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Thema: WO gilt das Grundgesetz für die "BRD"

  1. #1

    46 Jahre alt
    aus geburt des fliegenden Spaghettimonsters
    34 Beiträge seit 02/2008

    WO gilt das Grundgesetz für die "BRD"

    “Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig“. Urteil: (BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverfGE3, 288(319f.): 6, 309 (338,363)).

    Wo steht im GG für die "BRD" der Geltungsbereich???

    Kleiner Tip...
    "Die BRD ist kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion"
    (Urteil EGMR 75529/01)

  2. Nach oben    #2

    33 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    Regst du dich jetzt darüber auf, dass im GG nicht steht wo es gilt?
    Sollte das der Fall sein, würde ich mal vorne drauf gucken

    http://www.patje.de/wp-content/uploa...rundgesetz.jpg

    kann auch sein dass ich deinen pseudo-intelektuellen shit wieder nicht verstehe.

  3. Nach oben    #3

    34 Jahre alt
    aus land
    460 Beiträge seit 05/2006
    aber die gibt es doch nicht feliks




  4. Nach oben    #4

    35 Jahre alt
    1.330 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von Tobi_26
    aber die gibt es doch nicht feliks



    wer oder was ist "die"?

  5. Nach oben    #5

    34 Jahre alt
    aus land
    460 Beiträge seit 05/2006
    auf dem bild von feliks steht "grundgesetz der bundesrepublik deutschland"

    also "die" bundesrepublik

  6. Nach oben    #6

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von welobe
    “Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig“. Urteil: (BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverfGE3, 288(319f.): 6, 309 (338,363)).

    Wo steht im GG für die "BRD" der Geltungsbereich???
    In der Präambel, Herr Kollege.

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
    Dass der Art. 23 a.F. abgeschafft wurde, dürfte unschädlich sein.

  7. Nach oben    #7

    33 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    owned by evilboy

  8. Nach oben    #8

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    oh mann alle jahre wieder kommt wieder einer der sagt: "ätsch bätsch deutschland ist ja garkein staat..."

    schonmal über die normative Kraft des faktischen Existierens eines deutschen Staates nachgedacht?

    ich meine die tatsache, dass es einen deutschen Staat gibt (denn er existeirt, mit allem drum und dran) reicht doch aus um festzustellen, dass es einen deutschen Staat gibt, oder etwa nicht?

    wenn ich dir eine zentriere, hast du auch ein blaues auge, ob es nun einwandfrei dokumentiert ist, dass ich fäuste habe oder nicht...

    P.S.: Nein ich bin kein Jurist also bleib mir weg mit irgendwelchen verklausuliertem bullshit den ich (und du wahrscheinlich auch) nicht verstehe. ich bin Naturwissenschaftler, ich leite meine erkenntnisse aus der Beobachtung ab und nciht andersrum.
    Außerdem bin ich auch kein germanist, wie man sicher sieht

  9. Nach oben    #9

    46 Jahre alt
    aus geburt des fliegenden Spaghettimonsters
    34 Beiträge seit 02/2008
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

    Da steht für WEN es gilt, aber nicht WO!!!

  10. Nach oben    #10

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    genau das meine ich, es GILT offensichtlich innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und auch DU kannst dich darauf berufen und wenn der Gesetzgeber dagegen verstößt kann man das vor dem BVerfG vorbringen...

    WO liegt dein Problem? ach nein vergiss es ich wills garnicht wissen...

  11. Nach oben    #11

    33 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von welobe
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

    Da steht für WEN es gilt, aber nicht WO!!!
    was willst du erreichen mit deiner diskussion? dass sich jemand ein herz fasst und das GG umschreibt?
    ich checks nicht. du bist schon ein komischer kauz

  12. Nach oben    #12

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von welobe
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

    Da steht für WEN es gilt, aber nicht WO!!!
    Dann legen Sie halt nach der ratio legis aus und stellen fest, dass es in diesen genannten Ländern, aus denen Deutschland gebildet ist, gilt.

    Ich habe jetzt gerade keinen GG-Kommentar zur Hand, aber ich denke schon, dass sich auch schon Leute vor Ihnen und mir diese Gedanken gemacht haben...

    Mit Ihrer Argumentation wird man (leider, oder doch zum Glück?) keinen Blumentopf gewinnen

  13. Nach oben    #13

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    Ich hab noch eine Spitzfindigkeit, an der du dich aufgeilen kannst...

    Zitat Zitat von Verfassung des Landes Hessen
    Art.21 (1)
    Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm aufgrund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
    so und warum bin ich mir ziemlich sicher, dass es auch in hessischen Gefängnissen keinen Todestrakt gibt? außer dem scheint das ja auch nur für Männer zu gelten, da es ja heißt "...kann ER zum Tode verurteilt werden." Da ist fein raus, wer keinen Zipfi hat...

  14. Nach oben    #14

    46 Jahre alt
    aus geburt des fliegenden Spaghettimonsters
    34 Beiträge seit 02/2008
    Warum bestand denn bis zum 17. Juli 1990, 23:59 der Artikel 23 a.F...?!?!?

    Art. 23 GG in der Fassung vom 23.5.1949:
    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern,
    Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-
    Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
    Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach
    deren Beitritt in Kraft zu setzen.

    In welchen GEBIETEN (nicht für welche Personen) ist es denn jetzt gültig???

