So, nachdem der Thread nun gerade zu gemacht wurde, als ich meine etwa 400 Worte starke Erläuterung absenden wollte, muss ich nun von neuem anfangen:
Ich beziehe mich jetzt ausschließlich auf das Urheberrecht Deutschlands in der in 2003 erweiterten Form.
F: Ich habe mir eine kopiergeschützte (UN-)CD gekauft. Mache ich mich strafbar, wenn ich mir davon eine Sicherheitskopie anfertige?
A: Strafbar macht man sich nur, wenn man dies in einer gewerblichen Absicht tut, die CD also danach verkauft. Auch zivilrechtlich ist gegen das Kopieren selbst nichts einzuwenden, sehr wohl aber gegen das Umgehen bzw. die Überwindung von "wirksamen technischen Maßnahmen". Wenn du also eine solche CD kopierst, machst du dich nicht strafbar, handelst aber rechtswidrig und bist dem Rechteinhaber gegenüber schadensersatzpflichtig, sofern du dich dabei erwischen lässt.
F: Was ist mit den ganzen CDs, die ich vor der Urheberrechtsnovelle kopiert habe? Sind die jetzt alle "illegal"?
A: Nein! Selbst Kopien von ursprünglich kopiergeschützten CDs kannst du bedenkenlos weiterhören und sogar im engeren Bekanntenkreis weiterkopieren, da bei der Kopie von der Kopie ja kein Kopierschutz mehr umgangen wird. Gesetzte gelten nicht rückwirkend!
F: Ich habe gehört, dass (hier Brennsoftware einsetzen) jetzt illegal ist, weil man damit Kopierschutzmaßnahmen umgehen kann. Stimmt das?
A: Nein, es sei denn, du benutzt sie gewerblich (siehe oben). Diese Programme dürfen zwar nicht mehr verkauft werden, der Besitz ist aber für Privatpersonen unbedenklich.
F: Darf ich mir einen Song via (hier P2P-Software einsetzen) runterladen, weil ich die entsprechende CD besitze?
A: Nein, jedenfalls nicht deshalb. Anders als beispielsweise bei Software, erwirbt man bei Audio-CDs keine Lizenz, sondern lediglich den Datenträger an sich. Es ist daher nicht einmal erlaubt, die CD ins MP3-Format zu rippen, um sie auf dem MP3-Player abspielen zu können (siehe auch erste Frage).
F: Darf ich denn wenigstens einen analogen Mitschnitt, z.B. vom Lineout der Stereoanlage anfertigen und den dann rippen?
A: Ganz klares JA! Dies ist genauso gestattet, wie die Überspielung auf Musikkassette oder VHS (bei Videos).
F: Und wenn ich nun eine CD ganz ohne Kopierschutz habe? Darf ich die wie bisher meinen Freunden und Verwandten kopieren?
A: Ja! Auch wenn sich die Industrie dagegen wehrt und falsche Informationen in Umlauf bringt: Ein Recht auf Privatkopie existiert (noch). Bis zu etwa 7 Kopien darf man für Freunde und Verwandte von jedem nicht kopiergeschützten Werk anfertigen.
F: Wie sieht es nun mit Fernsehmitschnitten aus? Darf ich mir meine Lieblingsserie aus Tauschbörsen laden?
A: Normale (d.h. nicht HDTV und keine Pay-TV) Fernsehausstrahlungen sind nicht kopiergeschützt und eine ganz offensichtlich rechtskonforme Quelle. Somit dürfen sie im Rahmen der Privatkopie für eigene Zwecke verwendet und auch weitergegeben werden. Da die Quelle auf keinen Fall als "offensichtlich rechtswidrig" anzunehmen ist, steht auch einer Verteilung über Tauschbörsen eigentlich nichts im Weg. Die Meinungen unter Juristen gehen da aber weit auseinander und auch mit der neuen Novelle kann sich in diesem Bereich noch mal einiges ändern.
Quellen: UrhG §53, Heise
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