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Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Auflage 2007, § 535 BGB Rn. 323 ff.
[...] Der Vermieter benötigt somit einen triftigen Grund, wenn er dem Mieter die Aufstellung einer Haushaltsmaschine untersagen will. Formularklauseln, die einen generellen Ausschluss bestimmter Haushaltsgeräte vorsehen, verstoßen gegen § 307 BGB. [...]
Das Aufstellen von Wasch- und Spülmaschinen in der Küche bzw. im Bad ist daher erlaubt, wenn die Ab- und Zuläufe gegen Wasserauslaufen gesichert sind. Das gilt selbst dann, wenn im Hause eine Waschanlage im Keller zur Verfügung steht. [...]
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