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Thema: Bedrohung - was tun?

  1. #1

    34 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006

    Bedrohung - was tun?

    HeyHeeeeey,
    tolle nachrichten -> ich werde per sms bedroht. Man will mir die Beine brechen etc.....
    der ex freund meiner freundin schreibt das.
    wie soll ich mich nun verhalten. er kriegt ohne probleme raus wo ich wohne, weiß wie ich aussehe und weiß wo ich zur schule gehe!

    tipps, anregungen?

    lg

    edit: die drohungen sind wahrscheinlich ernstzunehmen

  2. Nach oben    #2

    34 Jahre alt
    aus prinzip nicht so, wie man ihn gern hätte
    3.073 Beiträge seit 05/2006
    wenn du ihr wichtig bist wird sie sich darum kümmern.

  3. Nach oben    #3

    34 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    tut sie natürlich, beeindruckt ihn aber nicht

  4. Nach oben    #4

    37 Jahre alt
    180 Beiträge seit 08/2008
    join your local kickbox club

    oder versteck dich wie eine mimi

  5. Nach oben    #5

    34 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    achso, gibt nur schwarz und weiß....wußte ich nicht....

  6. Nach oben    #6

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    lauf davon wie ein mädchen
    hau ihm aufs maul wie ein mann
    zeig ihn an wie ein feigling

  7. Nach oben    #7

    aus blafbar bis 5 atü
    305 Beiträge seit 10/2006
    Hab' zwar selber keine Erfahrung mit..
    aber ich würde alle SMS aufbewahren,
    Bedrohungen immer schön mitprotokollieren,
    Und dann evtl mal nen Brief vom Anwalt!?

  8. Nach oben    #8
    vip:oxy
    39 Jahre alt
    aus rangierter mister : oxybrain : 2005
    1.671 Beiträge seit 10/2001
    Danke
    1
    Zitat Zitat von drunkenP
    zeig ihn an wie ein feigling
    naja feigling find ich falsch. es ist im grunde die vernünftige methode.
    weglaufen bringt nix und ihm aufs maul hauen birgt die gefahr nachher selbst angeschissen zu sein.
    weil solche spacken sind nämlich die ersten die zu nem sozialamt bezahlten anwalt rennen und dich auf schmerzensgeld verklagen.

  9. Nach oben    #9

    32 Jahre alt
    50 Beiträge seit 06/2008
    Zitat Zitat von St@TiC
    naja feigling find ich falsch. es ist im grunde die vernünftige methode.
    weglaufen bringt nix und ihm aufs maul hauen birgt die gefahr nachher selbst angeschissen zu sein.
    weil solche spacken sind nämlich die ersten die zu nem sozialamt bezahlten anwalt rennen und dich auf schmerzensgeld verklagen.
    richtig, war zwar noch nie in so einer situation, aber ich würde auch so handeln.

  10. Nach oben    #10

    37 Jahre alt
    aus Inkognito
    87 Beiträge seit 11/2008
    Du kannst ihm ja erstmal mit einer Anzeige drohen...vielleicht hilft das ja schon, und wenn das nicht hilft kannste ihn immer noch anzeigen oder dir einen Anwalt nehmen.
    Lass dich erst gar nicht in die Opferrolle drängen.

  11. Nach oben    #11

    34 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    haben erstmal mit polizei gedroht, mal sehn was passiert

    SPANNUNG

  12. Nach oben    #12

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    drohen...
    direkt anzeigen und fertig, dann isser wenigstens dran und hat die chance was zu lernen

  13. Nach oben    #13

    34 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    naja hab viel gehört von "polizei macht eh nix bei bedrohung" etc.

  14. Nach oben    #14

    aus gemachter weltraumreisender
    1.544 Beiträge seit 06/2004
    trotzdem wirds aktenkundig und sorgt langfristig für ordentlich ärger

  15. Nach oben    #15

    32 Jahre alt
    50 Beiträge seit 06/2008
    überhaupt ist es ja ein versuch wert.^^

  16. Nach oben    #16

    37 Jahre alt
    180 Beiträge seit 08/2008
    kostet ja auch nix

  17. Nach oben    #17

    44 Jahre alt
    aus Good old Münster
    1.490 Beiträge seit 01/2006
    Meine Erfahrung ist, drohen bringt nicht viel. Wenn dann nur kurzzeitig.
    Da du jetzt schon gedroht hast, bei der kleinsten nächsten Drohung nicht lange Fackeln -> Anzeigen
    Das nennt man Konsequent, sonst bist du nicht mehr ernst zu nehmen.

    drunkenP hat natürlich recht, aktenkundig wird es auch, selbst wenn es fallen gelassen wird (wovon du ausgehen kannst). Und sollte der Typ echt hartnäckig werden, erhöht es deine Chance eine einstweilige Verfügung zu erwirken (geht teilweise recht Fix, aber so oder so nur mit Vorgeschichte) und dann wird es auch ernst für ihn...


