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Thema: zweiter verstoß gegen btmg

  1. #1

    36 Jahre alt
    aus dem tiefsten winkel meines hirns
    79 Beiträge seit 05/2005

    zweiter verstoß gegen btmg

    hallo,

    wichtig vorab:
    im februar 2009 wurde mir bei einer verkehrskontrolle urin abgenommen. test fiel positiv aus. kein besitz oder ähnliches. habe meinen führerschein einen monat abgeben müssen und ein ärztliches gutachten inkl zwei screenings über mich ergehen lassen. verlief alles reibungslos.

    nun mein problem:
    gestern wurde ich in einer diskothek mit ca 1g hasch erwischt und die polizei wurde alamiert. denen ist natürlich aufgefallen,dass ich schon einmal auffällig wurde.
    ich war weder selbst mit dem auto unterwegs noch als beifahrer. also zu fuß da ich unter cannabiskonsum nicht am straßenverkehr teilnehme.

    nun meine frage:
    was kommt konkret auf mich zu? gilt die regelung der geringen menge ( beim ersten vergehen wurden ja nur abbauprodukte festgestellt)?
    mit welcher strafe muss ich rechnen und am wichtigsten: wie wirkt sich das auf meinen führerschein aus?
    den konsum stelle ich natürlich auf der stelle ein.

    vielen dank im voraus!

    wäre genial, wenn jemand seine erfahrungen mal schildern kann

  2. Nach oben    #2

    33 Jahre alt
    aus Stade
    531 Beiträge seit 04/2008
    Machst dir darüber nicht n bisschen spät Gedanken???
    Dir war doch sicherlich bewusst, dass sie dich jederzeit damit erwischen könnten...da hättest du dich auch schonmal vorher informieren können!
    Ich hoffe du erwartest kein Lob dafür, dass du nicht bedröhnt am Straßenverkehr teilnimmst
    Sorry...sowas erntet in keinsterweise Verständnis von mir!

  3. Nach oben    #3

    36 Jahre alt
    aus dem tiefsten winkel meines hirns
    79 Beiträge seit 05/2005
    lob erwarte ich sicherlich nicht. es gibt aber einen unterschied zwischen konsum mit und ohne bezug zum straßenverkehr

    hatte einfach gehofft, dass jemand evtl mal ein ähnliches problem hatte.

  4. Nach oben    #4
    vip:oxy
    35 Jahre alt
    aus gesprochen uhu...
    3.787 Beiträge seit 10/2001
    haha lexy, was gehtn bei dir. kuck doch nich hier rein, wenn dich drogenkonsum annervt.

    Kann aber leider auch nichts genaueres dazusagen, eig dürfte das ja keine weiteren konsequenzen auf deinen Führerschein haben...

  5. Nach oben    #5

    34 Jahre alt
    aus Erpelsburg, denn ich bin der Schrecken, der die Nacht durchflattert, ich bin das Kaugummi, dass am Schuh des Verbrechens kleb
    1.115 Beiträge seit 06/2005
    Ein guter Freund von mi musste vor Jaaaahren mal den Führerschein wegen Kiffen abgeben und wurde danach einmal erwischt, wie er 2g mit sich rumtrug. Es ist nichts passiert, außer, dass sie es ihm abgenommen haben

  6. Nach oben    #6

    36 Jahre alt
    aus dem tiefsten winkel meines hirns
    79 Beiträge seit 05/2005
    nach aktuellem wissensstand wird es wohl zur anklage kommen. aufgrund des zweiten vergehens wird sie wohl auch nicht fallengelassen. also: hoffen wir das beste !

    man muss ja auch irgendwie zur arbeit kommen

  7. Nach oben    #7
    vip:oxy
    2.678 Beiträge seit 02/2002
    Danke
    1
    Geil, hoffentlich kommt's richtig fett, aber ich fürchte, dass wohl wieder viel zu lasch durchgegriffen wird.

