Opferaussagen sind sehr wohl rechtskräftig, man muss halt nur dann als Anwalt versuchen, das Opfer irgendwie in Widersprüche zu verwickeln, damit das Opfer an Glaubwürdigkeit verliert (Siehe Jackson-Prozess )
Ich würd die 50€ jetzt schon zahlen, vor allem, weil die Sani den verarztet haben. Die werden dem sicherlich keinen Blutzuckertest gemacht haben (Außer, er hat im Geldbörsl n Diabetiker-Ausweis) und werden halt aussagen, dass der KO durch den Schlag war. Zwar könnte man dann die drauf hinweisen im Verfahren, dass sie auf den Zuckertest vergessen haben, wenn sie meinen: Kein Test, aber naja.. Das wird ZUU kompliziert
Grüß dich
Larius
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