    Ne Dose Reizgas solltest du dir, je nachdem wie ernst der Tünnes wirklich zu nehmen ist, dennoch besorgen.

    ich bin raus

    PS: Normalerweise verlaufen solche Drohungen (Beine brechen) natürlich im Sande... Ist meist viel Wind um Nix, nur ist das Geschrei gross wenn dann doch mal was passiert ist.

  18. Nach oben    #18

    34 Jahre alt
    aus prinzip nicht so, wie man ihn gern hätte
    3.073 Beiträge seit 05/2006
    so geil kann die olle btw garnicht sein

  19. Nach oben    #19
    vip:oxy
    aus |requiescat in pace |19.08.99 04.04.04 16.01.06|
    2.797 Beiträge seit 03/2003
    hmm. jetzt bin ich wohl auch einer der menschen, die (halb)wissen aus ihrem studium im oxy einbringen...

    § 126
    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    [...]
    3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
    [...]
    androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    i.V.m.

    § 224
    Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    fraglich ist, ob durch die sms der "oeffentliche friede" gestoert werden kann.
    wird dies bejaht, so darf auf §224 (1) 2. verwiesen werden, da im normalfall davon auszugehen ist, dass der gute junge ein "anderes gefaehrliches werkzeug" benoetigt um dir die beine zu brechen.
    dementsprechend wuerde unter genannten voraussetzungen §126 gelten und der junge mann saehe sich einer geldstrafe (denke kaum, dass dafuer ne haftstrafe ausgesprochen wird) gegenueber.


    offtopic: wenn jemand da ist, der juristisch mehr plan hat als ich guemmliger erstsemester so moege er mir bitte mit nacktem arsch in's gesicht springen und ggf meine fehler aufdecken und mich laecherlich machen

  20. Nach oben    #20

    37 Jahre alt
    180 Beiträge seit 08/2008
    Zitat Zitat von prodigy
    so geil kann die olle btw garnicht sein
    word.

  21. Nach oben    #21

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von Kleiner-Willi
    hmm. jetzt bin ich wohl auch einer der menschen, die (halb)wissen aus ihrem studium im oxy einbringen...

    § 126
    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    [...]
    3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
    [...]
    androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    i.V.m.

    § 224
    Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    fraglich ist, ob durch die sms der "oeffentliche friede" gestoert werden kann.
    wird dies bejaht, so darf auf §224 (1) 2. verwiesen werden, da im normalfall davon auszugehen ist, dass der gute junge ein "anderes gefaehrliches werkzeug" benoetigt um dir die beine zu brechen.
    dementsprechend wuerde unter genannten voraussetzungen §126 gelten und der junge mann saehe sich einer geldstrafe (denke kaum, dass dafuer ne haftstrafe ausgesprochen wird) gegenueber.


    offtopic: wenn jemand da ist, der juristisch mehr plan hat als ich guemmliger erstsemester so moege er mir bitte mit nacktem arsch in's gesicht springen und ggf meine fehler aufdecken und mich laecherlich machen
    Dein Wunsch sei mir Befehl.

    Ach, Ersti und schon mitten in der Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung, wie ich an dieser Formulierung (= als Ergebnis ein konkreter Strafausspruch, nicht Feststellung der Strafbarkeit) sehe? Die Turbo-Unis werden auch immer schlimmer...

    1) § 126 ist nur Prüfungsstoff in Bayern, Bremen, Hessen, dem Saarland und Thüringen. Wahrscheinlich wird das einem zumindest bis zur ersten juristischen Staatsprüfung nicht begegnen.

    2) § 126 von was denn? Am Anfang macht man immer an die erste Paragraphenangabe einen Stern und schreibt unten hin: "* Alle genannten Paragraphen sind solche des StGB."

    3) § 226 und § 224 sind ganz unterschiedliche Paragraphen.
    § 226 regelt die schwere Körperverletzung, d.h. eine KV mit schwerer Folge (in Abs. 1 Erfolgsqualifikationen, d.h. Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination, in Abs. 2 normale Qualifikationen (vgl. Joecks, § 226 Rn. 2)).
    § 224 regelt die gefährliche Körperverletzung, d.h. eine auf gefährliche Art und Weise ausgeführte Körperverletzung (normale Qualifikationen, auf die sich der Vorsatz zu beziehen hat; Gefährdungsdelikt (vgl. Joecks, § 224 Rn. 4)).

