finde ich gut, dass seine tat jetzt doch als mord bezeichnet wurde. allerdings darf er nach 15 jahren wieder raus falls ein rückfall ausgeschlossen ist.
was meint ihr dazu?habt ihr euch mit seinem prozess beschäftigt?
finde ich gut, dass seine tat jetzt doch als mord bezeichnet wurde. allerdings darf er nach 15 jahren wieder raus falls ein rückfall ausgeschlossen ist.
was meint ihr dazu?habt ihr euch mit seinem prozess beschäftigt?
hab da ab und zu mal was von mitbekommen...
hoffentlich kommt der psycho da nicht mehr lebend raus
Ich finde, es gibt weitaus schlimmere Verbrechen.
aufjeden fall .... der arme mann
wenns wirklich mit dem einverständnis des gefressenen geschehen ist, dann finde ich, dass die strafe viel zu hoch ist.
sehe das wie Rostbeule, aber solange das nicht bewiesen wurde, dass der andere das wollte lebenslänglich!
Und lebenslänglich sollte auch mal zu wirklichem lebenslänglich werden!
ein gefängnis in deutschland ist sicher nicht dazu da menschen ihr leben lang weg zu sperren, sondern ihn zu resozialisieren, was ich auch absolut richtig finde!Zitat von Quarzgott
Lebenslänglich! Pah!
Können sie doch gleich "Halbzeitstrafe" nennen!
labouche nur weil keine besondere schwere der Tat festegellt worden ist heißt das nicht das er nach 15 Jahren schon wieder rauskommt. Er kommt schon nach 5 wieder raus und krallt sich den nächsten (vielleicht diesmal ein kleines Kind, was natürlich auch gegessen werden will!)
wieso sollte er sich ein kleines kind nehmen. es ist ja nicht bewiesen, dass das opfer nichts dagegen hatte. also wird ehr ja dann keine so grosse gefahr sein. und wenn, dann sellte er lieber under psyologische behandlung und dann da kann ihm geholfen werde und nicht in einem gefängnis
ja genau deutschland das soziale land!!! alles gut und schön, und sicher ein netter gedanke, dass menschen in ihrem leben eine zweite chance bekommen und wieder ein "normales" leben führen sollen.Zitat von frischesGras
das mag hin und wieder funktionieren, aber bei einigen taten, haben täter meiner meinung nach keine zweite chance verdient. wenn deutschland schon so ein soziales land sein soll, dann sollen die menschen die in diesem land leben, sich auch danach richten.
ich sag ja net, das täter sich nicht ändern können, aber viele können es eben nicht, und die reden den psychologen nach dem mund, werden entlassen, nur um nach einiger zeit wieder verurteilt zu werden, weil sie dieses mal nicht "nur" eine person vergewaltigt haben,sondern ihr opfer noch ermordet haben, damit ihre tat nicht auffliegt.
ausserdem noch der gedanke, dass die täter ihr leben wieder in den griff bekommen sollen und es möglichst gut haben sollen, die opfer sind meist für ihr ganzes leben lang geschädigt und nicht selten gehen sie an so etwas zu grunde.
ich finde die lebenslange freiheitsstrafe durchaus gerechtfertigt, bis zu todesstrafe würde ich net gehen, da sind die irrtümer zu groß und da kann ein irrtum nicht rückgängig gemacht werden, ausserdem stellt sich der staat mit dem täter auf eine stufe.
absolut richtig** bezogen auf den kannibalen (also doch mit 2 n ) denke ich ist es auch angebracht, dem ist nicht mehr zu helfen** bei einem menschem in dem alter mit dieser untoppbaren gestörtheit gibts wohl keine hoffnung mehr, ist alles zu festgefahren** er hat ja auch nicht so wirklich kapiert, was er da überhaupt gemacht hat** laut einem doc ist er tendiert er ja extrem dazu, das ganze zu wiederholen und hat auch bisher keine wirklich reue gezeigt**
mal sehen wie es weitergeht und ob die einsicht besser spät als nie kommt.
das der andere es wollte ist laut gericht bewiesen deswegen gabs ja keine besondere schwere der schuld.
mord war es deswegen weil er sich dran aufgegeilt ´haben osll.
[QUOTE=IceOnlylabouche nur weil keine besondere schwere der Tat festegellt worden ist heißt das nicht das er nach 15 Jahren schon wieder rauskommt. Er kommt schon nach 5 wieder raus und krallt sich den nächsten (vielleicht diesmal ein kleines Kind, was natürlich auch gegessen werden will!)[/QUOTE]
Und wiedereinmal wird Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung verwechslt.
abgesehen davon kommt er tatsächlich frühestens nach 15 jahren wieder raus - eine groß angelegte amnestie wie beim jahrtausendwechsel ist nicht zu erwarten und bei lebenslänglich ist die grenze nunmal 15 jahre - bei lebenslänglich und besonders schwerer schuld übrigens 18.
durchschnittszeit nach der lebenslängliche tatsächlich rauskommen liegt übrigens bei 20,4 (quelle: lexikon der populären rechtsirrtümer).
bei allem was unter lebenslänglich ist sind es 2/3 der zeit bevor man bewährung beantragen kann.
