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Thema: anspruch auf keller?

  1. #1

    39 Jahre alt
    336 Beiträge seit 02/2004

    anspruch auf keller?

    folgendes problem.beim einzug wurde uns ein keller zugesichert.dieser ist jedoch von anderen leuten besetzt.daraufhin hat er ein rundschreiben gemacht,dass der keller zu leeren ist.es hat sich nichts getan.der keller ist zwar nicht im mietvertrag geregelt.jedoch haben wir einen schlüssel um genberell in den keller zu kommen.ist das rundschreiben nicht sowas wie ein zugeständnis?kann man das rechtlich durchsetzen,den keller doch noch entrümpelt zu bekommen?

  2. Nach oben    #2
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gesprochen uhu...
    3.787 Beiträge seit 10/2001
    Ohje.
    Seit ihr denn mal von Tür zu Tür gegangen, habt euch vorgestellt, und über das Kellerthema geredet?

  3. Nach oben    #3

    39 Jahre alt
    336 Beiträge seit 02/2004
    ne bisher nicht.

  4. Nach oben    #4

    34 Jahre alt
    1.372 Beiträge seit 06/2006
    na dann macht mal^^

  5. Nach oben    #5

    37 Jahre alt
    aus Bäääärrllin
    628 Beiträge seit 06/2006
    hatte exakt das gleiche Problem.
    in meinem Fall wurde der zugestellte Keller dann von der Hausverwaltung geräumt - hat allerdings auch Monate gedauert...
    als ich dann wegen nachträglicher Mietminderung mal nachgehakt habe meinten die nur, dass der Keller keine vertragliche Leistung sei und das also nicht ginge.

  6. Nach oben    #6
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gesprochen uhu...
    3.787 Beiträge seit 10/2001
    Zitat Zitat von ego
    ne bisher nicht.
    also sorry, aber das lieb ich ja.
    Das Zeug steht ja nich ohne Grund im Keller, wo sollen es denn die Leutel so schnell hintun.
    Was glaubst du, wie lang sich der Sondermüll zeit lässt, bis die mal Schrott abholen? Sowas geht halt nich von heute auf morgen.
    Nächste Frage wäre ja auch, ob das überhaupt noch irgendwem gehört oder die Eigentümer schon längst nicht mehr dort wohnen.
    Aber hauptsache mal gleich ne Räumung einklagen wollen, ohne nachgefragt zu haben.
    Zumal, vielleicht auch eher darauf reagiert wird, wenn man persönlich nachfragt, als wenn nur ein allgemeines Schreiben kommt, dass der Keller "zuräumen" sei.

    Asoziales Pack...

  7. Nach oben    #7

    aus serordentlich uninteressant.
    750 Beiträge seit 01/2008
    Seh ich so wie Tequilla und Olo. Find erst mal raus wem der Krempel gehört bevor du überhaupt daran denkst einen Versuch, da rechtlich durchzubringen, startest. Mal ganz davon abgesehn hast du, glaub ich mal ganz dümmlich-naiv, eher schlechte Chancen damit, wenn der Keller nicht in deinem Mietvertrag als Mietgegenstand zugesichert wird.

    Find raus wem die Sachen gehören. Sollten die Eigentümer, wie Tequilla schon szeranisch sagte, tatsächlich bereits verzogen sein wirst den Keller wohl selbst räumen dürfen/müssen. Könnte dann evtl schneller gehn (muss aber nich) und evtl findest du da ja noch den ein oder anderen brauchbaren Gegenstand
    Für ne Entsorgung wirst dich dann allerdings selbst kümmern müssen und das dürfte recht Teuer werden.
    (Wenn du weisst wo die hingezogen sind kannst alternativ natürlich auch dahin fahrn, denen auf die Fresse hauen und die dazu zwingen den Keller nachträglich zu räumen. Davon wäre aber irgendwie...abzuraten...)

    BTW: Wer is dein Vermieter? Is das ne Privatperson oder hast ne Wohnung in so nem Block von ner Gesellschaft (so á la GAGFA z.B.) ?

  8. Nach oben    #8

    25 Jahre alt
    9 Beiträge seit 09/2015

    Keller im Vertrag mit drin?

    Wird der Keller im Vertrag zugesichert so ist es möglich nach zuhaken,
    doch ist es nur mündlich und nichts schriftliches raus gekommen, so kann es schwierig sein es durchzusetzen.
    Beim Rundschreiben kann man nur hoffen, wenn sich keiner verantwortlich fühlt bringt das auch nichts.

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