Ich sach ma so...
§29 Abs. 1 Nr. 3 besagt "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein"
Mal ganz abgesehen davon das es für Cannabis keine schriftliche Erlaubnis gibt (
) begeht ein jeder der im Besitz von Betäubungsmitteln im Sinne des BtmG (dazu zählen auch starke Schmerzmittel aus der Gruppe der Morphine zum Bleistift) ohne eine Solche Erlaubnis einen Straftatbestand darstellt.
Bei Geringfügigkeit wird der Fall zwar zur Anzeige gebracht, aber meist fallen gelassen...
Und das einem Alki der Lappen nur entzogen wird wenner im Suff ein Kraftfahrzeug führt is so auch nich richtig. Der brauch das nichma zu tun, des reicht wenner nahezu täglich irgendwo total Knülle irgendwo von der Polizei aufgelesen wird.
Und besoffen oder bekifft Auto fahren is in meinen Augen unverantwortlich. Die Ausrede "Ich bin dann viel ruhiger und gechillter" zählt ma kein meder, des sin denn nämlich meist die die mit 20 durchs Ort schleichen und sich fühlen als wärn se im Geschwindigkeitsrausch. Ich mein, gibt nich umsonst Studien die belegen das wenn mer sich nen Dübel reingezogen hat sich die Wahrnehmung verändert (ich erinner mich da an nen netten Test wo ein paar bekiffte Laster und Busse gesehen haben wo gar keine waren ^^) sondern auch die Reaktionsfähigkeit nimmt ab. Un nach 1-2 h kann denn auch keiner mehr Auto fahren. Des wär so als wenn ich mir nen Kasten Bier in ner Stunde rein hau, 2 Stunden wart und denn sach "So, ich kann wieder", was ich logischerweise nich kann ^^
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