folgendes problem.beim einzug wurde uns ein keller zugesichert.dieser ist jedoch von anderen leuten besetzt.daraufhin hat er ein rundschreiben gemacht,dass der keller zu leeren ist.es hat sich nichts getan.der keller ist zwar nicht im mietvertrag geregelt.jedoch haben wir einen schlüssel um genberell in den keller zu kommen.ist das rundschreiben nicht sowas wie ein zugeständnis?kann man das rechtlich durchsetzen,den keller doch noch entrümpelt zu bekommen?
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