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Thema: Wohngeld

  1. #1

    34 Jahre alt
    aus Erpelsburg, denn ich bin der Schrecken, der die Nacht durchflattert, ich bin das Kaugummi, dass am Schuh des Verbrechens kleb
    1.115 Beiträge seit 06/2005

    Wohngeld

    Ich weiß nicht, ob es hier reingehört, aber egal.


    Also, ich beantrage gerade Wohngeld für meine Wohnung und hab so gut wie alle Papiere zusammen.
    Hab so eine Liste bekommen, was ich brauche,
    Unter anderem steht unter dem Punkt "Nachweise über Einnahmen" Ich bräuchte eine Gewinn- und Verlustrechnung. Soll, ich da jetzt angeben, was ich im Monat habe und was ich ausgebe? Oder gilt das nur für Leute, die vllt noch andere Einnahmequellen haben, wie vermietung, oder sowasß



    Danke schonmal

  2. Nach oben    #2

    33 Jahre alt
    aus Stade
    531 Beiträge seit 04/2008
    Hast du richtig erkannt, dort gibst du nur weitere Einnahmen an!
    Heißt, wenn du nebenbei jobben gehst musst du das angeben. Ausgenommen von dieser Regelung sind, meines Wissens nach, (zumindest beim Bafög) Dinge wie Kindergeld usw..

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