+ Auf Thema antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Wacken Rücktrittsversicherung

  1. #1

    34 Jahre alt
    aus Erpelsburg, denn ich bin der Schrecken, der die Nacht durchflattert, ich bin das Kaugummi, dass am Schuh des Verbrechens kleb
    1.115 Beiträge seit 06/2005

    Wacken Rücktrittsversicherung

    Hey Leute, ich konnte wegen einem blöden Zwischenfall nicht zum Wacken fahren, aber hab für die Karte eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen. Nun weiß ich aber nicht, ob die jetzt, eine Woche nach Wacken noch greift?! ich bin nicht daheim und kann nicht auf das Schreiben von Metaltix gucken Und bei Google finde ich dazu auch nichts Wäre cool, wenn mir da jemand weiter helfen könnte. Danke schonmal

  2. Nach oben    #2

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Du weißt doch wie umfangreich Versicherungsverträge sind. Da du deinen offensichtlich nicht einmal selbst gelesen hast, kann dir schlecht jemand aus der Luft verraten ob dein nicht näher bekannter "Zwischenfall" ein Versicherungsfall ist und ob bzw. welche Ausschlussfrist du mit der Versicherung vereinbart hast. Ernsthaft...

  3. Nach oben    #3

    34 Jahre alt
    aus Erpelsburg, denn ich bin der Schrecken, der die Nacht durchflattert, ich bin das Kaugummi, dass am Schuh des Verbrechens kleb
    1.115 Beiträge seit 06/2005
    Das war nicht meine Frage. Ob es in meinem Fall greift, weiß ich, aber nicht, ob es nach so "langer" Zeit noch greift. We lesen kann, ist klar im Vorteil

  4. Nach oben    #4

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    wieso fragt man bei sowas überhaupt jemand anderes als den versicherer?

  5. Nach oben    #5

    34 Jahre alt
    aus Erpelsburg, denn ich bin der Schrecken, der die Nacht durchflattert, ich bin das Kaugummi, dass am Schuh des Verbrechens kleb
    1.115 Beiträge seit 06/2005
    Weil Freitag, als ich den Post geschrieben habe, keiner mehr da war. Und ich es wissen wollte. Aber Leute, wie wäre es, wenn ihr gar nichts schreibt, wenn ihr keine Ahnung habt, statt zu flamen

  6. Nach oben    #6

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Oh, du bist nicht nur naiv, sondern auch noch ein Sensibelchen. Ich habe dir sehr wohl eine Antwort auf deine Frage gegeben. Selbst wenn man einmal unterstellt, dass du das Vorliegen eines Versicherungsfalles korrekt subsumiert hast, weißt du nun, dass tatsächlich Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen vereinbart werden können. Ob du das gemacht hast kann niemand wissen.

+ Auf Thema antworten

Ähnliche Themen

  1. wacken 2007
    Von Kleiner-Willi im Forum Party : Events
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 29.07.2007, 06:01
  2. Lacuna Coil aufm Wacken 2007 ja oder nein?
    Von böse_Fee im Forum Musik : Events
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 07.05.2007, 18:47
  3. wacken 06
    Von Kleiner-Willi im Forum Party : Events
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 27.03.2006, 00:58
  4. Wacken
    Von RudiCarell im Forum Party : Events
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 10.10.2005, 23:11

Lesezeichen für Wacken Rücktrittsversicherung

Lesezeichen