+ Auf Thema antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Juristen an die Front: §130 StGB

  1. #1
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2

    Juristen an die Front: §130 StGB

    Ich hätte da zum sog. "Volksverhetzungsparagraphen" einige Fragen. Ich kann leider momentan keine Bibliothek aufsuchen und wende mich daher an die Juristen unter euch, in der Hoffnung, ein wenig Klarheit zu erhalten:

    Auf welcher Grundlage fußt ebenjener Paragraph? Ist es die Prävention einer Störung des öffentlichen Friedens (wie in Absatz 3 des Gesetzes zu lesen ist)? Oder ist es - wie in BVerfGE 90, 241 geschrieben - der Schutz der Menschlichkeit? Beides? Oder eine dritte Variante?

    Falls es der Schutz der Menschlichkeit ist: Was darf man darunter verstehen?

    Und weitergehend: Sind die Bestimmungen dieses Paragraphen bereits durch die Regelungen bzgl. Anstiftung zu einer Straftat, Verleumdung, übler Nachrede und dem Schutz des Andenkens Verstorbener gedeckt oder nicht?

  2. Nach oben    #2
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Keiner da, der mir helfen kann?

  3. Nach oben    #3

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Ich schaus mir heute Abend mal in Ruhe an

  4. Nach oben    #4
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    ?

  5. Nach oben    #5

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Ich würde ja gerne im Leipziger Kommentar nachschauen, wenn LexisNexis mal funktionieren würde und nicht ständig nur am Laden sein und gleichzeitig mit Skriptfehler abbrechen.

  6. Nach oben    #6
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Ist der Leipziger Kommentar bzw. "LexisNexis" frei zugänglich?

  7. Nach oben    #7

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Um ehrlich zu sein, ich weiß nicht mal, was lexisnexis ist, ich nutze nur juris. Das ist aber kostenpflichtig, vielleicht kannst du über die Uni darauf zugreifen? Wenn du die Möglichkeit hast und es sehr genau wissen willst würde ich dir aber empfehlen, in den Münchener Kommentar zum StGB und die Verweise in den Fußnoten dort zu schauen. Mehr Details wird man wohl kaum finden können.
    Ich bin leider erst ab nächstem Montag wieder im Einsatz und habe hier kein Buch, das § 130 abdeckt, ich kann dir also auch nicht mehr als wiki sagen. Wenn du dich bis nächste Woche geduldest kann ich dir aber gerne was kopieren/raussuchen.

  8. Nach oben    #8
    vip:oxy Avatar von Overkill
    aus over:kill wird killy der scape:goat
    6.727 Beiträge seit 12/2001
    Danke
    2
    Wenn du mir da was raussuchen/kopieren könntest, wär das prima.

    Alternativ würde ich mich vorerst auch mal mit der genauen bibliographischen Angabe des Münchner Kommentars zufriedengeben, damit ich den in der Bibliothek finde.

+ Auf Thema antworten

Ähnliche Themen

  1. Battle Front 2
    Von @ll_inclusive im Forum Internet : Games
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.12.2005, 20:47

Lesezeichen für Juristen an die Front: §130 StGB

Lesezeichen