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Thema: frage zu einem möglichen verkehrsunfall

  1. #1

    34 Jahre alt
    1.372 Beiträge seit 06/2006

    frage zu einem möglichen verkehrsunfall

    hallo!
    ich hätte da mal eine frage...
    angenommen, man fährt mit einem auto in einer ortschaft 50 (höchstgeschwindigkeit) auf der hauptstraße und kommt an einer kleinen kreuzung (keine ampeln, nur vorfahrtszeichen) vorbei. aus der nebenstraße kommt ein radfahrer ohne helm und ohne zu bremsen herausgefahren - nimmt mir also die vorfahrt. ich kann nicht mehr rechtzeitig reagieren, weil ich schon zu nah dran bin und krache mit dem radfahrer zusammen, möglicherweise todesfolge für den radfahrer.
    trifft mich da eine schuld als autofahrer, da ich ja mit sowas rechnen müsse, oder hat der zu tode gekommene die alleinige schuld?

    hatte da mit meiner freundin drüber diskutiert... und sie meinte, den fahrer des autos würde eine teilschuld treffen... ich meinte nicht...
    wie ist eure meinung dazu bzw. weiß irgendwer, wie die rechtslage dementsprechend aussieht?

    dazu noch... wenn schaden an meinem auto dadurch entsteht, wer bezahlt mir da den schaden? meiner versicherung, seine versicherung, gar keiner?

    danke für die antworten!

  2. Nach oben    #2

    33 Jahre alt
    aus prinzip nicht so, wie man ihn gern hätte
    3.073 Beiträge seit 05/2006
    vollkasko zahlt, falls vorhanden.

    ansonsten denk ich nicht, dass dich irgendeine schuld trifft.

    mein dad hat mal n mädel angefahren, ähnliche situation, da wurden wir auch nicht irgendwie belangt oder so..sie hatte 'nur' ne gehirnerschütterung glücklicherweise übrigens.

  3. Nach oben    #3

    36 Jahre alt
    aus 100% mädchenfleisch.
    1.001 Beiträge seit 03/2005
    andererseits heißt es auch, dass man seine vorfahrt nicht erzwingen soll.

  4. Nach oben    #4

    33 Jahre alt
    aus Niedersachsen
    484 Beiträge seit 12/2006
    wenn ich dran denke, frag ich am montag mal meine fahrlehrerin, die sollte es ja wissen..

  5. Nach oben    #5

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    teilschuld, weil man muss mit sowas rechnen und ist verpflichtet auf schwächere verkehrsteilnehmer rücksicht zu nehmen.

  6. Nach oben    #6

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Unterstellt du hast dir die Vorfahrt nicht erzwungen:

    I. Haftet jeder KFZ-Halter verschuldensunabhängig (!) bei Unfallbeteiligung und damit natürlich auch seine Haftpflicht. Die Haftung im Straßenverkehr knüpft in erster Linie nicht an ein Verschulden an (sofern dieses vorliegt kommen dann natürlich andere Anspruchsgrundlagen hinzu) sondern an die bloße Betriebsgefahr des Autos.
    Anspruchskürzend wirkt sich dabei das Mitverschulden des Verletzten aus. In einem solchen Fall lässt es sich wohl vertreten, dass das Mitverschulden die Betriebsgefahr des Autos völlig überlagert und der Anspruch daher untergeht. Dazu müsste man aber in einen entsprechenden Kommentar schauen, den ich hier nicht habe.

    II. Daneben stehen dir natürlich ebenfalls Ansprüche gegen den Radfahrer zu, gerichtet auf den Ersatz deiner Schäden. Welche Versicherung dafür mithaftet kommt drauf an (Vollkasko, Haftpflicht...).

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