    4) Das obige wäre nicht ganz so schlimm, gäbe es nicht ein Analogieverbot im Strafrecht (ergibt sich aus Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB - vgl. dazu Joecks, § 1 Rn. 9 und Wessels/Beulke, Rn. 52 ff.). Daher: Keine Analogie zu Ungunsten des Täters, selbst wenn das Verhalten noch so strafwürdig erscheint.

    5) Die Prüfung lautet stets Obersatz - Definition - Subsumtion - Ergebnis, im materiellen Strafrecht wird das ganze weiter noch in das gröbere Raster Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld (- Persönliche Strafausschließungsgründe - Strafantrag) gepackt.

    Von Vorsatzprüfung, usw. sehe ich hier gar nichts!

    Der allererste, prüfungseinleitende Obersatz lautet ungefähr wie folgt: "T könnte sich durch die SMS nach § 126 I Nr. 3 StGB strafbar gemacht haben."
    Das Ergebnis ganz unten wäre dann: "T hat sich nach § 126 I Nr. 3 StGB strafbar gemacht" - oder: "T hat sich nicht ... strafbar gemacht."

    6) Begriffe wie "öffentlicher Frieden" müssen definiert werden (Definition etwa bei Joecks, § 126 Rn. 2).

    7) Die richtige Zitierung lautet "§ 224 Abs. 1 Nr. 2", bzw. "§ 224 I Nr. 2" (Absätze in römischen Ziffern, wenn man auf die Abkürzung "Abs." verzichten will).

    8) Wörter wie "da", "weil"... sind böse. Zumindest, wenn man problematische Stellen im Gutachtenstil prüfen soll (vgl. Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht I, Rn. 16 ff.). Möglich wäre vielmehr die Formulierung: "Fraglich ist, ob T eine schwere Körperverletzung nach § 226 androhte..." - mal ganz abgesehen davon, dass § 224 eben kein § 226 ist und dies deshalb flachfällt.

    9) Im Sachverhalt steht nichts davon. Die Feststellung des Sachverhalts obliegt den Richtern, an der Uni stehen die Sachverhalte schon immer fest. Wenn ich feste auf die Beine eines Anderen springe, dann könnte ich sie ihm auch waffenlos brechen, wobei dann das Problem auftaucht, ob ein mit Turnschuhen der heute üblichen Art beschuhter Fuß ein anderes gefährliches Werkzeug ist... (die kursive Formulierung ist nicht meine Erfindung)

    10) Dementsprechend würde § 126 gelten - blablubb, was von § 126? Die Vorschrift ist lang. Genau zitieren. A hätte sich dann nach § 126 I Nr. 3 strafbar gemacht.

    11) Das Endergebnis ist nur die Strafbarkeit oder Nichtstrafbarkeit - optional kann nach § 49 StGB eine Strafmilderungsmöglichkeit festgestellt werden. Das konkrete Strafmaß, die Art der Strafe usw. spielen aber gar keine Rolle.

    P.S.
    a) Wo studierst du denn?
    b) In Berlin wäre das vielleicht nicht passiert - da wärst du wohl schon in Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausuren.
    c) Ich muss heute mal arrogant und unausstehlich sein. Sorry.
    d) Den Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht I kann ich nur wärmstens empfehlen, um das Handwerk des Klausurenschreibens zu lernen. Der ist schwer, keine Frage, aber damit ist man fürs Grundstudium dann auch versorgt.
    Als Ergänzung dazu ist natürlich auch die Fallsammlung zum Strafrecht von Eric Hilgendorf empfehlenswert.
    Die Fallsammlungen von Repetitorunternehmen habe ich weder benutzt noch vermisst...

  22. Nach oben    #22
    vip:oxy
    39 Jahre alt
    aus giebig kotzen
    3.208 Beiträge seit 04/2003
    lol...sowas darfste hier im oxy nicht fragen...weil hier eh nur eierlose paragraphen heinis rumlaufen...

    ^^

  23. Nach oben    #23
    vip:oxy
    aus |requiescat in pace |19.08.99 04.04.04 16.01.06|
    2.797 Beiträge seit 03/2003
    passt doch
    les' mir das nochmal durch wenn ich was klarer im kopf bin

    studiere uebrigens in augsburg.
    beulke hat mir meine schwester, die in berlin gerade auf's erste staatsexamen zugeht, ebenfalls empfohlen, den werde ich in den naechsten tagen und wochen in der bib knechten

  24. Nach oben    #24

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von *cR4cK-b1TcH*
    lol...sowas darfste hier im oxy nicht fragen...weil hier eh nur eierlose paragraphen heinis rumlaufen...