  8. Nach oben    #8

    36 Jahre alt
    aus dem tiefsten winkel meines hirns
    79 Beiträge seit 05/2005
    Zitat Zitat von Pete Pike
    Geil, hoffentlich kommt's richtig fett, aber ich fürchte, dass wohl wieder viel zu lasch durchgegriffen wird.
    was heißt denn hier "zu lasch durchgreifen" ? solange man nicht am straßenverkehr teilnimmt gefährdet man seine mitmenschen auch nicht. völlig zugedröhnt sollte sich niemand ans steuer setzen! das problem ist doch irgendwie: du kannst freitags saufen und samstags wieder fahren. beim kiffen sollst du eine woche warten, bis alle abbaustoffe aus deinem blut verschwunden sind? na klar, als ob man nach 1-2 tagen nicht in der lage wäre sicher ein KFZ zu führen unglaublich wie viele leute nachts besoffen aus der disco nach hause fahren.

    aber unsere gesetzteshüter jagen lieber kleine fische.

  9. Nach oben    #9
    vip:oxy
    2.678 Beiträge seit 02/2002
    Danke
    1
    Es geht mir nicht ums Fahren, es geht mir darum das BTM in der Form einfach verboten sind, und wer das nicht kapiert, muss bluten. Fertig aus. Kleine oder große Fische - egal, wer Dreck am Stecken hat: ab zur Schlachtbank.

  10. Nach oben    #10

    36 Jahre alt
    aus dem tiefsten winkel meines hirns
    79 Beiträge seit 05/2005
    okay, da muss ich dir sogar recht geben. illegal ist illegal. mir muss man auch massiv in den arsch treten bis ichs merke.

    trotz allem wird mir cannabis ( bei chemischen geschichten ist die sachlage, denke ich, klar) etwas zu sehr verteufelt. im direkten vergleich mit alkohol z.B.
    letzten endes hat das alles nicht viel gutes an sich.

    ggfs. sollte man auch bei alkohol härter durchgreifen. das wäre wohl besser und würde auch einigen "säufern" ihre grenzen aufzeigen.

  11. Nach oben    #11
    vip:oxy
    2.678 Beiträge seit 02/2002
    Danke
    1
    Bei Alk wird schon hart genug durchgegriffen im Straßenverkehr. M. E. ausreichend. Mir ist die 0.5er Grenze zwar zu hoch, aber wenn da was passiert, ist der Lappen auch weg.

  12. Nach oben    #12

    36 Jahre alt
    aus dem tiefsten winkel meines hirns
    79 Beiträge seit 05/2005
    hat man denn heute noch die 0,5 grenze, wenn man seinen führerschein macht? ich habe sie noch. der jahrgang nach mir hatte meines wissens nach 0,0 in der probezeit. wie es danach aussieht weiß ich leider nicht.

    eigtl. sollte 0,0 immer gelten. 0,5 kann man schneller überschreiten als einem lieb ist. schätze im endeffekt gilt: drogen jeglicher art sind mit dem führen eines KFZ nicht zu vereinbaren.

  13. Nach oben    #13
    vip:oxy
    2.678 Beiträge seit 02/2002
    Danke
    1
    0,0 in der Probezeit seit 2007 für alle Fahranfänger (auch die, die vor 2007 den Lappen gemacht haben) und für jeden, der unter 21 ist (unabhängig von der Probezeit). Danach 0,5.

  14. Nach oben    #14

    36 Jahre alt
    aus dem tiefsten winkel meines hirns
    79 Beiträge seit 05/2005
    okay, danke.

    letzlich kann (sollte!) man ja eh nichts trinken wenn man fahren möchte. daher bin ich auch am wochenende meist fußgänger.

  15. Nach oben    #15

    aus serdem gesalzen
    685 Beiträge seit 08/2006
    Gehts jetzt noch um deinen Hashkonsum oder mittlerweile um Alkohol?

    Auf deinen Führerschein dürfte sich das nicht auswirken, da du ja nicht beim fahren erwischt wurdest. Allerdings wenn sie dir nachweisen (Bluttest) das du Dauerkosument bist, könnte man Rückschlüsse daraus ziehen, dass du wohl auch bekifft fährst.

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