  15. Nach oben    #15

    33 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von Phalanx
    Ich hab noch eine Spitzfindigkeit, an der du dich aufgeilen kannst...



    so und warum bin ich mir ziemlich sicher, dass es auch in hessischen Gefängnissen keinen Todestrakt gibt? außer dem scheint das ja auch nur für Männer zu gelten, da es ja heißt "...kann ER zum Tode verurteilt werden." Da ist fein raus, wer keinen Zipfi hat...
    naja aber da bundesgesetz über landesgesetz steht ist das gesetz nur noch ein antikes souvenir aus alten zeiten

  16. Nach oben    #16

    46 Jahre alt
    aus geburt des fliegenden Spaghettimonsters
    34 Beiträge seit 02/2008
    Zitat Zitat von evilboy
    Dann legen Sie halt nach der ratio legis aus und stellen fest, dass es in diesen genannten Ländern, aus denen Deutschland gebildet ist, gilt.

    Ich habe jetzt gerade keinen GG-Kommentar zur Hand, aber ich denke schon, dass sich auch schon Leute vor Ihnen und mir diese Gedanken gemacht haben...

    Mit Ihrer Argumentation wird man (leider, oder doch zum Glück?) keinen Blumentopf gewinnen
    Gesetze sind Normen und dürfen nicht ausgelegt sondern nur angewendet werden!!!

  17. Nach oben    #17

    33 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    natürlich dürfen gesetze ausgelegt werden.

    Wiki-Zitat:
    Rechtsnormen sind abstrakt und bedürfen der Konkretisierung[1]. Der Vorgang der Auslegung ist Teil einer Rechtsanwendung


    nicht die beste quelle, klingt aber seriös, der ganze artikel.

    außerdem ist doch bekannt, dass jeder richter gesetze auslegt, sonst gäbe esnicht unterschiedliche urteile bei gleichen delikten.


    mich würden details zu deiner person interessieren. kannst du etwas über dich erzählen? wäre super

  18. Nach oben    #18

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von welobe
    Warum bestand denn bis zum 17. Juli 1990, 23:59 der Artikel 23 a.F...?!?!?

    Art. 23 GG in der Fassung vom 23.5.1949:
    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern,
    Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-
    Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
    Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach
    deren Beitritt in Kraft zu setzen.

    In welchen GEBIETEN (nicht für welche Personen) ist es denn jetzt gültig???
    Der Artikel 23 a.F. bestand, um den "anderen Teilen Deutschlands" (angewendet auf Saarland, DDR) den Beitritt zu ermöglichen.

    Das GG gilt jetzt in den in der Präambel genannten Gebieten.

    Für Sie dürfte es wahrscheinlich überraschend sein, dass es sogar eine Auslegung "contra legem" ("gegen das Gesetz") gibt. Schlagen Sie dazu etwa eine Kommentierung des § 167 Abs. 2 BGB auf. Das ist nicht unbedingt ein Ruhmesblatt für die Jurisprudenz, aber zeigt doch auf, wie wichtig die Auslegung ist.

  19. Nach oben    #19

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    Zitat Zitat von Feliks
    naja aber da bundesgesetz über landesgesetz steht ist das gesetz nur noch ein antikes souvenir aus alten zeiten
    ich habe hier schon mehrfach gelesen, dass die bundesverfassung evtl garnichtmal soooo gültig sein soll, nicht dass da mal jemand die souvenir-kiste rausholt

    nee im ernst, ich wollte das mehr als beispiel verstanden wissen, dass es darum geht was real ist. und real ist, dass in hessen niemand zum tode verurteilt wird und real ist auch, dass innerhalb der existierenden Grenzen der BRD eben bundesrecht (u.a. das Grundgesetzt) landesrecht bricht und sogar über den tellerrand hinaus akzeptieren doch die länder auf die es ankommt meinen reisepass. also was soll das ganze? ich geh jetzt ins bett. gute nacht.

    ach ja mir ist noch ein beispiel für die realität eingefallen: Kaukasus. Dadurch dass die EU und die USA und andere nicht anerkennen dass die beiden Landstriche nicht mehr zu georgien gehören ändert sich die realität der menschen dort nicht. Faktisch sind sie jetzt von Russland kontrolliert und wenn in der georgischen verfassung was weiß ich was drinsteht, wer in südossetien ein problem hat wird sich darauf nicht berufen können.

    jetzt ist aber echt mal heia angesagt.

  20. Nach oben    #20

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von Phalanx
    und real ist auch, dass innerhalb der existierenden Grenzen der BRD eben bundesrecht (u.a. das Grundgesetzt) landesrecht bricht.
    Wenn wir schon bei kleinen Details sind: Es ist ein wenig komplizierter...

    1) Das Grundgesetz steht in der Normpyramide sowohl über den Bundesgesetzen und -verordnungen als auch über den Landesverfassungen, -gesetzen und -verordnungen.

    2) Die Regelung des Art. 31 GG ("Bundesrecht bricht Landesrecht.") gilt spätestens seit der Föderalismusreform nicht mehr uneingeschränkt. Schaut euch dazu Art. 72 Abs. 3 und Abs. 4 GG an.

    (3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:

    1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
    2. den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
    3. die Bodenverteilung;
    4. die Raumordnung;
    5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
    6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse.

    Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.

    (4) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.
    Jetzt kann sich jeder damit seine eigene Verschwörungstheorie basteln

  21. Nach oben    #21

    40 Jahre alt
    aus gerotzt und hingekotzt
    839 Beiträge seit 02/2005
    Zitat Zitat von evilboy
    Wenn wir schon bei kleinen Details sind: Es ist ein wenig komplizierter...
    Ich sagte doch schon: ich bin kein Jurist
    Nee im ernst das mit der Föderalismusreform war mir neu. (also nicht dass es eine gibt, sondern, dass sie diese Änderung beinhaltet)

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