(hab dne threade noch nich gelesen deswegen einfach statement)
meine rmeinung nach ist töten auf verlangen auch verwerflich. das rechtfertigt gar nix. die moral erlaubt das trotzdem nicht, man sollte niemandem unnötiges leid oder sogar den tod zufügen. allerdings bin ich bei tötren auf verlangen im kontext sterbehilfe evtl anderer meinung
Ach das ist doch quatsch, da ist doch rein garnichts dran.Zitat von IceOnly
Zum Thema Sterbehilfe:
Wollte der Verspeißte nicht auch getötet werden?
Zum Thema sag ich nichts, ich habe keine Ahnung ob man den Typen wieder gesellschaftstauglich bekommt.
Klar, deswegen sollte er ja auch bestraft werden, dass sieht ja jeder so, aber ist Tötung auf Verlangen wirklich so verwerflich wie Mord ist doch hier die FrageZitat von tzeentch
Genau!Zitat von Kasi69
Woher wusste das Gericht eigentlich das der Getötete getötet werden wollte? Gabs darüber Aufzeichnungen?
Habe das Geschehen darum nicht so stark verfolgt!
Ich dachte es war Mord weil er ihn Umgebracht hat Viviane?
Mord ist gemäß § 211 StGB das vorsätzliche Töten eines Menschen unter Erfüllung eines der Mordmerkmale, die in § 211 StGB Abs. 2 aufgezählt sind. Die Mordmerkmale sind in drei Gruppen aufgeteilt:Zitat von IceOnly
1. Gruppe: Verwerflichkeit des Beweggrundes (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder andere niedrige Beweggründe)
2. Gruppe: Verwerflichkeit der Begehgungsweise (heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln)
3. Gruppe: Verwerflichkeit des Zwecks (Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat)
Danke frischesgras wieder was gelernt.
Aber trotzdem:
"mord war es deswegen weil er sich dran aufgegeilt ´haben osll." <--- wä?
Hat der Typ noch gelebt als er ihn gegessen hat?
nein soweit ich weiss hat er ihn zuerst getötet und zerstückelt.
mord war es weil er es aus befriedigung des geschlechtstriebs oder so getan hat.
genau. in welcher reihenfolge ist an sich egal aber mord zum zweck der befriedigung des geschlechtstriebes.
und ja darüber gab es aufzeichnungen - der hat das ganze ja selbst gefilmt. das war ja das problem dabei, die freiwilligkeit hat nichtmal die staatsanwaltschaft bestritten.
Ich bau mal ne kontroverse auf:
Ich bin der Meinung, dass der Typ in dem Sinne kein schlimmer Verbrecher ist. So lange der andere wünscht, dass es mit ihm passiert, finde ich es unangebracht da krasse Strafen zu verhängen. Wofür denn? Was ist schlimm daran, wenn ich jemandem das gebe, was er haben will? Mir geht's dabei weniger darum, WAS passiert ist sondern WIE.
Das Opfer hätte jederzeit sagen können 'is gut, ok, ich geh jetz nach hause.' Hat's nich. Ich persönlich finde da nicht viel moralisch verwerfliches dran.
Btw: Die Originalanzeige lautete:
"Suche 18-30 Jährigen zum Schlachten. Der Metzgermeister"
- is doch logik, oder?
das is es ja. ein freund hat das seinerzeit im jurastudium als typisches fehlurteil durchgenommen (den totschlag). warum: entweder, wie du sagst, tötung auf verlangen, dann is es kein totschlag, oder befriedigung des geschlechtstriebes, dann is es mord, ebenfalls kein totschlag.
das problem könnte sein dass das opfer ja nich hingegangen is und gesagt hat "hie rbring mich mal um" sondern dass deer täter explizit einen selbstmordwilligen gesucht hat.
Genau genommen hat der Täter einen gesucht, der sich essen lassen wollte.
Mal davon abgesehen dass das töten und essen von Menschen gegen meine Christlichen Grundsätze vertößt ( ) kapier ich immernoch nicht warum es Mord war.
Er hat ihr doch gekillt! Und das ist Mord.
Wenn man einen Menschen umbringt ist das Mord.
Und wenn man sich daran aufgeilt ist das auch irgendwas aber der Tötungsdilekt an sich ist doch der Mord und nicht das sich daran befriedigen. *nix mehr peil*
Tötung muss nicht Mord sein, sondern kann auch Totschlag o. a. sein.
juristisch ist der unterschied zwischen mord und totschlag doch eindeutig belegt, mord immer dann wenn niedere absichten damit verbunden sind, so könnte es sein, dass ein richter auf die idee kommt einem menschen der andere menschen verspeist niedere absichten zu unterstellen, es sei denn er bekommt kein hartz IV mehr und liegt schon im koma, doch ansonsten sind die urteile manchmal sehr eigenartig, hier eine einsicht von volker pispersZitat von Marsmensch
2 Jahre und sechs Monate ohne Bewährung für den Verkauf für 100 Gramm Haschisch - das ist die selbe Strafe, die sie kriegen, wenn sie in Leverkusen als Grundschullehrer 62 Kinder sexuell mißbrauchen. Wie man das auf 100 Gramm umrechnet, weiß ich jetzt auch nicht.
und
Der Mann, der der Seles in Hamburg ein Messer in den Rücken gestochen hat, ist auf Bewährung rausgekommen. Die Richter hätten ihn gerne eingesperrt, aber er hat der Seles halt kein Haschisch verkauft.
http://www.unmoralische.de/pispers.htm
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