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nun, was du beschreibst ist nach den interessen des rechtsstaats nur konsequent: der erhalt einzelner menschenleben ist für den fortbestand der bestehenden ordnung von weniger hohem interesse, wie delikte, die besitz und eigentumsverhältnisse unterlaufen. denn letztere sind ja erst konstitutiv für den bestehenden staat. dementsprechend hoch bestraft er es, wenn diese rechte missachtet werden.
private gewalt einzelner untereinander ist zwar im grunde auch inakzeptabel, hat aber weniger bedrohlichen charakter für den fortbestand der herrschenden besitz-, wirtschafts- und rechtsverhältnisse, da sie diese nicht direkt angreift.
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