Zitat von
feuchter_bub
Wenn du den Lobbyismus angehen willst, müssten konsequenterweise auch alle Leute, die in der einschlägigen Branche beschäftigt sind bzw. Interessen verfolgen, bei einem Volksentscheid -begehren ausgeschlossen werden.
1. Was ist das für ein organisatorischer Aufwand nicht nur hinsichtlich Datenerhebung
2. Haben die Leute, die dort nicht beschäftigt sind und keine Interessen verfolgen, idR auch keine Ahnung von der Materie. Führte also zu extrem beschissenen Gesetzen
3. Muss es zu einem Entscheid ja zunächst erstmal Gesetzesvorschläge geben, die weiterhin von Regierung, Bundestag od Bundesrat eingereicht werden müssen. Dann Volksentscheid. Zwischen Gesetzesentwürfen und Entscheid muss eine gewisse Zeit bestehen, um sich mit diesen auseinanderzusetzen. Erstmal bin ich mir sicher, dass der Großteil der Bevölkerung von mehr als ihrem Fließbandjob keine Ahnung haben, iÜ dauerte die Gesetzgebung dann ja viel zu lange, es kämeviel zum Stillstand.
An Overkill: Die Länder haben grds die Gesetzgebungskompetenz, Art. 70 GG, soweit der Bund nicht dazu durch das GG ermächtigt wurde. Nur faktisch gibt es mehr bundesgesetzliche Regelungen, die von dir angesprochenen Kompetenzen sind wie gesagt auf Landesebene in der Überzahl
Lesezeichen