kleine rechtsfrage:
sollte die abiturprüfung im dritten fach mit 0 punkten abgeschlossen worden sein, vorher die kurse in diesem fach jedoch nie mit 0 punkten bewertet wurden, andererseits auch keine abweichung in der prufung stattfand (das beispiel lautet mathekurs, immer zwei punkte, in der abiturprüfung jedoch wohl 0 punkte), muss dann eine nachprüfung angesetzt werden?
einige lehrer behaupten, man sei sofort durch das abitur gefallen, da 0 punkte gleichzusetzen sei wie ein nichtantritt, andere wiederrum meinen, dass -solange die anderen punkte stimmen- es kein problem sei, eine sechs in einer prüfung zu haben. im internet habe ich bereits nach ner antwort gesucht, aber keine regelung zu diesem fall gefunden.
es handelt sich übrigens um das bundesland nrw.
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