respektive revanchistisch. Es erfüllt mich mit tiefer Abscheu, wenn ich darüber nachdenke, auf welch pervertierte Art und Weise die Geschichte in der Frage eines "Deutschen Reiches" politisch instrumentalisiert wird und wurde.

  6. Nach oben    #105

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von Overkill
    missbraucht...unerträglich...tiefer Abscheu...
    Große Worte für ein "bißchen" Vergangenheit.

    Zitat Zitat von Overkill
    Auch hier nochmal: die großpreußische Union namens "Deutsches Reich" war selbst eine illegitime Gründung. Das Sacrum Imperium wurde juristisch nie aufgelöst, alle sog. Nachfolgestaaten sind rechtswidrige Einrichtungen.
    Warum führt das zwangsläufig zur Rechtswidrigkeit? Würde mich wirklich interessieren, vom Völkerrecht habe nich nämlich keine Ahnung...

  7. Nach oben    #106
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Zitat Zitat von Andúril
    Große Worte für ein "bißchen" Vergangenheit.
    Ein "bißchen"? Junge, hier geht es um die perverse Verquickung von christlich-mittelalterlicher Weltordnung und säkularistisch-modernem Nationalismus.

    Warum führt das zwangsläufig zur Rechtswidrigkeit? Würde mich wirklich interessieren, vom Völkerrecht habe nich nämlich keine Ahnung...
    Es ist deshalb eine Rechtswidrigkeit, weil ganz einfach das Recht (und zwar das Reichsrecht) durch Waffengewalt (und natürlich fehlende Loyalität diesem Recht gegebüber) gebrochen wurde. Weder konnte Franz II. als Kaiser das Reich auflösen oder sich gar zum Erbkaiser seines Herzogtums (!) erheben, noch besaßen die späteren Rheinbundstaaten die Kompetenz, einseitig ihr Lehensverhältnis zum Reich aufzukündigen und damit - im Widerspruch zu den Friedensverträgen von 1648 - in ein Bündnis gegen das Reich einzutreten. Ja, selbst Frankreich, das als Garantiemacht für die westfälischen Verträge fungieren sollte, besann sich auf einmal darauf, nach der selbst initiierten, widerrechtlichen Anerkennung Bayerns, Badens und Württembergs als souveräne Staaten die eigens mitgestaltete Reichsverfassung nicht mehr anzuerkennen und somit die Existenz des Reiches an sich zu leugnen. Selbst die später einsetzende, angeblich ach so schlimme und böse Restauration, aus der dann schließlich der Deutsche Bund hervorgegangen ist, hat sich nicht einmal ansatzweise so um die Wiederherstellung des Rechtes bemüht wie es nötig gewesen wäre. Im Gegenteil: die revolutionäre Umwälzung der europäischen Welt wurde faktisch anerkannt; es wurde hier, im Zuge der angeblichen "Auflösung" des Sacrum Imperium, überliefertes Recht mit Füßen getreten, in völligem Widerspruch zu diesem Recht neue Tatsachen geschaffen - das soll nicht rechtswidrig sein?

    Und dann kommt da so jemand und behauptet, man solle sich auf die Weimarer Verfassung von 1919 beziehen, wenn man die Bundesrepublik als illegitimen Staat im Herzen Europas zichtigen will. Das ist krank. Krank, sag ich!

  8. Nach oben    #107

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Zitat Zitat von Overkill
    nEin "bißchen"? Juge, hier geht es um die perverse Verquickung von christlich-mittelalterlicher Weltordnung und säkularistisch-modernem Nationalismus.
    Daher ja auch in Anführungszeichen, aber deine persönliche Betroffenheit kann ich immer noch nicht nachvollziehen.

