Bei höllische Nachbarn gabs mal einen Fall, da wurde eine erwachsene Frau zwangseingewiesen, obwohl sie sich gewehrt hat. Aber da die Person, die das angewiesen hat, irgendwie was Richtung Arzt gemacht hat, war sie dazu berechtigt das zu veranlassen. war zwar letzten Endes amtsmissbrauch, aber darum gehts ja nicht
Aber ich glaube sobald man eine Gefahr für sich oder andere ist, darf man zwangseingewiesen werden und die besteht ja im ersten Fall.
Milka: Wovor hast du denn da Angst? Die wollen ja bloß wissen wieso du das gemacht hast und dir helfen. Die schreien dich ja nicht an und verhauen dich oder so
Solche Methoden werden die wohl keineswegs praktizieren!
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