grüßt euch,
ich habe eben per post eine anordnung zu einer fahreignungsprüfung beim tüv erhalten. da ich mir aber schon seit geraumer zeit nix mehr zu schulden hab kommen lassen, wüsste ich nicht wieso, außer, dass ich in 3 wochen meinen zivildienst beim drk als fahrer im behindertenfahrdienst antrete. harhar. wisst ihr, ob man da sowas machen muss?
herzlichen dank,
euer arzt
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