    Es ist deshalb eine Rechtswidrigkeit, weil ganz einfach das Recht (und zwar das Reichsrecht) durch Waffengewalt (und natürlich fehlende Loyalität diesem Recht gegebüber) gebrochen wurde. Weder konnte Franz II. als Kaiser das Reich auflösen oder sich gar zum Erbkaiser seines Herzogtums (!) erheben, noch besaßen die späteren Rheinbundstaaten die Kompetenz, einseitig ihr Lehensverhältnis zum Reich aufzukündigen und damit - im Widerspruch zu den Friedensverträgen von 1648 - in ein Bündnis gegen das Reich einzutreten. Ja, selbst Frankreich, das als Garantiemacht für die westfälischen Verträge fungieren sollte, besann sich auf einmal darauf, nach der selbst initiierten, widerrechtlichen Anerkennung Bayerns, Badens und Württembergs als souveräne Staaten die eigens mitgestaltete Reichsverfassung nicht mehr anzuerkennen und somit die Existenz des Reiches an sich zu leugnen. Selbst die später einsetzende, angeblich ach so schlimme und böse Restauration, aus der dann schließlich der Deutsche Bund hervorgegangen ist, hat sich nicht einmal ansatzweise so um die Wiederherstellung des Rechtes bemüht wie es nötig gewesen wäre. Im Gegenteil: die revolutionäre Umwälzung der europäischen Welt wurde faktisch anerkannt; es wurde hier, im Zuge der angeblichen "Auflösung" des Sacrum Imperium, überliefertes Recht mit Füßen getreten, in völligem Widerspruch zu diesem Recht neue Tatsachen geschaffen - das soll nicht rechtswidrig sein?
    Welche Legitimation hat ein Staat bzw. ein Recht der/das von (praktisch) niemandem anerkannt noch geübt wird?

    Edit: Für Adolf Hitlers CHatroom hätte es eigentlich Karma gegeben, aber ich stehe hier und kann nicht anders Wird nachgeholt

  9. Nach oben    #108
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Eine sehr gute Frage. Normalerweise täte man als moderner Mensch ja ganz machiavellistisch respektive realpolitisch mit "keine" antworten. Dann gerät man aber in die verzwickte Situation, dass man durch die Negation des Reichsrechtes gleichsam die Legitimation der Staaten, die später "ausgetreten" sind, vernichtet. Baden und Württemberg haben beispielsweise niemals außerhalb des Reiches existiert, sondern immer nur als Glieder ebenjenes Rechtssystems, das sie dann auf einmal ignoriert haben.

  10. Nach oben    #109

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Die Macht des faktischen?

  11. Nach oben    #110
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Jaja, die Macht des Faktischen. Kann man die eigentlich auf jedes Recht/Gesetz anwenden? (z.B. Bankraub, Hausbesetzung,...)

    Interessant dabei ist aber auch, dass Lincoln sich im zweiten amerikanischen Unabhängigkeitskrieg derselben Argumentation bedient hat (die Bundesstaaten, mit Ausnahme von Texas, haben bisher nur innerhalb der Union existiert und können daher nicht austreten) und noch heute Recht bekommt, ja, stellenweise auch dafür gepriesen wird. Sogar im Geschichtsunterricht.

  12. Nach oben    #111

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Es ist sogar einer der tragendsten Rechtsprinzipien überhaupt: Treu und Glauben. Dieser ist zwar explizit nur im BGB erwähnt aber praktisch überall anerkannt und regelt Fälle in denen schutzwürdiges Vertrauen geschaffen wird (subsidiär). Die Anwendbarkeit im öffentlichen Recht ist zwar umstritten (was auch sonst, evilboy, wa? ), aber irgendein August vertritt immer Mindermeinung (sogar in den Senaten des BVerfG ).

  13. Nach oben    #112

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von Andúril
    Es ist sogar einer der tragendsten Rechtsprinzipien überhaupt: Treu und Glauben. Dieser ist zwar explizit nur im BGB erwähnt aber praktisch überall anerkannt und regelt Fälle in denen schutzwürdiges Vertrauen geschaffen wird (subsidiär). Die Anwendbarkeit im öffentlichen Recht ist zwar umstritten (was auch sonst, evilboy, wa? ), aber irgendein August vertritt immer Mindermeinung (sogar in den Senaten des BVerfG ).
    Volle Zustimmung, Herr Kollege... aber find mal was, was nicht umstritten ist

    Du darfst mich übrigens auch gerne Max nennen ^^

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