    ^^
    Ich will ihn doch nur über die 4-Punkte-Grenze ziehen
    Zitat Zitat von Kleiner-Willi
    studiere uebrigens in augsburg.
    beulke hat mir meine schwester, die in berlin gerade auf's erste staatsexamen zugeht, ebenfalls empfohlen, den werde ich in den naechsten tagen und wochen in der bib knechten
    Ach, Bayern...

    Naja, ich werd ja auch bald nen kurzen Abstecher an die sogenannte "Elite-Uni" machen und bin ganz gespannt, was ich da so sehen werde...

  25. Nach oben    #25

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Die Strafrechtsbücher aus der Schwerpunkte Reihe kann meines Erachtens alle knicken. Wenn es schon so ausführlich sein muss, würde ich gerade Anfängern Rolf Schmidt Bücher empfehlen.

    @ Felix: Wie wäre es mit einfach drauf scheißen? Oder aus welchen Kreisen kommt deine Freundin?

  26. Nach oben    #26

    24 Jahre alt
    aus Berlin-Mitte
    527 Beiträge seit 05/2006
    Zitat Zitat von Andúril
    Die Strafrechtsbücher aus der Schwerpunkte Reihe kann meines Erachtens alle knicken. Wenn es schon so ausführlich sein muss, würde ich gerade Anfängern Rolf Schmidt Bücher empfehlen.

    @ Felix: Wie wäre es mit einfach drauf scheißen? Oder aus welchen Kreisen kommt deine Freundin?
    1) Den Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht I (Schwerpunkte) finde ich aber ziemlich gut... wenn er nur nicht ständig (teils nur) auf die Wessels-Bücher verweisen würde.

    Aber was würdest du denn ansonsten (von den "großen Namen") empfehlen? Kindhäuser, Rengier, ...?

    Zum Schluss kommt es aber eher darauf an, was man persönlich bevorzugt.
    Ich bin wohl eher ein Schwerpunkte-Fan, im Zweifel greife ich irgendwie zu denen, ein Großteil meiner juristischen Büchersammlung ist blau, und die werden auch immer von den Dozenten empfohlen - aber auch die Juristischen Kurz-Lehrbücher aus dem Beck-Verlag sind gut.

    Und vielleicht gibt es sogar Leute, die mit den aqua- oder weiß-und-wechselfarbigen Skripten der einschlägigen Unternehmen besser lernen können. Hab zwar nicht so viele gesehen (oder will sich nur keiner outen?), aber irgendeinen Markt muss es auch dafür geben...

    2) Ich denke, der hätte sich nicht an uns gewendet, wenn er das nicht ernstnehmen würde...
    Und überhaupt gibt es auch genug Kranke, die frei herumlaufen, und was weiß ich im Sinn haben.

  27. Nach oben    #27

    39 Jahre alt
    aus Koks
    1.735 Beiträge seit 12/2003
    Kein Mädchen das ich kenne hat Exfreunde, denen ich einen solchen Spruch abkaufen würde und ein paar kenne ich schon.

    Im Strafrecht hab ich sowohl im BT als auch im AT alle Bücher aus der Schwerpunkte- als auch aus der Schmidt-Reihe (ich bevorzuge Lehrbücher, mit Skripten kann ich nicht viel anfangen) und ich finde letztere durchweg besser, in der Bibliothek schaue ich aber auch gerne in die Bücher von Rengier die sind auch recht gut und knapp ohne zu sehr zu verkürzen.

  28. Nach oben    #28

    34 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    also hat sich jetzt irgendwie erledigt. kam noch eine sms, '"bla bla kleiner schwanz etc. etc." klang halt sehr nach ich scheiß auf euch. die drohung scheint gewirkt zu haben. gruß

  29. Nach oben    #29

    36 Jahre alt
    aus von draußen weißt du ?
    2.263 Beiträge seit 11/2004
    kinderkacke ?

  30. Nach oben    #30

    34 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    Zitat Zitat von diggawigga
    kinderkacke ?
    wow, bist du supercool....

  31. Nach oben    #31

    41 Jahre alt
    aus ger ech net jet zt spin nt mei ne lee rta ste.
    782 Beiträge seit 11/2001
    mehr kindergarten.

  32. Nach oben    #32

    34 Jahre alt
    aus bla
    600 Beiträge seit 06/2006
    omg

    .

  33. Nach oben    #33

    38 Jahre alt
    aus serdem oft Probleme, Ironie zu erkennen
    1.626 Beiträge seit 03/2001
    Mit welchen Leuten war deine Freundin denn vor dir zusammen? Kranke Sache... von meinen Exfreunden wäre keiner auf die Idee gekommen, einen neuen Freund zu bedrohen. Gut, gewissen Spannungen gibts vielleicht, wenn da zwei persönlich aufeinandertreffen, aber trotzdem verhalten sich alle zivilisiert und beleidigen einander nichteinmal.

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